Hallo,
bei der Prüfung meiner Eingaben erhalte ich den oben genannten Hinweis mit der Erklärung:
Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sind vom Arbeitgeber Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung i.H.v. € x ausgewiesen.
Sie haben als Sonderausgaben niedrigere Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erfasst oder Sie haben angegeben, dass Sie der Datenübermittlung widersprochen haben.
Eingegeben habe ich meine private KV und PV unter "Sonderausgaben / Kranken- und Pflegeversicherungen / Private Krankenversicherung". Weiterhin habe ich die Beiträge für unsere zwei minderjährigen Töchter unter "Sonderausgaben / Kranken- und Pflegeversicherungen / Kinder: Übernommene Beiträge zur KV und PV" eingetragen. Den oben genannten Wert x erhalte ich als Summe der berücksichtigungsfähigen Beiträge in den genannten Rubriken. Mein Eindruck ist, dass die übernommenen Beiträge der Kinder bei der Frage nicht berücksichtigt werden. Was mache ich falsch?