Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung korrekt erfasst?

  • Hallo,

    bei der Prüfung meiner Eingaben erhalte ich den oben genannten Hinweis mit der Erklärung:

    Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sind vom Arbeitgeber Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung i.H.v. € x ausgewiesen.

    Sie haben als Sonderausgaben niedrigere Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erfasst oder Sie haben angegeben, dass Sie der Datenübermittlung widersprochen haben.

    Eingegeben habe ich meine private KV und PV unter "Sonderausgaben / Kranken- und Pflegeversicherungen / Private Krankenversicherung". Weiterhin habe ich die Beiträge für unsere zwei minderjährigen Töchter unter "Sonderausgaben / Kranken- und Pflegeversicherungen / Kinder: Übernommene Beiträge zur KV und PV" eingetragen. Den oben genannten Wert x erhalte ich als Summe der berücksichtigungsfähigen Beiträge in den genannten Rubriken. Mein Eindruck ist, dass die übernommenen Beiträge der Kinder bei der Frage nicht berücksichtigt werden. Was mache ich falsch?

  • Die Prüfung berücksichtigt nicht die Angaben bei übernommenen Beiträgen von Kindern. Von daher können Sie die Meldung ignorieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Dann weiß ich, wie ich weiter vorgehen kann.

    Wäre es nicht eine gute Idee, in einem weiteren Release die übernommenen Beiträge zu berücksichtigen?

  • Hallo,
    ich bin heute über das gleiche Problem gestolpert und mich ziemlich geärgert. Ein Steuererklärungsprogramm sollte doch die Steuererklärung leichter machen und nicht den Nutzer noch mehr verwirren.
    Für mich ist unverständlich, warum dieer Bug nicht schon lange behoben wurde...

  • Das Thema hat mich soeben auch beschäftigt. Ich habe nochmal alles geprüft, bevor ich google benutzte...

    Ich, und so wie es aussieht auch andere, würden sich sehr freuen, wenn in Zukunft zumindest mal die Meldung ergänzt werden würde, zumal das Problem schon seit mindestens 2012 existiert.

  • Habe soeben meinen Einkommenssteuerbescheid für 2017 erhalten. Hier wird der lt. Lohnsteuerbescheinigung erstattete AG-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben abgezogen, so dass sich eine höhere Steuerschuld als vom Programm Steuer-Spar-Erklärung berechnet, ergibt. Ich hatte versucht, diese Summe in der entsprechenden Maske einzugeben, erhielt dann aber die Warnung, dass dies dann ein Doppeleintrag sei. Habe nun vorsorglich Einspruch eingelegt, bin aber nicht sicher, ob hier nicht doch ein Berechnungsfehler seitens des Programms vorliegt oder ob ich etwas falsch eingegeben habe.:confused:

  • Ich weis jetzt nicht, was Sie wo eingetragen haben. Die AG-Zuschüsse sind in der Lohnsteuerbescheinigung unter 24b eingetragen. Selbstverständlich werden die Zuschüsse von den von Ihnen geleisteten Beiträge abgezogen. Auf jedenfall liegt kein Programmfehler vor.

    Interessant wäre auch Ihre Einspruchsbegründung. Denn mit Sicherheit wurde im amtlichen Bescheid, die von Ihnen gezahlten AN Beiträge ,minus die AG Zuschüsse, angesetzt. Mehr geht nicht.

  • Ich sehe nur Nullen. Machen Sie einen Haken bei '" Mir liegt ein Formular mit Zeilenangaben vor", oder so ähnlich. Da müssten Zahlen angetragen sein.

  • Nach meiner Rechnung können Sie 2404 € KV/PV absetzen. Welcher Betrag steht im amtlichen Bescheid.

    5700€ + 590€ - 3886€ (schlecht lesbar) ergibt 2404 €

  • Genau so. Mein Problem ist nur, dass ich das laut Programm so nicht eingeben soll (Der "Prüfer" gibt eine Doppelerfassung an). Ich soll die unteren Zeilen (also den AG-Zuschuss) nicht ausfüllen.
    Nun ja, offensichtlich muß ich bei der nächsten Steuererklärung diese Warnung übergehen.

  • Weil der Arbeitgeberzuschuss bereits in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist. Auch mal die Eingabehilfen der SSE beachten, siehe unten:

    Geben Sie die Höhe der in 2017 erhaltenen Zuschüsse für die (Basis-)Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ein. Nicht erfasst werden müssen Zuschüsse, die: auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt wurden.

  • Ja, das ist ja gerade das Irritierende!
    Wie die Eingabehilfe der SSE angibt - und durchaus von mir beachtet wurde - sollte ich die in der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Zuschüsse nicht nochmals erfassen müssen.
    Aber genau da liegt das Problem: erfasse ich sie nicht nochmal, errechnet SSE eine zu geringe Steuerschuld; gebe ich sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung ein, wird mir zwar die Warnung einer Doppelterfassung ausgegeben, die errechnete Steuerschuld stimmt dann.
    Ich halte das für einen Bug, mit dem ich aber leben kann (muß).
    Das ganze ist erst einmal müßig, da ich ab der nächsten Steuererklärung sowieso die "Rentnerversion" von SSE benützen werde ...;)

  • Überprüfen Sie den Betrag der Lohnsteuerbescheinigung KZ 24b. Richtig übertragen, auch die richtige Zahl ? Aus irgendeinem Grunde fließt der Betrag nicht in die Berechnung ein. Tippen Sie auf Ergebnis(Berechnung) Fehlt da der Zuschuss ?

  • Alles wird richtig erfasst, nur nicht berechnet ... In den per ELSTER an das FA übermittelten Daten sind die Daten korrekt ... aber die in der SSE angezeigte Steuerschuld weicht erheblich von der (korrekten) Berechnung durch das FA ab ...

  • Schließen wir das Thema ab führt ja zu nichts mehr. Habe den Vorgang nachvollzogen. Die SSE nimmt den Betrag von 24b und zieht ihn von den geleisteten Beträgen richtigerweise ab. Also die SSE macht alles richtig. Kann man im Ergebnis(Berechnung) sehr gut überprüfen.

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