Rechtschutzversicherung

  • Vermutlich richtet sich die Frage nach dem beruflichen Anteil bei der allgemeinen Rechtsschutzversicherung.
    Dann als sonstige Werbungskosten bei nichtselbständiger Tätigkeit erfassen.

    Gruß
    Herbert Böhmer

  • Ja, Kosten für eine Rechtsschutzversicherung kann man bei den Werbungskosten absetzen,sofern in der Rechnung der Versicherung der Arbeits- und Berufsrechtsschutz einzeln ausgewiesen ist, und es dafür auch einen eigenen Beitragsanteil gibt. Das will das FA meist sehen.

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