Sonderausgabenabzug bei Abfindung falsch berechnet

  • Hallo,

    die Berechnung nach dem Steuerprogram lässt ausser Acht, dass zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen sind, auch eine Abfindung gehört, für die kein Arbeitgeberbeitrag zu leisten war.
    (BFH vom 16.10.2002 H 10.11 der Einkommensteuerrichtlinien).

    :mad: :confused: :mad:

    [size="1"][ 16. Mai 2012, 05:28: Beitrag editiert von: Joat ][/size]

    mfg joat

  • Wenn Sie die richtige Art der Tätigkeit auswählen wird dies auch berücksichtigt.

    Welche Tätigkeit haben Sie gewählt und welche Einnahmen haben Sie sonst auf Steuerkarte?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Sorry, etwas spät meine Reaktion!

    Ich habe nur die jährliche Abfindung auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.

    Ich habe nun bei Art der Einnahmen "Abfindungen" gefunden.

    Jetzt rechnet es richtig.

    Danke für die Antwort

    mfg joat

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