• Hallo Guten Tag

    Obwohl ich die Software schon sehr lange nutze, habe ich erst jetzt das Forum gefunden und auch gleich ne Frage.
    Kann mir jemand sagen, wie das ist, wenn der Ehepartner selbständig ist und der andere Ehepartner Arbeitnehmer in einem völlig anderem Unternehmen ist.

    Es soll getrennt veranlagt werden. Der Ehepartner
    ( AN ) hat die Steuerklasse 3.
    Hat hohe Werbungskosten und wenn ich hier im Programm den Ehemann als Selbständig eingebe, aber ohne weitere Daten, dann bekomme ich Probleme.
    Kann das Finanzamt mich mehr belasten, wenn mein Partner Selbständig ist, wir aber getrennte Veranlagung vornehmen.

    Ich hoffe es ist nicht sooo verwirrend.
    freundliche Grüße evida

  • Hi ich noch einmal

    ich frag jetzt mal so.
    AN Steuerklasse 3, der Ehemann selbständig.
    Steuererklärung soll getrennt veranlagt werden.
    Ehemann hat selbst einen Steuerberater.
    Ich als AN mache meine Steuererklärung hier selbst.

    Muss ich meinen Mann ( Selbst.) mit angeben?
    Kann das FA von mir mehr Steuern verlangen?

    bitte, wer kann helfen
    Gruß evida

  • Hallo,

    getrennte Veranlagung sollte man nur dann wählen, wenn es günstiger ist. Bei einer Zusammenveranlagung kann man die Steuerschuld so aufteilen, dass beide Ehepartner etwas vom Splittingvorteil haben. Das ist also auch dann noch vorteilhaft, wenn sich die Ehepartner nicht mehr grün sind.

    Aber zu Ihrer Frage: Erfassen Sie die allgemeinen Angaben Ihres Mannes im Bereich "Persönliche Angaben". Erfassen Sie Ihre persönlichen Angaben im Bereich "Persönliche Angaben Ehefrau" und Ihre übrigen Steuerdaten in den entsprechenden Bereichen für die Ehefrau. Die Angaben für Ihren Mann müssen Sie nicht erfassen, wenn Sie für ihn keine Steuererklärung einreichen möchten.

    Da Sie Steuerklasse III haben, werden Sie bei getrennter Veranlagung wohl Steuern nachzahlen müssen.

    [size="1"][ 11. März 2009, 22:01: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Guten Morgen
    Vielendank für Ihre Antwort. Kann ich denn in die Steuerklasse 4 wechseln, denn das FA will da nicht ran. Obwohl ich hohe Werbungskosten habe, muss ich nachzahlen? Was habe ich mit meinem Mann seinem Unternehmen zu tun. Gut wir sind verheiratet, aber dennoch habe ich mit seinem Unternehmen nichts zu tun. Er muss Steuervorauszahlung tätigen und ich soll das nach anraten auch machen. Das sehe ich irgendwo nicht ein. Wie schon gesagt will ich ja gern die Steuerklasse 4 nehmen.
    Geht das.
    mfG. evida

  • Die Wahl der Steuerklasse hat nichts mit der Veranlagungswahl in der Steuererklärung zu tun. Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich auf die Lohnsteuer aus. Die Wahl der Veranlagung wirkt sich auf die Einkommensteuer aus. Die gezahlte Lohnsteuer wird auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet und ist sozusagen eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Zahl man wenig Lohnsteuer (z.B. wegen Steuerklasse III = Splittingtarif) und wählt bei der Einkommensteuer nicht die Zusammenveranlagung, ist in der Regel mit einer Nachzahlung zu rechnen. Ob das in Ihrem persönlichen Fall auch so ist, kann natürlich keiner wissen.

    Lesen Sie doch mal bitte die Themen "Die Veranlagung von Ehegatten" und "Die Lohnsteuerkarte/Die Steuerklassen" im SteuerKompass.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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