Fehlermeldung "Keine gezahlte od. erstattete Umsatzsteuer"

  • Hallo,

    Nach dem "Import Gewinnermittlung" aus der Gewerbesteuer habe ich folgende Prüfer-Fehlermeldung erhalten:

    Keine gezahlte oder erstattete Umsatzsteuer?
    In der "Anlage EÜR" sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze und/oder gezahlte Vorsteuerbeträge ausgewiesen.
    Sie haben aber weder an das Finanzamt gezahlte noch vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer angegeben.
    Diese Beträge sind im Modus Gewinnermittlung im Bereich "Einnahmen/Ausgaben" im Fenster "Umsatzsteuer- Gewerbesteuerzahlungen" zu erfassen.

    Nun weiß ich nicht was ich dort eintragen soll

    In der Anlage "EÜR" sind in folgenden Zeilen Eintragungen:
    Zeile 39 Porto, Telefon
    Zeile 42 Übrige Betriebsausgaben
    Zeile 43 Gezahlte Vorsteuerbeträge: Dieser Betrag ergibt sich aus den Betriebsausgaben und steht dort unter "abziehbare Vorsteuer"

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Grüße
    gschn

  • Hallo,

    anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

    Haben Sie im Jahr 2007 Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt getätigt oder Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt erhalten (USt-Voranmeldungen 2007 oder USt-Jahreserklärung 2006)?

    Erfassen Sie diese Zahlungen/Erstattungen im Modus Gewinnermittlung im Bereich "Einnahmen/Ausgaben" im Fenster "Umsatzsteuer- Gewerbesteuerzahlungen".

    Die Steuer-Spar-Erklärungen füllt diese Beträge dann in die Zeilen 8 bzw. 44 der Anlage EÜR.

    Viele Grüße<br /><br />Florian Fischer<br />Softwareentwicklung

  • Hallo Herr Fischer,
    ich reiche keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt ein.

    Was ich vom Finanzamt, im Februar 2008, erhalten habe, ist eine Umsatzsteuer-Abrechnung für 2006, wonach ich noch Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen hatte.
    Muss ich diese Zahlung noch irgendwo einsetzen?
    Wenn ja, aber doch erst im Jahr 2008 ?
    Kann das im Zusammenhang mit der Fehlermeldung stehen?

    Grüße
    gschn

  • Hallo!
    Die im Jahr 2008 gezahlte Umsatzsteuer 2006 ist erst in 2008 als Ausgabe zu erfassen.
    Wenn Sie in 2007 keine Umsatzsteuerzahlung und
    -erstattung aus dem laufenden Jahr (Voranmeldungen) oder Vorjahren gehabt haben, haben Sie es schon einmal mit Eintragung von 0 versucht um die Fehlermeldung zu umgehen?

    Gruß Elster007

    [size="1"][ 14. Okober 2008, 07:54: Beitrag editiert von: Elster007 ][/size]

  • Richtig, dann ist die Zahlung der USt 2006 erst im Jahr 2008 im bereits beschriebenen Fenster zu erfassen.

    Da Sie in 2007 keinerlei Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt getätigt haben, können Sie den Programmhinweis ignorieren.

    Viele Grüße<br /><br />Florian Fischer<br />Softwareentwicklung

  • Hallo!

    Wenn ich im Modus Gewinnermittlung im Bereich "Einnahmen/Ausgaben" im Fenster "Umsatzsteuer- Gewerbesteuerzahlungen folgende Eintragung mache:
    Datum: 31.12.2007
    Für 2007: x
    Betrag: 0,00
    und Importiere diese Daten in die Einkommensteuererklärung über "Import/Summenerfassung", so zeigt mir der Prüfer immer noch die Meldung "Keine gezahlte oder erstattete Umsatzsteuer? ...... an.
    Was sich geändert hat ist folgendes:
    Wenn ich nach dem Import z.B. das Formular aufrufe, so wird nicht mehr das Fenster mit der Fehlermeldung vorher aufgerufen.
    O.K ich kann damit leben.

    Nun noch eine Frage:
    Im letzten Beitrag sagten Sie mir, dass die im Jahr 2008 gezahlte Umsatzsteuer 2006 erst in 2008 als Ausgabe zu erfassen ist.
    Unter welcher Rubrik muss ich diese Umsatzsteuer eintragen. Ist es auch die Rubrik wie oben beschrieben?

    Wenn das so ist, ist mir folgendes aufgefallen:
    Trage ich wie oben beschrieben, zum Test, einen Betrag von 1,00 ein, so wird dieser Betrag eingetragen in:
    1. Steuer-Spar-Erklärungen Anlage EÜR Zeile 44 und wird zu den Betriebsausgaben hinzugezählt. O.K.
    2. Umsatzsteuererklärung 2007/Dokumentenliste/Ermittlung der Umsatzsteuer 2007:
    Hier wird "Für das Jahr 2007 gezahlte Vorauszahlungen" 1,00 EUR eingetragen und von der "Verbleibenden Umsatzsteuer" abgezogen.
    Ist das korrekt?
    Das war bei der Umsatzsteuererklärung im vorherigen Jahr nicht so.

    Viele Grüße
    gschn

    PS.
    Hallo Herr Fischer,
    ich habe Ihren Beitrag erst gelesen, nachdem ich diesen Beitrag hochgeladen hatte.
    Aber trotzdem bleibt noch eine Frage übrig und zwar der Punkt 2
    Im Voraus vielen Dank.

    [size="1"][ 14. Okober 2008, 11:24: Beitrag editiert von: gschn ][/size]

  • Ja, das ist korrekt.

    Beispiel:
    Wenn Sie USt-Zahlungen an das Finanzamt für 2007 bereits während des Jahres 2007 tätigen, dann werden diese Zahlungen
    1. als Betriebsausgabe erfasst und
    2. bei der Berechnung der USt-Abschlusszahlung (Ust-Jahreserklärung 2007) abgezogen.

    Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Betrieb und der Gewinnermittlung haben, kann ich Ihnen den Steuer-Spar-Berater "Business Edition" empfehlen.

    Viele Grüße<br /><br />Florian Fischer<br />Softwareentwicklung

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