• Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe folgene Problematik, ich hatte letztes Jahr ein Haus gekauft und möchte dieses Jahr das Seeling Modell ansetzen, hierzu habe ich auch folgenden Urteil gefunden, der mich positiv stimmt. Das Finanzamt meint, es würde nachträglich nicht gehen.
    Urteil:
    Das Finanzgericht sah es anders und entschied zu Gunsten des Bauherrn. Nach Ansicht der Richter war die Entscheidung, das gesamte Gebäude dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, bereits zu Beginn der Bauarbeiten nach außen erkennbar deutlich gemacht worden. Das ergab sich aus der Bauplanung. Da vor und während der Errichtung des Gebäudes noch keine Umsätze aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wurden, habe auch keine Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen bestanden. Aus diesem Grund genüge es, wenn die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt erst mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung bekanntgegeben werde (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.1.2009, Az. 6 K 1340/07, EFG 2009 S. 796).

    Funktioniert das bei mir auch?

    Schöne Grüße<br />MAHOOAGA

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