Zahnspange mit Ü25?

  • Hallo allerseits,

    meine Tochter hat vor Kurzem einen Heiratsantrag bekommen und ihr fällt auf einmal ein, dass sie gern eine Zahnspange hätte damit ihr leichter Überbiss korrigiert ist bis zum Hochzeitstag.. Na ja, soll sie machen. Ich finde es keine gute Idee.

    Jedenfalls hat ihre Krankenkasse keiner Übernahme der Kosten zugestimmt, d.h. sie muss selbst zahlen. Ist das eventuell von der Steuer absetzbar? Unter welcher Anlage müsste man das dementsprechend vermerken?

  • Unabwendbare Krankheitskosten können als Außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden, und zwar nur, soweit sie über den zumutbaren Betrag hinausgehen.

    Diesen kann man in der SteuerSparErklärung berechnen lassen. Zuerst sollte man überhaupt mal berechnen, ob der Betrag relevant wäre, ehe man an die weiteren Fragen geht.

    Staufer

  • Zahnspangen bei Kindern fallen unter die betreffenden Krankheitskosten, für Personen über 25 sind das eher Kosten für kosmetische Behandlungen und keine außergewöhnlichen Belastungen.


    Naja, das ist schon sehr allgemein und so auch nicht richtig. Es werden auch bei Regelversorgungen von den Krankenkassen in vielen Fällen nur noch feste Zuschüsse geleistet. Den Rest trägt man selbst und dennoch sind es Krankheitskosten und damit auch außergewöhnliche Belastungen.
    Aber andererseits müssen Sie auch wissen, wer die außergewöhnlichen Belastungen bei sich geltend machen möchte. Die Braut noch für sich alleine? Das Brautpaar zusammen? Sie? Oder alle zusammen? Sind vier Fragen. Denn. Was nutzt es, wenn derjenige, was abzusetzen hat, der nichts absetzen kann und der andere was absetzen könnte aber nichts abzusetzen hat. Vorher genau rechnen, wie und bei wem sich die Kosten, sprich außergewöhnlichen Belastungen konkret auswirken.

  • Papa_001 hat Recht. Soweit Behandlungen von einem Arzt durchgeführt werden, können sie grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen sein, wenn sie von der Kasse nicht erstattet werden. Ich habe meinen Beitrag unter # 2 entsprechend modifiziert.

    Staufer

  • Hallo!

    Wieso findest du das es keine gute Idee ist? Schliesslich sind kieferorthopaedische Behandlungen in jedem Alter moeglich. Manche entscheiden sich fuer eine Zahnspange aus gesundheitlichen und die anderen aus aesthetischen Gruenden.
    Die Krankenkasse uebernimmt die Kosten fuer eine Erwachsenenbehandlung nur bei sehr schweren Fehlstellungen, deshalb hatte die Krankenkasse, bei welcher deine Tochter versichert ist der Uebernahme der Behandlungskosten nicht zugestimmt. Auch bei Kindern werden die Kosten nur dann uebernommen, wenn mindestens der Behandlungsbedarf von KIG 3 (kieferorthopaedische Indikationsgruppen) oder hoeher diagnostiziert wird.

    Bezueglich der Steuererklaerung, habe ich diese Erlaeuterung gefunden:
    "Jeder Steuerzahler hat ein Recht darauf, aussergewoehnliche Belastungen, zu denen auch Krankheitskosten zaehlen, in gewisser Hoehe steuerlich abzusetzen. Dies ist von Fall zu Fall verschieden, je nach Einkommen, Haushaltsgroesse, etc. " Quelle:

    Generell ist es also moeglich, kommt aber immer auf den einzelnen Fall drauf an.

    Der Erfolg erfolgt durch tun.

  • verstehe auch nicht so genau, wo das Problem liegt?!

    Darauf wird Ihnen niemand antworten.

    Wir Foristen unterstützen gerne bei ernsthaften Anliegen und freuen uns auf hilfreiche Informationen. Dieses Forum zeichnet sich wohltuend durch Ernsthaftigkeit aus.

    Staufer

  • probieren geht über studieren würde ich sagen. Einfach mal probieren. Ansonsten muss sie es selbst zahlen, aber wenn es für sie wichtig ist, sollte das ja auch kein Problem sein

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