Hallo zusammen,
als absoluter "Steueranfänger" habe ich gleich mal eine Verständnisfrage.
Ausgangssituation:
Herr A und Frau B, beide sind bereits Rentner, haben zu gleichen Teilen ein ZFH geerbt (50:50), welchen zunächst auch von beiden bewohnt wird. Nun will Herr A ausziehen und kann sich mit Frau B auf eine Auszahlung einigen, um die Erbengemeinschaft unkompliziert zu verlassen. B nimmt nun einen Kredit bei der Bank auf, um A auszuzahlen. B will im Anschluss die Wohnung von A vermieten.
Laut meiner Kenntnis können die anfallenden jährlichen Kreditzinsen nun hundertprozentig als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden, da der Kredit für den vermieteten Anteil benötigt wird.
Nun habe ich dieses Szenario mal mit einem guten Freund besprochen. Ich war (theoretisch) der Meinung, dass Frau B der Kredit letztendlich nichts kostet, wenn sie die Zinsen zu 100 % als Werbungskosten ansetzen kann. Das diese Theorie so nicht richtig sein kann, ist mir schon klar. Allerdings fehlt mir das grundlegende Verständnis dazu.
Mein Freund meinte, dass ich hierbei einen Denkfehler hätte, wollte mir die Lösung allerdings nicht sofort verraten. Er meinte lediglich etwas von einem "finanziellen, steuerlichen Vorteil" von ungefähr 45 % der angesetzten Zinsen, den Frau B am Ende hätte. Allerdings habe ich den konkreten Sachverhalt seiner Aussage nicht so ganz verstanden. Hier fehlt mir der Zusammenhang bzw. das notwendige Wissen.
Kann mir hier eventuell jemand kurz sagen/erklären, was er gemeint haben könnte? Eventuell kennt jemand eine gute Seite oder sogar einen passendes POSTING hier im Forum, was mir die steuerliche Anrechnung erklärt.
DANKE sagt Peter (SteuerRookie)