Der alleinerbende überlebende Ehegatte hat knapp drei Monate nach der gerichtlichen Eröffnung des Berliner Testaments beim Finanzamt angerufen, und sich zu erkundigt, ob und wie er seine Erbschaft zum Zwecke der Erbschaftbesteuerung anzeigen müsse. Zum Nachlass gehört Grundbesitz.
Zu seinem Erstaunen hat das Finanzamt dem überlebenden Ehegatten mitgeteilt, er müsse nichts tun. Erbschaftsteuer falle nicht an.
Kann das richtig sein?
Mich wundert zum einen die Aussage, es bestehe keine Anzeigepflicht. Wenn Grundbesitz zur Erbschaft gehört, muss doch immer angezeigt werden, oder etwa nicht?
Und außerdem wundert mich die Aussage, es falle keine Erbschaftsteuer an. Dazu müsste das Finanzamt den Wert des Nachlasses kennen. Der überlebende Ehegatte kennt den Wert jedenfalls nicht, weil insbesondere der Grundbesitz bislang nicht bewertet wurde.