Angabe Riester-Vertrag bei Aufgabe der Selbstnutzung der Immobilie

  • Hallo,
    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und stolpere über folgende Problematik:

    Ich habe vor einigen Jahren ein Reihenhaus gekauft, das z. T. durch einen Wohn-Riester finanziert wurde. Die Förderung gibt es ja nur bei Selbstnutzung der Immobilie. Nun sind wir aber aufgrund von überraschendem Familienzuwachs doch wieder umgezogen, wohnen selbst zur Miete etwas größer und das Reihenhaus ist vermietet. Soweit, so gut.

    Gebe ich jetzt den Riester-Vertrag für die Zeit, wo wir das Haus noch selbst bewohnt haben in der Steuererklärung mit an? Oder wird das eh alles komplett zurück gefordert und ich lasse ihn besser gleich weg? Das ist doch schon ein erheblicher Betrag, da würde ich gern alles richtig machen…..

    Vielen Dank und viele Grüße
    Chrissi

  • Das ist bereits geschehen. Die Frage ist nur, ob ich den Riester-Vertrag in der Steuererklärung für ein Jahr, in dem die Selbstnutzung noch bestand, mit angebe. Oder lieber nicht, weil evtl. alle Steuervergünstigungen eh zurück gefordert werden.

  • Zitat

    Oder lieber nicht, weil evtl. alle Steuervergünstigungen eh zurück gefordert werden.


    Der Antrag auf Günstigerprüfung ist nicht zwingend, du musst selbst entscheiden, ob du den Sonderausgabenabzug beantragst.

  • Warum nicht die letztmalige Chance auf bessere Fördervergünstigungen prüfen und mitnehmen? Oder wurde das nie gemacht? Wenn Sie bisher ihre Förderungen aufgrund der Günstigerprüfung immer als Sonderausgaben mitnehmen konnten, werden auf dem Förderkonto des Riesterkontos wohl kaum was zurückzufordern sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!