Alles klar. Danke.
Posts by Tuep
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Also es ging um eine Abfindung, die ich im Vorjahr schon angegeben hab. Die dritte Teilrechnung des Anwalts hab ich aber erst im Folgejahr erhaltem, genau wie die Erstattung der RSV.
Im Vorjahr hatte ich also ziemlich hohe Werbungskosten, dafür wären sie dieses Jahr negativ. Da das Programm das nicht berücksichtigen kann, würde ich die Erstattung halt woanders angeben. Aber wo?
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Ja, die ersten beiden Teilrechnungen des Anwalts hab ich im Vorjahr geltend gemacht. Die dritte Teilrechnung will ich diese Jahr noch geltend machen. Ich hatte zwar eine Deckungszusage, wusste aber dass von den Anwaltskosten nicht alles übernommen wird. In Summe hatte ich also Ausgaben, die ich über zwei Jahre verteilt geltend machen will und entsprechend also auch die Erstattung der RSV angeben muss.
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Hallo,
ich hab einen Rechtsfall gehabt und die Rechtsschutzversicherung hat gezahlt. Wo trage ich diese Einnahmen ein?
Ich hab es bei den Werbungskosten versucht aber dadurch wird die Summe der Werbungskosten negativ, was das Programm nicht kann.
Dank und Gruß
Philipp
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Hat funktioniert. Danke.
Aber: Klingt ja, als sei der Bug bekannt. Hätte der Prüfer etwas gesagt, hätte uns das viel Zeit und Nerven gekostet.Philipp
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Ja, so ist es.
Was können wir tun?Philipp
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Hallo,
beim Versenden der Steuererklärung erhöte ich folgende Fehlermeldung:
"Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel.
Es wurde der Antrag auf Nacherhebung der Kirchensteuer gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer getätigt (Ehefrau/Lebenspartner(in) B).
Fehler: 192030
Feld: 1900601 - Anlage KAP: Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde (1 = Ja)"Das Häkchen bei "Es wurde Kirchensteuer in vollem Umfang einbehalten" beim Experten hab ich weggemacht. Bringt aber nichts. Auch wenn ich den Experten gar nicht nutze kommt die Fehlermeldung.
Weiß jemand Rat?
Dank und Gruß
Philipp