Posts by crion

    Hallo zusammen!


    Mit meiner Frau (selbständig) zusammen machen wir mit der Steuersparerklärung unsere Steuererklärung, und das schon seit Jahren.
    Meine Frau hatte ihr Gewerbe etwa ab dem 15.11.2020 bis zum 07.04.2021 abgemeldet.


    Nun möchte das Finanzamt aber für das erste Quartal 2021 eine Umsatzsteuervoranmeldung.
    Macht das irgendeinen Sinn?
    Falls ja: welchen, den auch Laien verstehen?



    Abgeben könnten wir diese Nachträgliche Umsatzsteuervoranmeldung, so das alles denn kein großes Mißverständnis ist, vermutlich nicht über die Steuersparerklärung, sondern nur direkt über ELSTER, oder?


    Beste Grüße,
    Christian

    Guten Abend zusammen!


    Unserer Krankenversicherung müssen wir noch die Bescheiddaten für 2018 nachreichen.
    Leider habe ich sie weder in der Steuersparerklärung gefunden noch konnte ich sie irgendwie exportieren, es waren immer nur irgendwelche DAU-kompatiblen Ansichten.
    Einzig die Anmerkungen des Finanzamts scheint man sich im hässlichen Original anschauen zu können.


    Wie bekomme ich die abgerufenen Bescheiddaten im hässlichen Original, und wie kann ich sie für den Weiterversand speichern?
    Oder liegen die Originaldaten irgendwo auf der Platte versteckt, ggf. in irgendeiner Datenbank, sodass ich sie mir daraus ziehen könnte?
    Im ELSTER scheinen sie ja schon nicht mehr (abrufbar) zu sein, weshalb auch immer, offenbar ist die Finanzverwaltung noch nicht im Terabyte-, geschweige denn im Petabyte-Zeitalter angekommen...


    Beste Grüße,
    Christian

    Hallo zusammen!


    Der Titel lautet eigentlich in ganzer Länge
    "Kleinunternehmerregelung 2019 - 2020: 2019 unter der neuen, gestiegenen Umsatzgrenze, aber über der alten - auch für 2020 noch Kleinunternehmerin?"


    Seit Jahren nutze ich die "normale" Steuertipps-Software für unsere Steuererklärung.
    Dabei bin ich Angestellter.
    Meine Frau ist nun seit knapp zwei Jahren als Kleinunternehmerin dabei, und wir konnten sie im letzten Jahr in der Steuererklärung für 2018 mit etwas Mühe und Unterstützung aus dem Forum auch unterbringen.


    Nun hat meine Frau im Jahre 2019 etwa 19.500 € Umsatz gemacht und wäre damit theoretisch für 2020 aus der Kleinunternehmerregelung (Umsatzgrenze 17.500 €) herausgefallen.
    Es gibt nun jedoch eine neue Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung in Höhe von 22.500 €.
    Da die 19.500 € Umsatz für meine Frau schon kaum mehr zu bewältigen waren ist nicht zu erwarten, dass sie im nächsten Jahr die 22.500 € überschreiten wird.


    Nun kam gerade eben ein Brief vom Finanzamt, in den es heißt, dass meine Frau für 2020 keine Kleinunternehmerin mehr sei - nach der Umsatzgrenze 17.500 €.
    Diese Umsatzgrenze ist jedoch nicht mehr gültig.
    Was können wir tun, damit meine Frau auch für 2020 weiterhin als Kleinunternehmerin gelten wird?


    Beste Grüße,
    Christian

    Danke Adi!


    Aber wo tragen wir diese Auslandsrechnungen ein, sodass erkennbar ist, dass hier noch die Steuer gezahlt werden muss?
    In der Gewinnermittlung bzw. Umsatzsteuererklärung 2018 konnten wir nichts passendes finden.


    Unter "Einnahmen/Ausgaben" haben wir bei "Beiträge, Gebühren und Abgaben" die Plattformgebühren nun in Aus- und Inländische Plattformen gesplittet.
    Aber daran erkennt zumindest die Steuersparerklärung nicht, dass hier etwas zu versteuern ist.
    Wie muss das korrekt in der Steuersparerklärung erfasst werden, dass das Finanzamt es nicht übersieht?

    Hallo zusammen!


    Unsere Steuersparerklärung für 2018 hatten wir abgeschickt und vor etwa drei Wochen den Steuerbescheid erhalten.
    Kurz nach Erhalt des Bescheids war uns aufgefallen, dass meine Frau (Kleinunternehmerin) bei einigen Rechnungen vergessen hatte, dass die Firmen (Amazon, etsy) ihren Sitz im Ausland haben, sodass sie für die Rechnungsbeträge (Verkäufergebühren) noch Umsatzsteuer in Deutschland zahlen muss.


    Im Finanzamt hieß es nun, dass wir eine Korrektur vornehmen sollten.


    Wie können wir nun über die Steuersparerklärung 2018 eine Korrektur unserer eingereichten Daten vornehmen und eine Korrektur unseres Steuerbescheids für 2018 (leider zu unseren Ungunsten, aber so ist es nunmal) durch das Finanzamt erreichen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße,
    Christian



    Nachtrag: Vermutlich muss die Steuererklärung bearbeitet, korrigiert und irgendwie erneut abgeschickt werden.
    Aber wo tragen wir diese Auslandsrechnungen ein, sodass erkennbar ist, dass hier noch die Steuer gezahlt werden muss?
    In der Gewinnermittlung bzw. Umsatzsteuererklärung 2018 konnten wir nichts passendes finden.


    Unter "Einnahmen/Ausgaben" haben wir bei "Beiträge, Gebühren und Abgaben" die Plattformgebühren nun in Aus- und Inländische Plattformen gesplittet - aber daran erkennt zumindest die Steuersparerklärung nicht, dass hier etwas zu versteuern ist - wie muss das korrekt in der Steuersparerklärung erfasst werden, dass das Finanzamt es nicht übersieht?

    Hallo zusammen!


    Nachdem meine Frau im letzten Jahr als Kleinunternehmerin losgelegt hat, müssen wir nun endlich unsere Steuererklärung machen.
    Bisher hatten wir eine gemeinsame Steuererklärung über die "normale" Steuersparerklärung, ich als Angestellter und sie als "Hausfrau".


    Können wir auch mit Ihrer Selbständigkeit weiter gemeinsam die "normale" Steuersparerklärung nutzen? Falls nicht: Wie müssen wir vorgehen, um zügig zu einer korrekten Steuererklärung für 2018 zu kommen?


    Vielen Dank im Voraus an die Wissenden!


    Beste Grüße aus Göttingen,
    Christian

    Hallo zusammen!


    Vier Wochen nach Absenden der Steuererklärung ist im Februar eine neue Steuernummer gekommen, sicherlich da meine Frau sich selbständig gemacht hat.
    Hat das Auswirkungen auf die abgesandte Steuererklärung für 2017, oder wird die Rückerstattung (auch zeitlich) etwa wie gewohnt eintreffen?
    Muss ich ggf. dem Finanzamt - von welchem die neue Steuernummer kommt - mitteilen, dass wir eine neue Steuernummer haben, oder gar die Steuererklärung erneut mit neuer Steuernummer absenden?


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße,
    Christian

    Hallo zusammen!


    Meine Lohnsteuerbescheinigung 2016 habe ich heute bekommen und meine Steuererklärung für 2016 heute per Elster Basis abgeschickt.
    Da unsere Kleine in die Schule geht, gibt es keine Belege mehr, die wir einreichen könnten.


    Reicht dann die papierlose Übermittlung, oder muss ich wirklich den Kram, den ich übermittelt habe (größtenteils Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen...) nochmal ausdrucken und in Papierform dort einwerfen?


    Oder kann ich mich nun zurücklehnen und auf ein paar Euro Rückzahlung hoffen, die zumindest die Kosten für die Steuertipps-Software leicht übersteigen werden?


    Danke Euch im Voraus!


    Beste Grüße,
    Christian

    Liebe Steuertipps-Fans!


    Am 01.10.2015 sind uns erfreulicherweise 2820 € Kindergartenbeiträge für 2014/2015 nach § 21 Absatz 1 KitaG zurückerstattet worden, da unsere Kleinste (geboren im Dezember 2009) vorzeitig in 2015 eingeschult worden ist.
    Allerdings hatte ich in der Steuersparerklärung für 2014 die Kindergartenbeiträge für 2014 abgesetzt.


    Nun möchte ich den erstatteten Betrag für 2015 irgendwie in der Steuer(spar)erklärung angeben, um keine Probleme zu bekommen.
    Konkret würde ich erwarten, dass wir für die Monate aus 2014 die zurückerstattete Steuer zurückzahlen müssen.


    Wie mache ich das genau, wo kann ich diesen Betrag wie in der Software unterbringen?
    Reicht es dann, eine Kopie des Originals mit einzureichen, oder muss es das Original sein?


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße,
    Christian, Göttingen, Niedersachsen

    Hallo zusammen!


    Wir hatten in 2012 Kinderbetreuungskosten in Höhe von 3467 Euro. Davon werden 2312 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Daher würde ich erwarten, dass sich unsere Steuererstattung nach Eingabe der Kinderbetreuungskosten um 2312 Euro erhöht. Sie erhöht sich jedoch nur von 156,85 Euro auf 936,17 Euro. Weshalb nicht auf 2468,85 Euro? Die gezahlte Lohnsteuer beläuft sich auf 9465,97 Euro, da sollte also noch einiges zu holen sein. Ansonsten haben wir nur Kirchensteuer, sonst nichts, was noch ein bisschen Erstattung bringen könnte. Wo ist der Fehler? Unserer Annahme bzw. gar Hoffnung nach im Programm...


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße,
    Christian

    Hallo!


    Vielen herzlichen Dank für Ihre schnellen Antworten!
    Die Beantragung der fiktiven Steuerpflicht scheint leider nicht möglich zu sein, da meine Frau derzeit noch in Russland lebt. Auch ein Weg für den Staat, einiges an Geld zu sparen :(
    Nun habe ich also ledig ausgewählt, habe aber unsere gemeinsame Tochter eingetragen, in der Russischen Föderation am 26.12.2009 geboren und leider auch noch dort wohnhaft, natürlich zusammen mit meiner Frau. Ich habe mich dann gewundert, dass das Programm mir für Dezember 2009 noch 251 Euro an Kinderfreibeträgen für 2009 angerechnet hat. Ist das so korrekt, wenn wir verheiratet sind, wenn sie unsere leibliche Tochter ist, aber wenn sie und ihre Mutter leider 2009 komplett im Nicht-EU Ausland gelebt haben?


    Beste Grüße,
    Christian

    Hallo liebe Steuersparer!


    Meine Frau (geheiratet haben wir im August 2009) lebte 2009 (und leider auch jetzt noch) im Nicht-EU Ausland. Unser beider Tochter (geboren Ende Dezember 2009) und ihre leibliche Tochter ebenso.
    Als ich nun meinen Steuerfall angelegt und verheiratet ausgewählt hatte, wollte das Programm - trotz getrennter Veranlagung - auch allerhand Daten von meiner Frau.
    Was ist hier der beste Weg? Welchen Sinn würde es machen, die Daten meiner Frau (Wohnort im Nicht-EU Ausland etc.) einzutragen? Wäre es nicht einfacher, für die Steuererklärung 2009 so zu tun, als wären wir nicht verheiratet? Einen Effekt hätte es doch eh nicht? Oder wäre das dann nicht rechtmäßig, weil unwahr, sodass ich alle ihre Daten eingeben muss - ohne Nutzen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


    Beste Grüße,
    Christian

    Hallo!


    In der SteuerSparErklärung 2009 kann ich, im Gegensatz zur Erfassung in der Elster, nicht die "Dauer des Dienstverhältnisses" aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen mit erfassen. Warum nicht? Ich hatte zu Beginn des Jahres 2008 einen Hiwi-Job von Anfang Januar bis Ende März, dann 45 Tage keinen Job (Rest der Abschlussarbeit, noch Student), und dann gings los mit der Arbeit. Alles auf die selbe Lohnsteuerkarte/Klasse. Und ich habe das Gefühl, dass das nun nicht korrekt berücksichtigt wird, jedenfalls ist die berechnete Steuerersparnis nach Eingabe meins lächerlichen HiWi-Bruttolohns in Höhe von 810 Euro um fast 300 Euro gefallen *wunder* Ist das so richtig?
    Außerdem wäre es spannend zu wissen, wie genau Erfassung der gearbeiteten Tage/Krankheitstage sein muss. Ich weiss es nicht genau (+- 3 Tage), ich lang lange im Krankenhaus und war dann in der Reha.
    Nächster Punkt: Das Übergangsgeld - ich hätte es 2008 bekommen sollen, habe es bis heute noch nicht. Muss ich es, wenn ich es z.B. in zwei Wochen bekäme, trotzdem in der Steuererklärung 2008 angeben?
    Und dann zu den "Dienstreiseerstattungen": wenn ich das Geld für Bahnfahrt und Hotel auslege, und dann genau dieses Geld + vielleicht 12 Euro pro Tag wiederbekomme, und das im Jahr für etwa 5 Tage - muss ich das angeben? Ich fürchte, ich habe die bescheide der lächerlichen Summen wegen gar nicht aufgehoben...


    Dankeschön!


    P.S.: Achtung, ich bin ein Steuererklärungs-Neuling :)


    Beste Grüße,
    Christian