Hallo,
ich habe in dem online Steuerberater schon fast meine Antwort gefunden:
Quote
Zitat:Herr Montag ist als selbstständiger Vertreter im Außendienst tätig. Für Büroarbeiten beschäftigt er seine Frau Eva. Im Jahr 2007 arbeitet sie 8 Stunden pro Woche und bekommt dafür € 400,00 im Monat, die Herr Montag pauschal versteuert. Er selbst hat einen Grenzsteuersatz von 42 %.
Die Kosten für Herrn Montag:
Monatlicher Lohn
€ 400,00
+ Pauschalsteuer 2,0 %
+
€ 8,00
+ Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13,0 %
+
€ 52,00
+ Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15,0 %
+
€ 60,00
+ Umlagebeitrag (für Lohnfortzahlung) 0,1 %
+
€ 0,40
= Monatlicher Aufwand
+
€ 520,40
Jährlicher Aufwand (12 Monate)
€ 6.244,80
Für Herrn Montag ergibt sich durch die Anerkennung des zusätzlichen Aufwands eine Steuerreduzierung von € 2.622,82 (= € 6.244,80 × 42 %). Außerdem sinkt der Solidaritätszuschlag um € 144,25. Insgesamt spart Herr Montag € 2.767,07. Die Pauschalabgaben belaufen sich auf € 1.444,80 (= € 120,40 × 12). Per saldo bleibt ein Nettovorteil von € 1.322,27.
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Leider sind in meinem Beispiel ein paar Eckpunkte anders:
- Der Selbständige ist Freiberufler.
- Die geleisteten Diensleitstungen, die er von der "angestellten" in Anspruch nimmt, sind in Summe und Art jeden Monat anders. Mal sind es mehr Botengänge, mal mehr Anrufe, mal andere Erledigungen.
- Die Zahlung soll nur so hoch sein, wie an Stunden im Monat angefallen ist.
- Für diese kleinen Aufgaben möchte der Freibrufler die Personen (der "Angestellten") nun bezahlen, aber nur die Monate wo etwas anfällt und nur nach Stunden.
- Dies läuft darauf hinaus, dass der Freiberufler der Person die für ihn Sachen erledigt, am Ende des Monats zwischen 0 und 350 Euro zahlen will. Je nachdem ob etwas angefallen ist und wieviel.
1. Wie kann man diese Bezahlung nun ohne großen Aufwand erledigen? Bzw. es dem Finanzamt auch korrekt aufzeigen und das auch als Betriebsausgaben geltend machen?
2. Mir schwebt da vor, dass der Freiberufler von der Person (der "Angestellten") einfach eine Rechnung bekommt, wo die geleisteten Stunden für Dienstleistungen drauf stehen und er der Person dann daraufhin das Geld überweist.
3. Muss die Person dann extra ein Gewerbe oder ähnliches anmelden? (Die Person, ist schon selbständig, aber in einem anderen Bereich. Person hat Saison-bedingt ein selbständiges Reisegewerbe. Kann die Person, dann über diese selbstständige Tätigkeiten Rechnungen für den Freiberufler schreiben? Ich denke das geht nicht, weil es mit der selbständigen Tätigkeit nichts zu tun hat und das so nicht angemeldet ist, oder?)
3. Muss der Freiberufler die Person fest einstellen? (Wie gesagt, die "Angestellte" welche Dienstleistungen für den Freiberufler macht, ist eh selbstädnig, allerdings in einem anderen Gewerbe eigentlich. Hat aber eine Steuernummer und kann Rechnungen schreiben.)
Danke Euch!