Posts by stud_thomas

    Hallo zusammen,


    ich habe ggf. ein ähnliches Problem...


    Ebenfalls ein ausländischer Broker, jedoch ausschließlich Handel mit CFDs (Termingeschäfte).


    In 2021 erhaben sich folgende Werte:

    - Gewinn (total): 3.000,- €

    - Verluste im CFD-Geschäft = 21.000,- €

    - Gewinne im CFD-Geschäft = 24.000,- €


    Ist es korrekt, dass in Zeile 19 (Ausländische Kapitalerträge) die 3.000,- € eingetragen werden müssen? In Zeile 21 die 24.000,- € und in Zeile 24 die 21.000,- € (==> eigentlich wohl eher nur 20.000,- in Zeile 24 wegen der Verlustbegrenzung aus Termingeschäften und die übrigen 1.000,- € in Zeile 25) ?


    Viele Grüße

    Thomas

    Hallo zusammen,


    ich habe einen Firmenwagen und bisher habe ist stets die 1%-Versteuerung gewählt und nun habe ich von meinem Arbeitgeber folgende E-Mail erhalten:


    "Die Versteuerung Ihres Dienstwagens als geldwerter Vorteil erfolgt über die Anwendung der Methode Pauschalversteuerung (sog. 1%-Regelung).


    Einzelfallabhängig kann die Anwendung der Ist-Kosten-Methode im Rahmen der Günstigerprüfung zu einer geringeren Steuerlast führen.
    Voraussetzung für die Anwendung der Ist-Kosten-Methode ist die Vorlage einer durch die Firma ausgestellten Kfz-Kostenaufstellung im Rahmen Ihrer Steuererklärung.


    Sofern sich aus der Aufstellung ergibt, dass die Ist-Kosten-Methode in Ihrem Fall zu einer geringeren Besteuerung führt,
    können Sie diese im Rahmen Ihrer Steuererklärung 2019 beim Finanzamt einreichen."


    Nun habe ich die Kostenaufstellung erhalten


    gefahrene Kilometer in 2019 27.532
    Km zw. Wohnung & Tätigkeitsstätte 27
    Bruttolistenpreis 66.500,00 €



    1.) Pauschaler Nutzungswert
    Privatnutzungsanteil: Versteuert 1% Regelung 7.140,00 €
    abzgl. Kostenbeteiligung Mitarbeiter -840,00 €
    Fahrten Wohnung - Betrieb: Versteuert 0,03% Regelung 6.463,80 €
    Versteuert gesamt 12.763,80 €


    2.) Istkosten Bruttokosten 2019
    MA-Kostenbeteiligung -840,00 €
    Treibstoffkosten 2.582,32 €
    Autokosten exkl. Kraftstoffe 141,59 €
    Wartungs- und Reparaturkosten 58,06 €
    KFZ-Steuer (Ust-frei) 228,00 €
    Versicherung (Ust-frei) 619,15 €
    Leasingrate gesamt 7.715,20 €
    Gesamtkosten 2019 10.504,32 €



    3.) Günstigerprüfung
    Pauschaler Nutzungswert: 12.763,80 €
    Tatsächliche Gesamtkosten: 10.504,32 €
    _________________________________________
    Anzusetzender Geldwerter Vorteil: 10.504,32 €
    _________________________________________
    Minderung Geldwerter Vorteil: -2.259,48 €




    Wo kann man dies im Programm eingeben? Gibt es ggf. weitere Voraussetzungen?


    Viele Grüße
    Thomas


    Vielen herzlichen Dank!


    Ich werde berichten, wie das Finanzamt den Sachverhalt bewertet...

    Erst mal vielen Dank für die Antworten!


    Also, wir haben in der Tat eine schuldenfreie Immobilie (EFH), in welcher wir wohnen.


    Warum wurden zwei unterschiedliche Darlehen aufgenommen?
    Ganz einfach aus dem Grund, weil wir so die "magische" Beleihungsgrenze der ETW auf 60% deckeln konnten und so einen Zins von 0,9% erhalten haben. Da die ETW ja 200 t€ gekostet hat und wir kein Eigenkapital in diese Immobilie stecken wollten, haben wir als Sicherheit unserer EFH für die "Kapitalbeschaffung" (so nannte dies die Bank) genutzt (Zins: 0,95%).


    Hätten wir die ETW, ohne Einbringung von Eigenkapital, zu 100% finanziert, so wären wir knapp bei 2% Zins gelegen...



    Liebhaberei / Gewinnerzielungsabsicht?!
    Nicht wirklich! Mit Ausnahme des ersten Jahres müssen wir Geld an den Fiskus zahlen (unabhängig davon, ob wir die Darlehenszinsen für das "zweite" Darlehen ansetzen können).

    Quote from Adi;21341

    Die SSE bietet die Möglichkeit eine Steuer-Erklärung zur gesonderten und einheitliche Feststellung zu erstellen. Dazu starten Sie das Programm "Feststellungserklärung" im Startcenter . Da wird der Verlust oder Gewinn einheitlich festgestellt. Im Ergebnis erhält jeder Eigentümer einen Feststellungsbescheid, den er seiner persönlichen Steuererklärung beifügt.



    Herzlichen Dank!


    Noch eine Frage: Nachdem wir dann den Feststellungsbescheid erhalten haben, wo muss der "Gewinn/Verlust" (lt. Feststellungsbescheid) in der SSE eingegeben werden?

    Hallo zusammen,


    wir haben in 2016 eine ETW für rd. 200,- t€ gekauft und haben hierfür zwei Darlehen aufgenommen.


    1.) Darlehen direkt auf die (vermietete) Wohnung (120 t€)
    2.) Darlehen auf unsere selbst bewohnte Immobilie (80 t€)


    Dies haben wir deshalb gemacht, weil wir damit sehr günstige Darlehenszinsen (von knapp unter 1%) erhalten haben.


    Nun haben wir die "Kontoauszüge" erhalten und im Kopf steht jeweils das Beleihungsobjekt.


    Konkret würde mich interessieren, ob wir die Darlehenszinsen für den zweiten Vertrag absetzen können. Das Geld wurde definitiv für die Finanzierung der Wohnung verwendet.


    Habt ihr eine Idee?


    Viele Grüße
    Thomas

    Hallo zusammen,


    zusammen mit meiner Partnerin (wir sind nicht miteinander verheiratet) haben wir im November 2016 eine ETW gekauft. Diese ETW wurde nun renoviert / saniert und ab März 2017 wird die Wohnung vermietet.


    Wenn man alles aufaddiert, dann haben wir gemeinsam einen "Verlust" von rd. 9.000 € in 2016 gehabt). Da die ETW uns zu gleichen Teilen gehört, müsste also jeder 4.500 € als Verlust ansetzen müssen, aber da wir getrennt veranlagt sind, fragen wir uns, wie wir dies in Steuertipps "einpflegen" müssen?


    Habt ihr eine Idee?


    Viele Grüße
    Thomas