Sobald du ein Unternehmen mit Gewinnabsichten gründest, muss ein Gewerbeschein beantragt werden. Gewinnabsichten fangen dort an, Sobald Dienstleistungen angeboten und somit Rechnungen geschrieben werden. Ist jetzt nicht genau Sinngemäß, aber unter dem Strich genau das selbe. Du wirst nicht drumherum kommen einen Gewerbeschein anzumelden und dich mit dem Thema Steuern auseinander zusetzen. Einige wichtige Grundinformationen findest du auf https://www.vexcash.com/blog/s…sparen-nach-einkunftsart/ und bei Fragen, wahrscheinlich auch hier im Forum. Als Kleingewerbe ist das alles mit den Steuern zwar etwas einfacher, weil du einfach eine Einkommenssteuererklärung machst und dort deine Ein -und Ausgaben aus einer selbstständigen Arbeit niederschreibst. Das machst du einmal pro Jahr und gut. Sobald du aber einen gewissen Umsatz 17500 überschreitest, ist es schluss mit der Kleinunternehmerregelung. Vielleicht sprichst du auch mit dem jeweiligen Finanzamt. Habe selbst schon oft Fragen und traf auch bei FA immer auf zuhörende Ohren. 