Beiträge von Tiberius

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Also, wenn ich das Sterbedatum nirgends eingeben muss, dann bedeutet das ja, dass die Steuer genau so berechnet wird, wie wenn alle steuerrelevanten Zahlungen übers ganze Jahr geflossen wären. Das hieße ja auch, dass der volle Steuer-Grundfreibetrag für 2018 angerechnet wird. Habe ich das so richtig verstanden?
    Das wäre ja sehr vorteilhaft, weil sich dann eine Steuerrückzahlung ergeben würde.


    Jetzt hab ich aber noch ein kleines technisches Problem bemerkt:
    Wenn ich mir im eingeloggten Zustand meinen Beitrag oben anschaue ist alles OK. Der Beitragstext von Adi ist aber unsichtbar.
    Wenn ich mich auslogge, werden in meinem Beitragstext oben alle Umlaute kryptisch dargestellt, aber ich sehe den Beitragastext von Adi.
    Das ist seltsam, weil in anderen Beiträgen in diesem Forum ist für mich alles Ok.
    Ich habe diesen Thread mit meinem PC , mit meinem Notebook und mit meinem Handy angeschaut, überall das gleiche Fehlerbild, wenn ich ausgeloggt bin.Ist für mich jetzt nicht weiter schlimm, aber ich weiß nicht, wie die anderen Forumsteilnehmer meinen Text sehen? Und mit kryptisch dargestellten Umlauten, sind meine Beiträge einfach schlecht zu lesen. Also sorry dafür, ist mir ein Rätsel, was da nicht passt.

    Hallo zusammen,

    Ich habe jahrelang für meine Mutter (verwitwet) die Steuererklärung gemacht und muss nach ihrem Tod im Juni 2018 noch die letzte Steuererklärung für sie machen. Unterlagen usw. sind soweit (hoffentlch) alle vorhanden. Mir stellen sich aber ein paar Fragen, für die ich euch um Unterstützung bitte.

    Ist der Todesfall irgendwo in der Steuersparerklärung 2018 vorgesehen?
    Kann ich den Todestag meiner Mutter an irgendeiner Stelle konkret eingeben und die Software rechnet dann alles entsprechend korrekt nach Eingabe aller Daten?

    Grundsätzlich interessiert mich, wie es mit den Freibeträgen aussieht (relevant wären Grundfreibetrag, Sparer-Freibetrag, Werbungsksoten-Pauschale für Rente und Versorgungsbezüge, Altersentlastungsbeitrag, Behinderten-Pauschale). Werden die nur zeitanteilig bis zum Todestag gewährt oder gelten die noch in voller Höhe fürs ganze Sterbe-Jahr?
    Mit welcher Steuertabelle wird dann die Steuerhöhe bestimmt. Wird das anhand einer Formel in Abhängigkeit vom Todestag irgendwie umgerechnet?

    Ich hab jetzt schon ein Weilchen gegoogelt, aber immer nur Standard-Infos gefunden, wie z.B. die Pflicht der Erben zur Abgabe einer Steuererklärung für die verstorbene Mutter. Wie aber prinzipiell bei Ermittlung der Steuerhöhe einer/eines unterjährig Verstorbenen vorgegangen wird, habe ich nicht gefunden. Das wundert mich eigentlich, weil dieser Fall doch sicherlich gar nicht so selten ist. Es wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, gerne auch mit Links zu Seiten, wo ich mich zu diesem Thema einlesen kann.

    Ah, super!
    Jetzt kommen wir der Sache näher.

    Also dann lösche ich komplett die in der SSE angelegte Lohnsteuerbescheinigung und trage alle notwendigen Daten bei den Renteneinkünften ein.

    Muss ich dann dort für beide Teile der Betriebsrente eine "separate Rente" anlegen oder kann ich den Rententeil A (Besteuerung mit Ertragsanteil, Leistungsnummer 4) und den Rententeil B (Voll steuerpflichtig nach Abzug der Versorgungsfreibetrags, Leistungsnummer 2) gemeinsam in ein Formular eintragen? PV- und KV-Beiträge wurden mir ohnehin kummuliert für beide Rententeile zusammen bescheinigt. So könnte ich diese Beträge direkt übernehmen.


    Stört es den prüfenden Steuerbeamten nicht, dass ich keine Lohnsteuerbescheinigung angebe, obwohl ich eine erhalten habe? Diese Daten werden ja vom Rentenzahler auch direkt an das Finanzamt übermittelt?

    Hallo Herr Jung,

    also es liegen 3 Bescheinigungen zur Betriebsrente vor:

    1. Mitteilung zu Vorlage beim Finanzamt zum Rententeil A (für Seite 2 Anlage R):
    Bescheinigt wird der Betrag, der mit dem Ertragsanteil zu vertseuern ist

    2. Mitteilung zu Vorlage beim Finanzamt zum Rententeil B (ebenfalls für Seite 2 Anlage R):
    Bescheinigt wird der Betrag, der voll steuerpflichtig ist (nach Abzug Versorgungsfreibetrag und Pauschbetrag)
    Hier keine Angaben zur Bemessungsgrundlage des Versorgungsfreibetrags.

    3. Lohnsteuerbescheinigung:
    Hierin wird bescheinigt die abgezogegen Beiträge zur KV und PV. Und zwar für Renten A und B zusammen (hab das händisch nachgerechnet). Desweiteren ist hier einegetragen die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und das maßgebende Jahr des Versorgungsbeginns (bezieht sich wohl nur auf Teil B der Rente).
    Sonst ist in allen Feldern der Lohnsteuerbescheinigung nichts bzw. 0,00 eingetragen (auch BruttoarbeitslohnArbeitslohn und Versorgungsbezügen).


    Problem:
    Sobald ich im Programmteil Lohnsteuerbescheingung den Betrag bei Ziffer 8 ("enthaltene Versorgungsbezüge") auf Null setze, verschwinden die Formularfelder 29 und 30 ("Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" und "Maßgebendes Kalenderjahr für den Versorgungsfreibetrag"). D.h. ich kann an diesen Stellen die Werte aus der ausgehändgten Lohnsteuersteuerbescheinigung nicht übernehmen.

    Ich hoffe, ich konnte die Problematik etwas deutlicher rüberbringen.

    Die beiden Mitteilungen fürs Finanzamt (zu Teil A und Teil B) stammen von der Pensionskasse einer deutschen Bank (ehem. Arbeitgeber meines Vaters).
    Das sind jeweils mehrere Seiten.

    Unter anderem steht bezogen auf Teil B:
    "Die bescheinigten Leistungen unetrliegen in vollem Umfang der Besteuerung. Das Finanzamt gewährt jedoch einen Pauschbetrag für Werbungskosten nch §9a Satz 1, Nummer 1 EStG, sowie Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach §19 Abs. 2 EStG, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen."
    Die Höhe der Rentenzahlung wird explizit genannt.
    Keine Angaben stehen hier zu den abgezogenen Beiträgen der KV und PV und auch keine Angaben zur Bemmessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag bzw. zum Maßgebendes Kalenderjahr für den Versorgungsbeginn. Diese Angaben finde ich nur auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Hallo Adi,

    Also Teil A in die Anlage R und Teil B in die Anlage N, so hatte ich das eigentlich ursprünglich auch verstanden.

    Aber: Damit der Teil B der Rente in der Anlage N auftaucht, muss ich den entsprechenden Renten-Betrag in der "Steuersparerklärung" unter "Lohnsteuerbescheinigungen" erfassen. Genauer gesagt müsste ich den Teil B der Rente in Punkt 3 (Bruttoarbeitslohn) und Punkt 8 (enthaltene Versorgungsbezüge) der Lohnsteuerbescheinigung eintragen.

    Aber auf der ausgehändigten Lohnsteuerbescheinigung ist in beiden Feldern 0,00 bzw. nichts eingetragen.

    Kann ich die Rententeil B also im Programm unter "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen, obwohl auf der ausgehändigten Lohnsteuerbescheinigung dort 0/nichts eingetragen ist?
    Immerhin werden die Daten der Lohnsteuerbescheinigung ja vom "Arbeitgeber" an das Finanzamt geschickt. Kommt der Finanzbeamte dann damit klar?

    Hallo errjot,

    vielen Dank erstmal für die Unterstützung.
    Ja, das Anlegen einer Lonhnsteuerbeschieningung unter "Nichtselbständige Einnahmen" hatte ich shon gemacht.
    Problem: Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist als "Bruttoarbeitslohn" (Feld 3) und bei "in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" (Feld 8) jeweils "0,00" eingetragen. Aber es wurden doch Beträge ausgezahlt?

    Solange im Formularfeld 8 "0,00" steht, lässt sich nichts in die Felder 29 und 30 eintragen (Bemmessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" bzw. "Maßgebendes Kalenderjahr für den Versorgungsbeginn"). Hier sind in der ausgehändigten Lohnsteuerbescheiningung aber ein Betrag bzw. eine Jahreszahl eingetragen. Diese kann ich also im Programm nicht erfassen.

    Insgesamt kann ich unter Lohnsteuerbescheinigung also nur die einbehaletenen Beiträge zur KV und PV (Felder 25 und 26) erfassen.

    Muss ich die ausgezahlten Rententeile A und B noch im Programmteil "Renteneinkünfte erfassen" und dort auch die Bemmesungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen?

    Hallo zusammen,

    Folgendes Szenario:
    Meine Mutter (Rentnerin, Witwe) bezieht neben Alters- und Witwenrente auch eine Betriebsrente (Hinterbliebenenrente nach Tod meines Vaters)

    Diese Betriebsrente besteht aus 2 Teilen:
    Teil A: zu versteuern mit dem Ertragsanteil
    Teil B: Voll zu versteuern nach (nach Abzug Versorgungsfreibetrag)

    Zu Teil A und B liegt jeweils eine "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" vor.
    Zusätzlich liegt eine Lohnsteuerbescheinigung vor. Auf der sind aber lediglich die einbehaltenen Beiträge zur KV und PV, die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" und das "maßgebende Jahr des Versorgungsbeginns" eingetragen. Sonst ist alles leer bzw. 0 - auch der Bruttoarbeitslohn (Feld 3) und die darin enthaltenen Versorgungsbezüge (Feld8) sind 0.

    Wäre super, wenn mir jemand Tipps geben könnte, wie ich die Betriebsrente in der "Steuersparerklärung" erfassen soll/kann.