Beiträge von buxxcat

    Habe für meine obligatorische Lebensversicherung (mit Kapitalwahlrecht/Presseversorgungswerk/Vertrag vor 2005 abgeschlossen) die Beträge in 2015 erstmals selbst gezahlt, da ich mich selbstständig machen musste. Nun habe ich eine Beitragsbescheinigung erhalten. In dieser sind neben dem Gesamtbetrag auch noch die enthaltenen Beiträge für Unfallzusatzleistung, Rente bei Berufsunfähigkeit (BU) und Beitragsfreiheit bei BU enthalten.
    Muss ich das irgendwo in der SteuersparErklärung extra eintragen, oder genügt es, den Gesamtbeitrag unter Sonderausgaben/übrige Kapitalbildende Lebens/Rentenversicherungen einzutragen? Wäre das überhaupt richtig an der Stelle?
    Vielen Dank in Voraus für die Tipps!

    Ich bin bei einem Verein auf 450-Basis angestellt und erhalte eine Fahrtkostenerstattung (Zuschuß) in Höhe von 0,15 €. Als Trainerin habe ich 2-3 Hallen, die ich regelräßig anfahre und für die Punktspiele (auswärts) weitere Hallen. Trainingsvorbereitung mache ich Zuhause. Der Tätigkeitsexperte rät mir zur Auswärtstätigkeit.
    Die Fahrtkosten-Abrechnung trennen nach Trainingstagen und Heimspieltagen (Pauschalbesteuerung nach §40 Abs. 2 EStG) und Auswärtsspielen (steuerfrei).
    Fragen:
    1. Wie kann ich die "fehlende Hälfte" der Fahrtkosten (0,30 €) steuerlich geltend machen?
    2. Und wo und wie kann ich das in der SteuersparErklärung eintragen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!