wie wird das Honorar abgerechnet? Über LoSt-karte oder schreiben Sie Rechnungen?
Posts by eugenie
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dann muss für 2017 diese Einnahme ich mit Ust angemeldet werden! Einnahme in EÜR "ganz normal"! Oder was meinen Sie?
Hier handelt es sich nicht um "Voesteuer>" = Ausgabe Adi!
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wird das Haus denn vermietet?
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man muss doch Werbungskosten angeben können - auch ohne Einnahmen! Überspringen Sie das "Meckern" oder geben Sie einfach als Einnahme 0,01 ein.
Haben Sie tatsächliche keine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 bekommen, obwohl Sie in 12/17 gearbeitet haben? Oft meldet der AG den Lohn für Dezember - zahlt aber erst später aus! Fragen Sie ggf. nach!
Die Abgabe der ESt-Erklärung ist ein Antrag auf Verlustvortrag!
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sieht man das nicht in der Berechnung? Da ich dieses Programm nicht kenne, sage ich das aus Erfahrung mit einem anderen Programm: dort sieht man das!
Das FA bekommt von Amts wegen diese Angaben: Gewinn, GewSt-Belastung usw. mitgeteilt. Auch wenn Sie gar nichts eingäben, müsste das klappen!
Aber immer noch mal nachprüfen!
E.
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viel oder wenig! Kommt auf den Steuersatz an!
ESt 2017 sollte längst abgegeben worden sein - ohne Stb!
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in der Umsatzsteuer-Erklärung - müsste das Programm doch haben!
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Geerbtes Haus gehört bei einer Scheidung immer ie andere Gegenstände, die vor der Ehe erworben wurden, quasi zum Anfangsvermögen und es werden bei Zugewinngemeinschaft immer nur die Wertveränderung ins Endvermögen gerechnet - und das kann ja bei wenigen Wochen eher Null sein!
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es ist alles so, wie ich es geschrieben habe: LoSt-bescheinigung Ihrer Frau = Anlage N und nicht Anlage SO, wie Sie- warum auch immer - denken: das ist keine andere Einkunftsart als N!!!
Jede Software errechnet, ob Zusammen- oder Einzel-VA günstiger ist! Man muss dies nur richtig eingeben!
Geben Sie einfach die Erklärung 2017 als Zusammenveranlagung ab und warten auf das Ergebnis - dann haben Sie 1 Monat Zeit zur Prüfung...Dann schreuben Sie einfach nochmal oder machen die entsprechende Berechnung in Ihrer Software.
Das FA macht keine Beratung und rechnet nicht die günstigste Variante aus!
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also sind auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihrer Frau 2017 die Karenzentschädigung eingetragen abz. LoSt + Soli?
Wenn ja, ist das völlig richtig - wo wollen Sie diesen Betrag denn im Mantelbogen eintragen? Und wenn Sie es machen, wird das FA zusätzlich die LoSt-Besch. versteuern, denn es bekommt diese auch und die Beträge fließen automatisch in die Veranlagung!
Fügen Sie bei Abgabe einen Beleg über diese Karenzentschädigung bei, damit die Fünftelregelung beachtet wird.
Ob Zusammenveranlagung oder 2 Einzelveranlagungen günstiger sind, rechnet ein Programm oder ein Steuerberater aus. Und man kann auch in der Rechtsbehelfsfrist die Wahl korrigieren!
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dann muss das Jahr der Fertigstellung vor 1925 liegen und so eingetragen werden.
Bei meinem Programm geht das.
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Zitat: Muss ich die 15% für die Einliegerwohnung bereits in 2017 eintragen oder erst in 2018?[/QUOTE]
wenn Sie die Ausgaben 2017 ansetzen wollen: JA! aber: welche 15%? Frage etwas unklar!
Ist denn die Wohnung jetzt vermietet? Wir haben schon Juli 2018!?
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was ist das für ein Programm, dass bei Kosten keine Habenbuchung zulässt???
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woraus genau? Warum sollte die Fünftelregelung Anwendung finden?
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ist der PKW nun im BV oder im Privatvermöegn?? Ihre Frage aus 2017??
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Grußkarten für Mitarbeiter? Was ist denn das?
E. -
und? was ist daraus geworden?
E.
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zum 31.12.2017 Restbuchwert ausbuchen - die Entschädigung der Versicherung ist erst als Einnahme ohne USt in 2018 zu erfassen, da EÜR!
Tipp für einen neuen PKW: keinen Restbuchwert stehen lassen, sondern auf 0,-- abschreiben!
E.
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welchen Dezember? 2018?
Betriebsausgaben haben mE nichts mit ALG I zu tun - A bekommt ALG I, obwohl er selbständig ist? Oder ist ALG II gemeint?E.
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Stichwort: Kostendeckelung!