ja, das sind Sonderausgaben wie alle anderen Beiträge auch: darüber erhalten Sie auch eine Bescheinigung - und das FA auch.
E.
ja, das sind Sonderausgaben wie alle anderen Beiträge auch: darüber erhalten Sie auch eine Bescheinigung - und das FA auch.
E.
die Wohnung ist also Eigentum - Sie alleine oder mit Ehemann? Dann könnte wegen der Zuordnung zum Betriebsvermögen steuerlich eine gesonderte Konstellation gegeben sein - mein Tipp: suchen Sie sich einen Stb für die erste Erklärung der Selbständigkeit.
Die Finanzierung durch Kredit ist hier nicht entscheidend, aber die Zuordnung zum BV! Was ein Freund erzählt, muss nicht für Sie zutreffen!
Anmeldung am Zweitwohnsitz? Diese Ausgaben können angesetzt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie dort nur während der Arbeit wohnen - an welchem Ort geben Sie ESt-Erklärung ab? In der Regel muss man dort abgeben, wo man sich überwiegend aufhält - evtl. am Zweitwohnsitz - 5 Tage sind mehr als 2 Tage Wochenende!
ggf. steuerliche Beratung...
Mal in Anlage N die Fragen nach doppelter Haushaltsführung ansehen/beantworten...
Lia
vermute: Azubi, der sich nicht traut, den Chef oder Mandanten zu fragen!
dann den Mandanten fragen! Der wird ja wohl wissen, wo das Grundstück liegt!
E.
Sie müssen doch wissen, wo dieses Grundstück liegt - aus Grundsteuerfestsetzung, Abrechnungen des Eigentümers...
Sie haben doch sicher auch einen Chef, der seine Mandantenakten kennen sollte - oder mal im Vorjahr schauen!
E.
wozu Nettoeinkommen?? ESt-Erklärung rechnet anders - Vorjahresbescheid ansehen!
Verheiratet?
?? Haushalt ist privat! Rezepte haben und eine Küche anschaffen? Unverständliche Frage!
warum brauchen Sie eine Stb, wenn Sie die Gewinnermittlung selber erstellen? Diese muss doch nur als EÜR ans Finanzamt geschickt werden und der Gewinn erscheint in der Anlage S oder G!
E.
wenn die Sachzuwendungen aus dem Unternehmen kommen, müssen sie dort als Privatentnahme gegen Einnahme gebucht werden!
nach 10 Jahren ist es zu spät, um steuerlich etwas zu gestalten: auch wenn bisher keine AfA für das AZ angesetzt wurde, könnte es bei Aufgabe zu bösen Überraschungen kommen, denn die Nichtangabe von AfA verhindert dies nicht!
es handelt sich bestimmt um "Rechenfehler" und diese müssen überprüft werden -ist oft sehr einfach und das Anlagevermögen/-spiegel nochmal in Ruhe nachrechnen!
sind Sie steuerlich als selbständig - Anlage G - erfasst und machen eine EÜR... und mit Istversteuerung ( nicht Sollversteuerung bei der USt)?
Dann können nur die Ausgaben gelktend gemncht werden, aber Sie hatten ja keine Einnahmen und haben diese auch nicht versteuert!
und das FA versteht diesen Fehler nicht? Wenn Sie die ESt 2017 geschickt haben mit Gewinn gem. EÜR, sollte dies doch erstmal genügen- eine EÜR ist nur eine Ergänzung - sie kann auch nachträglich, wenn sie endlich die richtige St-Nr. haben - geschickt werden!
Quote from steuerfrager17;25791Display MoreMir ist niemand bekannt, der hier am Finanzamt Probleme wegen der Pauschale für Telefon bzw. auch Reinigungskosten hatte (vermutlich teils beim gleichen SB). Es wurden auch nie Nachweise dafür verlangt, dass man sein Telefon bzw. einen Internetanschluss beruflich nutzt. Ob Azubi oder AN, Kontakt muss per Telefon doch immer möglich sein (Krankmeldung, kurzfristige Besprechungen o. Ä. bzw. als Azubi noch Kontakt zu Mitschülern wg. Lerngruppen etc.).
[B]DOCH: Sie haben diese Probleme und da muss man argumentieren!
Reinigungskosten sind in der Höhe dem Umstand geschuldet, dass man die Arbeitskleidung (medizinischer Bereich) entsprechend häufiger und "intensiver" waschen muss. Wie gesagt, dass es Probleme mit dem Ansatz von Reinigungskosten hat, kenne ich von niemanden. Vielen Dank für den Tipp mit der Reinigung. Das ist leider kaum umsetzbar. Anfahrtsweg wäre doch unverhältnismäßig lang.
Da müssen Sie beim FA argumentieren!
Zu den Umzugskosten:
In die Richtung Übernahme nach Ausbildungsabschluss wurde bereits argumentiert... Kilometertechnisch macht es eine Einsparung von 13 km je einfacher Fahrt aus.
Zu ergänzen wäre hier, dass diese km deshalb anfielen, weil eine längere Route gefahren wurde wg. der Verkehrssituation hier vor Ort. Der Umweg wurde vom Finanzamt anerkannt. Durch den Umzug "muss" man sich zwar notfalls durch den Stau quälen, um seine Wohnung zu erreichen. Aber man kann sich viel besser auf die Verkehrssituation "vor der Haustür" einstellen und so ggf. Zeit bei Fahrten zur Arbeit einsparen.
[U]Auch hier: FA überzeugen - 13km sind mE zu wenig - aber: Versuch macht klug!i[/U]
das mit den Pauschalen sehe ich anders: es gibt Finanzämter, die gar keine anerkennen: als Azubi für den Chef erreichbar sein???
Reinigung Berufskleidung? Was für ein Beruf, der so hohe Kosten haben sollte - die normalen Kleider müssten Sie auch reinigen und das ist privat: Tipp: lassen Sie Berufskleidung im Waschsalon reinigen und sich eine entspr. Rechnung dafür geben: dann könnte es klappen!
Wegen der Umzugskosten anders argumentieren: Umzug berufsbedingt, da erst nach Ausbildung planbar, dass Übernahme und daher Umzug beruflich sinnvoll - Ersparnis über 1 Stunde wegen Staus, schnellere Erreichbarkeit../ kommt mE auf Art des Berufs und Einsatz durch AG an... ( wie viele km sind das? ist das realistisch?)
hat denn der Azubi so hohe Einnahmen, dass sich höhere WK als 1000,-- auswirken würden?
Quote from Adi;25700Display MoreNach dem Zufluss-u. Abflussprinzip werden die Einnahmen in 2017 gebucht.
eugenie, wie würden Sie buchen ?
Steuertipp eines renommierten Steuerverlags
Falls Sie einen Rechnungsbetrag erst in dem Jahr bekommen, in dem Sie bereits Kleinunternehmer sind, sollten Sie nicht vergessen, die ausgewiesene Vorsteuer in Ihrer letzten Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu berücksichtigen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie die zugrunde liegende Leistung bereits im Vorjahr erbracht haben.
Genau das ist unser Fall, oder liege ich da falsch ?
Lasse mich gerne belehren.
Antwort: die Aussage des "renomierten Steuerverlages" kann nicht richtig sein: es handelt sich hier nicht um VORSTEUER!
Richtig ist: es ist USt = Einnahme, die erst 2017 fließt und in der Erklärung USt 2017 versteuert wird. Da muss dann zusätzlich zu den Kleinunternehmerangaben auch noch die "normale" Erlöseinnahme erfasst werden. ES geht! Habe ich schon mehrmals gehabt!
Man kann natürlich auch die Einnahme im Vorjahr erfassen - mit dem Risiko, dass bei späterer Prüfung des Jahres 2017 die Einnahme da ist, aber nicht in 2017 erfasst wurde. Daher sollte man auch als Erläuterung zu USt/ESt 2016 (!!) dies dem Finanzamt mitteilen, dass man aus Vereinfachungsgründen dies so gemacht hat. Mein Tipp!
benderos: finde ich falsch und nicht zielführend Ihren Tipp!
E.
hier geht alles durcheinander!
Eine Re. die erst in 2017 eingeht und mit USt geschrieben wurde für 2016, wird bei einem Istversteuerer ( USt) und EÜR ( ESt) NICHT 2016 erfasst: weder USt noch EST!
Hier sollten nur Programm-Ratschläge gegeben werden, keine falschen steuerlichen!
kommt darauf an: wie alt sind die Kinder? Kindergeld - Anspruch? Ihre 1 . Steuererklärung?