Hallo muesli,
selbst wenn der offizielle Bescheid nicht mit der Software erhalten wird, so werden über Elster doch die Bescheiddaten abgeholt und im Programm dann vergleichbar mit der eingereichten Erklärung.
Gruß Steffen
Hallo muesli,
selbst wenn der offizielle Bescheid nicht mit der Software erhalten wird, so werden über Elster doch die Bescheiddaten abgeholt und im Programm dann vergleichbar mit der eingereichten Erklärung.
Gruß Steffen
Hallo,
schau mal: Transaktionskosten fallen bei Transaktionen an, also Käufen/Verkäufen. Da muss die Eingabe rein...
Gruß
Steffen
Aha, also bei den Transaktionskosten eingeben.
Dankeschön für die Info.
Gruß
Steffen
Hallo zusammen, Hallo Programmier-Team,
für Kapitalerträge können keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden. Nach Information aus den Steuertipps (Gruppe 2 Nr 61 (17)) sollen pauschale Vermögenverwaltungsgebühren anteilig (max. 50%) ansetzbar sein. Wo werden diese Gebühren im Programm erfasst :confused: ? Bei den Erträgen lt. Steuerbescheinigung finde ich nichts. Nur bei Veräußerungsgeschäfte wäre eine artfremde Möglichkeit (Anteilsverkauf zur Deckung der Gebühr).
Mit freundlichen Grüßen
St. Waldmann