Natürlich darf es das! Das ist sogar möglich ohne einen Wechsel des Finanzamtes.
Neues Jahr - neue Entscheidung.
Es ist im Normalbereich beim Finanzamt, bei einem Arbeitsmittel, hier Computer, der privat und beruflich genutzt wird, ohne großen Nachweis 50 % für die berufliche Nutzung anzuerkennen.
Wenn man einen höheren beruflichen Anteil anerkannt haben möchte, dann muss man das dem Finanzamt gegenüber begründen und glaubhaft machen.
Also wenn du das glaubhaft machen kannst, dann Einspruch.