Ja das kann passieren, wenn die Angaben nicht klar und deutlich gemacht worden sind.
Häufig werden kurzfristige Minijobs (=kurzfristige Beschäftigung) und geringfügige Minijobs (=geringfügige Beschäftigung) und Midijobs (=Gleitzonenjobs) in einen Topf geworfen.
Drei Anstellungsverhältnisse sind zu unterscheiden:
- 520-€ Minijob (geringfügige Beschäftigung) = maximaler Verdienst: 520 Euro
- Kurzfristige Beschäftigung = auf 70 Tage befristet
- Gleitzonenjob/Midijob = Über 520,01 € bis 1600
Meine Ausführungen betrafen den 520-€ MiniJob.