Hallo,
anbei ein Auszug aus der Lizenz:
"Mit dem Vertragsschluss über die Lieferung von Software, überträgt AAV dem Lizenznehmer gegen Entgelt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software dauerhaft in unveränderter Form für eigene Zwecke auf bis zu drei (3) Arbeitsplätzen zu nutzen. Die Software darf aber nur durch eine Person auf einem Rechner oder Datenendgerät, nicht jedoch gleichzeitig auf mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden."
Beim Software-Kauf erwirbt man regelmäßig das Nutzungsrecht für eigene Zwecke: Sollte eine Software einmal (in diesem Fall für weniger als 30 €) gekauft werden können und beliebig oft für beliebig viele Sachverhalte verwendet werden können, dann würde dies für die Hersteller aus kaufmännischer Sicht keinen Sinn mehr machen. Und Sie müssten dann ihre Steuererklärung wieder von Hand machen oder beispielsweise ihre Briefe wieder mit der Schreibmaschine schreiben 