Frage: Kann ich die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Antwort: Ja, aber "..für Selbstständige gilt, dass der Anteil der Prämie, der auf das Geschäft anfällt, natürlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann. Bist Du Arbeitnehmer, kannst Du nur den Teil der Prämie als Werbungskosten steuerlich geltend machen, der auf die Berufsrechtsschutzversicherung entfällt."*
Kriterien auf die du in jedem Falle achten solltest bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung:
- freie Anwaltswahl
- vollständige telefonische Rechtsberatung
- Wegfall der Selbstbeteiligung bei einmaliger anwaltlicher Beratung
Cira2005 hat es bereits angesprochen, auf keinen Fall auf den einschlägig bekannten Seiten nach einer passenden Versicherung suchen, die Betreiber sind nur daran interessiert möglichst viel Geld zu machen, oftmals schließt man dann entweder die falsche oder völlig unnütze zusätzliche Versicherungen ab.
Stiftung Warentest ist da immer eine recht gute Anlaufadresse:
--> https://www.test.de/thema/rechtsschutzversicherung/
Auch hat der ZDF einen thematisch passenden Beitrag aus der Sendung "Volle Kanne" in der Mediathek, kann man noch bis Ende Juli ansehen:
https://www.zdf.de/verbraucher…herungen-im-test-100.html
Beachte jedoch dass die Versicherung bereits 3 Monate bestehen muss bevor du einen Anspruch auf Leistung hast bzw auf Deckung.
Hintergrund ist dass keine schwebenden Verfahren oder sich andeutende Verfahren übernommen werden, klingt auch recht logisch in meinen Augen.
Es bedarf allerdings nicht immer einer Rechtsschutz- bzw Mietrechtsschutzversicherung, manchmal reicht auch bereits das Eintreten in den lokalen Mieterverein aus, die setzen mit Vorliebe Schreiben auf, auch wird hier Rechtsschutz gewährt und das bei einem Jahresbeitrag von circa 60€.
Jedoch gilt auch hier: laufende Streitigkeiten können nicht bearbeitet werden bei Neueintritt, die dreimonatige Wartefrist muss ebenso eingehalten werden.
Ich bin Mitglied in unserem Mieterverein und bisher wurden alle Streitigkeiten (eine Zeit lang häuften sich die Probleme mit unserem Vermieter) zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Dies nur so als Anmerkung in Bezug auf die Schilderung mit der Nebenkostenabrechnung in deinem Beitrag.
Mallefiz
*http://www.rechtsschutzversich…est.com/#steuererklaerung