Beiträge von joeuser

    Schon einmal vielen Dank für die Antworten.

    Offensichtlich habe ich jetzt am Wochenende noch mit niemandem sprechen können. Aber mal im hypothetischen Fall, dass sich das Landesamt für Besoldung und Versorgung bzw. das Dienstreisemanagement uneinsichtig zeigen sollte: Gäbe es für mich im Programm irgendwie die Möglichkeit die Sache selbst richtig zu stellen?

    Zur Frage wie abgerechnet wurde:
    Ich habe an einer Konferenz teilgenommen und dafür Hotel und Konferenzgebühr bezahlt. In der Hotelrechnung waren pro Tag 5 EUR für Frühstück ausgewiesen. Ich habe vom Arbeitgeber die Konferenzgebühr und die Hotelrechnung für die Übernachtungen erstattet bekommen. Außerdem habe ich die um das Frühstück gekürzten Tagegelder erhalten sowie das Geld für das Hotelfrühstück (pro Tag 5 EUR).
    Wenn ich das richtig verstehe, hätte mir mein Arbeitgeber alle diese Dinge steuerfrei erstatten dürfen, bis auf die 5 EUR/Tag für das Hotelfrühstück. Sondern dort hätten nur 4,80 EUR/Tag steuerfrei erstattet werden dürfen, was bedeutet, dass für 1 EUR Einkommensteuer gezahlt werden müsste. Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler?

    Hallo,

    für eine Auswärtstätigkeit habe ich von meinem Arbeitgeber Erstattungen erhalten. Diese übersteigen offenbar den Betrag, der steuerfrei hätte erstattet werden dürfen:
    Da im Hotel Frühstück 5 EUR/Tag gekostet hat, wurden die Verpflegungspauschalen um je 4,80 EUR gekürzt. Im Programm habe ich bei den Verpflegungspauschalen Kürzungen für das Frühstück eingetragen und sowie einen Eigenanteil von je 5 EUR. Entsprechend rechnet das Programm mit der vollen Tagespauschale.
    Der Arbeitgeber hat nun die Hotelrechnung zuzüglich des Frühstücks erstattet, sowie die um je 4,80 EUR gekürzten Tagespauschalen. Über 5 Tage ist daher jetzt die Erstattung, wie der Prüfer in der Steuersparerklärung anmerkt, um insgesamt 1 EUR zu hoch. Soweit ich dies erkennen kann, wurde der Betrag vom Arbeitgeber nicht auf den Arbeitslohn aufgeschlagen.

    Wie gehe ich nun im Programm mit dieser Situation um? Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 20 nichts ausgewiesen (0,00 EUR), so dass ich auch nicht auf der Seite "Zuschüsse lt. Lohnsteuerbescheinigungen" die Auswahl "Zurechnung zum Arbeitslohn" auswählen kann (bzw. es wird bei "Übersteigende Zuschüsse" 0,00 EUR angezeigt).

    Viele Grüße

    Hallo,

    auf meiner Erträgnisaufstellung für einen "Sonstigen Investmentfonds" wird ein "Zwischengewinn aus fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 i. S. d. §56 Abs. 3 InvStG" ausgewiesen, der in Zeile 24 der Anlage KAP-INV eingetragen werden soll. Auch nach längerem Suchen habe ich noch keine Stelle im Programm gefunden an der dies eingetragen werden kann. Daher meine Frage: Wo muss dies eingetragen werden?

    Herzlichen Dank!

    Hallo,

    ich würde gerne nachfragen, wie ich den folgenden Sachverhalt korrekt in der SteuerSparErklärung 2015 eingebe:
    Ich habe für eine Dienstreise (Tagungsteilnahme) Zuwendungen von einer Stiftung erhalten. Diese werden nach einen Pauschalensystem berechnet und überstiegen daher meine selbst gezahlten Aufwendungen (die Tagungsgebühr wurde direkt vom Arbeitgeber überwiesen). Dadurch entstand ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers. Hinzu kamen allerdings die Verpflegungspauschalen, die natürlich in der Lohnsteuerbescheinigung als "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ausgewiesen wurden. Für die Auszahlung wurden dann die Rückforderung des Arbeitgebers und die Verpflegungszuschüsse verrechnet.

    Wie muss ich dies in die SteuerSparErklärung 2015 eingeben? Wenn ich einfach die Zahlung der Stiftung im Dialog "Erstattungen für diese Tätigkeit" eintrage, meldet sich der Prüfer, dass die Erstattungen zu hoch sind.

    Um den Sachverhalt etwas verständlicher zu machen hier ein konkretes (wenn auch fiktives) Zahlenbeispiel:
    <pre>
    200 EUR Kosten für Hotel und Bahnfahrt (von mir bezahlt)
    -220 EUR Zuwendung der Stiftung
    150 EUR Tagungsgebühr
    -150 EUR Tagungsgebühr direkt vom Arbeitgeber bezahlt
    ----------------------------------------------------------------------------------
    -20 EUR Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

    72 EUR Verpflegungspauschalen (bereits auf Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen)
    -20 EUR Erstattungsanspruch des Arbeitgebers
    ----------------------------------------------------------------------------------
    52 EUR Auszahlungsbetrag
    </pre>

    Besten Dank
    joeuser