Posts by Wühlmaus

    Als Rentner haben meine Frau und ich 2 x 300€ Energiepreispauschale bekommen. In der SSE23 soll das ja wohl so berücksichtigt werden, dass man im Dialog "Altersrente" die vorangestellte Frage "Wurde die Energiepreispauschale vom Träger dieser Rente ausbezahlt?" mit "ja" beantwortet. Der Grund dafür ist offenbar hier zu suchen: "Nach unseren Informationen erfolgt kein Ausweis auf der Rentenbezugsmitteilung." Soweit, so stimmig.


    Nun lieferte der jüngste VASt-Abruf aber für jeden von uns eben doch eine zusätzliche Rentenbezugsmitteilung über 300 € "Energiepreispauschale". Dieser zweite Abruf lässt sich dem Steuerfall aber nicht zuordnen. Ordnet man ihn der Altersrente zu, wird das abgelehnt mit "mehrere Belege sind dem gleichen Dialog zugeordnet. Bitte wählen Sie für jeden Beleg einen eigenen Zieldialog aus." Das kann man zwar tun, aber m.E. wieder nur als "Altersrente", die dann vom schon bestehenden Dialog "Altersrente" aber namentlich nicht unterscheidbar ist. Sehr unübersichtlich, das Ganze.


    Nachdem also die Finanzverwaltung (bei mir übrigens BaWü) ihre Mitteilungspraxis offenbar überarbeitet hat - ist seitens SSE geplant, dies entsprechend zu berücksichtigen, so dass man alle abgerufenen VASt-Belege auch eindeutig zuordnen kann, oder vertraut man darauf, dass es so ein finanzielles Gemurkse seitens der Regierung nicht noch einmal geben wird und man sich deshalb für 2022 mit dem bisherigen Workaround (o.g. ja/nein-Frage im Dialog Altersrente, was ja funktioniert) zufrieden geben sollte?

    Danke für die weitergehenden Erläuterungen. Ohne sie jetzt bis ins letzte Detail nachvollzogen zu haben, kommen die bei mir allerdings teilweise an wie "It's not a bug, it's feature." Dabei wollte ich doch nur, dass das, was zu 99,5% sehr gut realisiert ist, noch um das fehlende letzte halbe Prozent ergänzt wird. Ja, das Entwicklerleben könnte so schön sein, wenn es nicht die nervigen Kunden gäbe... :evil:


    Was meine Verzeichnisse angeht - ich hatte kürzlich Anlass, meine gesamte IT-Landschaft grundlegend umzugestalten. Das mache ich in der Tat nicht jede Woche. Ich habe sogar - insbesondere auch, was meine Steuerfälle angeht, ein sehr rigides System, welches sich seit vielen Jahren bewährt hat. Strikt pro Steuerjahr orientiert, alle zu diesem Steuerjahr gehörigen Steuerfalldateien (Einkommensteuer und Photovoltaik-Gewinnermittlung) in einem Verzeichnis. Weil dazu aber immer zwei Jahresversionen der SSE notwendig sind (wer hat sich das eigentlich ausgedacht?), habe ich das Steuertipps-Center in Rente geschickt und navigiere ausschließlich mit dem Dateiexplorer durch meine Steuerfälle. Ein Doppelklick und es öffnet sich automatisch die richtige SSE-Version für die gewählte Datei.


    Aber gute Gründe, den Dateipfad der in die Einkommensteuererklärung einzubindenden Photovoltaik-Gewinnermittlung hin und wieder zu ändern, gibt es für mich trotzdem. Ich bearbeite meine Steuerfälle nämlich versionsbasiert (mit der Versionsnummer im Dateinamen). Nach der bloßen Datenübernahme gibt's V0.0. Nach dem ersten großen Schwung Eingaben V0.1 und so weiter. Gegen Ende (z.B. nach Aufruf des Steuerprüfers) sind es dann nur noch einzelne Änderungen, mit einer neuen Versionsnummer für immer weniger Änderungen. Beim FA eingereicht wird dann V1.0, eine etwaige Nachreichung kriegt V1.1 und wenn der Steuerbescheid kommt, erzeuge ich nochmal eine Version, die Änderungen des FA enthält (sofern ich nicht widerspreche :cursing:), damit ich eine konsolidierte Basis für die Datenübernahme ins nächste Jahr habe. Alle Versionen mindestens ab V1.0 bleiben dauerhaft erhalten und alle können (müssen aber nicht) unterschiedliche Versionen der Photovoltaik-Gewinnermittlung inkludieren.

    OK. Mich wundert nur, dass sich dieses Problem anscheinend auf die Selbstzahlerbeiträge fokussiert, dann aber offenbar viele Kassen betrifft, so dass die SSE speziell diese Beitragsart nicht zuordnet und eine entsprechende Warnung herausgibt. Die DRV und zwei ehemalige Arbeitgeber haben mit den elektronisch gemeldeten KV/PV-Daten (natürlich an dieselbe Krankenkasse) im Rahmen ihrer (Betriebs)Rentenzahlungen kein Problem.


    Meinen Sie, es macht Sinn, dass ich meine Krankenkasse mal anspreche? Bin Rentner, habe Zeit. 8o

    Ich greife mal ein uraltes Thema wieder auf - den VaSt-Abruf von Selbstzahler-KV und -PV Beiträgen. Seit damals (2014) scheint sich nichts geändert zu haben.


    Während der Belegabruf für meine Einkünfte (incl. KV und PV) in der SSE 2022 problemlos funktioniert, liefert der Abruf meiner Selbstzahler-Beiträge für KV und PV (notwendig wegen des Gewinns meiner Photovoltaikanlage) nur Datenmüll. Dies liegt m.E. nicht an der SSE, sondern der Müll wird - anders als im oben verlinkten Beitrag - bereits von ELSTER so geliefert, wie ich durch einen Belegabruf direkt aus meinem ELSTER-Konto (also ohne jede Beteiligung der SSE) feststellen konnte. Die PV-Beiträge werden dabei lapidar als "Beitrag" gemeldet, die KV-Beiträge sogar richtig irreführend als "Beitrag Gesamt" - als ob die PV Bestandteil der KV wäre. Ist sie aber nicht, denn abgebucht wurde mir die Summe beider Beträge. Dass die SSE sich nicht traut, so einen Unfug automatisch zuzuordnen, kann ich sehr gut verstehen.


    Bleiben als "Schuldige" nur die KV/PV-Gesellschaft oder ELSTER. Da dieses Problem anscheinend nicht auf meine kleine und reichlich exotische BKK beschränkt ist, sondern offensichtlich auch andere Kassen betrifft, richtet sich der Verdacht auf die diebische ELSTER. Laufen denn irgendwelche Anfragen an die ELSTER-Entwicklung, dieses Problem in überschaubaren Zeiträumen mal zu lösen?


    Weitere Indizien kann ich bei Interesse liefern.

    papa: Sie scheinen Insiderwissen zu haben, wonach ein bestimmtes von vielen möglichen Eingabefeldern nicht in der Steuerfalldatei selbst gespeichert, sondern lediglich als begleitende Dateiinformation angehängt wird. Mag sein, dass das Ihnen als Insider genügt - dem User, der davon erstmal nichts weiß, hilft das wenig. (Und ob diese Designentscheidung eine kluge war, mögen andere entscheiden.)


    Aber unabhängig davon: Wie löst Ihr Vorschlag mein zweites Problem der Eingabe eines - für die Berechnung des Steuerfalls doch nun zweifellos wichtigen - Dateipfades? Auch nur eine eher belanglose Randnotiz?


    Das ein „Programm Reading“, woher haben Sie diesen weitgreifenden bedeutsamen Ausdruck entnommen?, dahingehend zu einer Veränderung führen könnte, halte ich für eher ausgeschlossen.

    Ich sprach von "Code Reading", auch als "Code Review" bekannt, welches systematisch nicht nur die naheliegenden Pfade mit den wichtigen Programmfunktionen untersucht, sondern gerade auch die "lästigen" Spezialfälle (fehlende Variableninitialisierungen, ungültige Wertebereiche, seltene Fallkonstellationen etc.), an die unter Zeitdruck selten mit höchster Priorität gedacht wird. Es handelt sich um ein seit vielen Jahren bekanntes und bewährtes Element der Software-Qualitätssicherung. Da die Produktentwicklung der SSE ganz sicher hohen Qualitätsstandards genügt (zumindest drängt sich mir ein gegenteiliger Eindruck nicht unmittelbar auf), bin ich sicher, dass die beteiligten Entwickler damit bestens vertraut sind. Aber letztlich ist es mir auch völlig wurscht, mit welcher Methode die Entwickler Schwachstellen in ihren Programmen aufspüren. Mir als 08/15-Benutzer genügt es, wenn diese abgestellt werden.


    WMenzel: Sie haben Recht - ständige Speichermöglichkeit wäre ein einfaches und sinnvolles Workaround. Trotzdem finde ich eine aktive Erinnerung an zu speichernde Änderungen beim Verlassen des Programms sinnvoll. Aber ebenso sinnvoll finde ich es auch, diese Erinnerung nicht zu bekommen, wenn gar keine Änderung stattgefunden hat.

    Wenn ich im geöffneten Steuerfall Daten ändere, wird der bis dahin ausgegraute Menüpunkt "Datei > Speichern" zugreifbar, ebenso wie das Diskettensymbol "Sichern" in der dunkelblauen Menüzeile. Wenn beim Verlassen des Programms Änderungen noch nicht gespeichert sind, erscheint die Warnung: "Steuerfall wurde geändert. Möchten Sie speichern?"


    Soweit so gut und sinnvoll, da gewohnt von nahezu jedem anderen Programm auf dieser Welt. Es gibt aber mindestens zwei (ärgerliche) Fälle, wo das nicht funktioniert:


    * Wenn ich den Steuerfall öffne, um ausschließlich bei "Zusatzangaben zur Steuererklärung > Kommentar zum Steuerfall" Änderungen vorzunehmen (nutze ich regelmäßig für meine Versionsverwaltung), bleibt die o.g. Speicherfunktion ausgegraut und ich kann die Änderung dann gar nicht speichern. Wenn ich dann das Programm verlasse, kommt auch die o.g. Warnung nicht und die Eingaben sind verloren. Um Eingaben in ausschließlich diesem Bereich speichern zu können, muss ich irgendein anderes, völlig artfremdes Eingabefeld aufsuchen, dort eine komplett sinnlose Eingabe machen (1 Tastendruck reicht) und diese sofort wieder rückgängig machen. Erst dann kann ich wie gewohnt speichern bzw. werde beim Verlassen des Programms gewarnt. Dieses Phänomen beobachte ich seit vielen Jahren.


    * Nach einem größeren Umbau meiner Verzeichnisstrukturen meckerte das Programm heute beim Starten an - natürlich völlig zu Recht - dass die eingebundene Photovoltaik-Datei im angegebenen Pfad nicht zu finden sei und bot eine Suche nach ihr an. Erst als ich diese ausführte und mit Bestätigung der nunmehr korrekten Pfadbezeichnung abschloss, war das Programm zufrieden. Aber wieder konnte ich die Änderung erst abspeichern, nachdem ich wie oben beschrieben eine völlig sinnlose Eingabe an anderer Stelle gemacht und widerrufen hatte. Andernfalls war der Pfad nach dem Verlassen des Programms (wieder ohne Warnung) immer noch der alte/falsche.


    Beim nächsten Code Reading sollte man bitte mal alle Programmzweige systematisch daraufhin prüfen, ob jede denkbare Eingabemöglichkeit auch wirklich die Speichermöglichkeit/Warnung aktiviert. Mir sind bisher diese beiden Fälle aufgefallen, aber vielleicht gibt es ja auch noch andere. Ganz generell darf m.E. kein einziger Tastendruck verloren gehen.

    Auch ich hatte nach den ersten dilettantischen Änderungen an der Dateiverwaltung ganz ernsthaft überlegt, nach 30 Jahren Markentreue die SSE frustriert in die Tonne zu treten und mich einem anderen Hersteller zuzuwenden. Glücklicherweise hat Wolters Kluwer gerade noch rechtzeitig die Reißleine gezogen und seine Hausaufgaben gemacht. Nachdem ich nun meine Steuererklärung 2020 (mit PV-Einkünften) problemlos erledigt habe, möchte ich dem SSE-Team nun aber doch mal meinen Dank und meine Glückwünsche aussprechen. Nicht nur wurde der kapitale Schnitzer schnell wieder ausgebügelt; das Ergebnis ist nun sogar viel besser als vorher. Das Datenverzeichnis lässt ich nun sehr einfach ändern und diese Einstellung bleibt sogar nach einem SW-Update erhalten. Eigentlich selbstverständlich, aber wie lange mussten wir darauf warten!


    Gelungen im Sinne von kundenfreundlich finde ich auch das Lizenzmodell. Klar muss der Hersteller sich irgendwo dagegen absichern, dass eine Privatlizenz nicht von einem halbseidenen Hinterhof-Steuerclown für sieben Dutzend Mandanten missbraucht wird. Das Konzept, nur die verbrauchten Abgaben zu zählen (mit beliebig vielen Zusätzen) finde ich sehr gut. Das sollte selbst bei der kleinsten Variante mit 3 Abgaben für eine kleine Familie reichen. 5 Abgaben bei der plus-Version aufwärts sind fast schon üppig und die Idee, weitere Abgaben für schmales Geld hinzukaufen zu können, ist schlichtweg genial.



    Nach so viel Lob sei mir aber doch noch eine kleine Meckerei erlaubt und die betrifft die Tatsache, dass ich für jede Steuererklärung immer zwei installierte Versionen von SSE auf dem Rechner halten muss. Für das Steuerjahr 2020 brauche ich SSE 2021 zum Erstellen der Einkommensteuererklärung. Gut, diese Diskrepanz ist ein verständlicher Marketing-Gag und sei dem Hersteller gegönnt. Aber warum muss ich für die Photovoltaik-Gewinnermittlung für dasselbe Steuerjahr die vorherige Version SSE 2020 vorhalten? Und nicht nur das - ich muss ja immer auch höllisch aufpassen, dass ich mir vorher überlege, die richtige Version aufzurufen - der oben erwähnte Marketing-Gag macht das ja nicht einfacher. Endgültig idiotisch wird das, wenn man (wie es bei mir bis vor kurzem der Fall war) neben der PV noch eine zweite selbständige Einkunftsart, z.B. Freiberuf, hat. Dann braucht man für beide selbständige Tätigkeit auch wieder unterschiedliche SSE Versionen.


    Als Life-Hack für diesen Bockmist habe ich mir seit langem angewöhnt, die Navigationsfunktion von SSE überhaupt nicht mehr zu nutzen und statt dessen die einmal angelegten Steuerfälle ausschließlich mit dem Windows-Dateiexplorer aufzurufen. (Einkommensteuer- und PV-Fälle liegen bei mir in einem Verzeichnis für das betreffende Steuerjahr.) Wenigstens behandelt SSE solche Aufrufe korrekt und startet z.B. MeinSteuerFall.ESt2020 korrekt mit SSE2021 und das zugehörige MeinPVFall.GewPV2020 aber mit SSE2020. Der Nachteil ist natürlich, dass ich dann immer die Backup-Versionen dabei habe, was die Navigation sehr unübersichtlich macht. Aber wenn das mit dem Dateiexlorer schon so gut klappt, kann man das dem SSE-Navigat... äh, der heißt ja jetzt "Steuertipps-Center" ... nicht auch noch irgendwie beibringen, damit ich aus diesem einen Center heraus meinen gesamten Steuerfall eines Steuerjahres im Blick habe?

    Danke. Ja, sie hat einen Abrufrufcode für ihre eigenen Daten, der auch immer noch funktioniert. Heute haben wir die drei Freischaltcodes für die übrigen Familienmitglieder (zugunsten von Wolters Kluver) gesperrt und in ELSTER drei neue Freischaltcodes beantragt, diesmal direkt für meine Tochter. Damit sollte die VaSt-Variante ELSTER dann bei ihr genauso funktionieren wie bei mir. Die erneuten 2 Wochen Wartezeit auf die Post kann sie verschmerzen - so früh war sie mit ihrer Steuererklärung eh noch nie dran. :)


    Mir ist die ELSTER-Variante sowieso sympathischer, einfach weil die zwei für uns undurchschaubaren Komplexe nun besser entkoppelt sind. Eigentlich sollte das die Standardeinstellung in SSE sein. Ein ELSTER-Konto zu benötigen empfinde ich nicht als Nachteil, weil der dortige Posteingang ja auch einiges an Diagnose-Info liefert.


    By the way - kann das die Ursache des Problems sein? Sie hatte ja in SSE die VaSt-Variante "AAG" gewählt (da voreingestellt) und trotzdem (und somit eigentlich überflüssigerweise) ein eigenes ELSTER-Konto eingerichtet. Bei dem vielen Hin und her der letzten Wochen weiß ich aber nicht mehr genau, welche Anträge sie aus diesem ELSTER-Konto heraus gestellt hat und welche aus SSE. Nun auch egal...

    Nachtrag:


    Für meine eigene Steuererklärung hatte ich mich entschieden, den VaSt-Abruf nicht über die AAG, sondern über mein ELSTER-Konto durchzuführen. Das war mehr eine Bauchentscheidung aus einer Abneigung heraus, die zwei "Schwarzen Löcher" ELSTER und Steuersparerklärung miteinander zu vermischen und so im Falle von Problemen nicht mehr herausfinden zu können, in welchem der beiden Universen das Problem liegt. Wenn ich jetzt im oben geschilderten Falle der VaSt-Variante "AAG" von der SSE so wunderbar aussagekräftige Meldungen bekomme wie "Es ist ein Fehler aufgetreten", dann fühle ich mich in meiner Skepsis ja fast bestätigt. Aber meine Tochter hatte ihren Steuerfall nun mal mit der Voreinstellung "AAG" begonnen, was bedeutet, dass sämtliche Freischaltungscodes auf Wolters Kluwer ausgestellt sind und sich einem Abruf über ELSTER nun widersetzen.


    Sollte ich nochmal alles auf Anfang setzen und die Freischaltcodes nochmal neu in ELSTER für den Abruf durch meine Tochter beantragen, auch wenn das wieder ein bis zwei Wochen Postweg bedeutet?

    Hallo,


    ich versuche - im Auftrag meiner Tochter - in ihrer Steuersparerklärung 2021 die Bereiche ELSTER und VaSt korrekt zu konfigurieren. Insbesondere die Freischaltung des Datenabrufs für ihre Familienmitglieder klappt nicht.


    ELSTER-Konfiguration:

    • Ehemann: Versandart des Ehepartners nutzen
    • Ehefrau: Eigene ELSTER-Versandart verwenden (gültige Zertifikatsdatei ausgewählt). Ehefrau ist Inhaberin des ELSTER-Kontos, da sie immer die Steuer "macht".


    VaSt-Konfiguration:

    • Steuerpflichtiger: Akademische Arbeitsgemeinschaft
    • Ehepartner: Akademische Arbeitsgemeinschaft


    VaSt-Bescheinigungen abrufen > Personen registrieren und freischalten:

    • 4 Personen eingetragen (Ehemann, Ehefrau, Kind 1, Kind 2)


    Vom FA liegen vier schriftliche Bescheinigungen vor, nämlich der Abrufcode für die Ehefrau (als ELSTER-Kontoinhaberin) und jeweils ein Freischaltcode für jedes übrige Familienmitglied (alle mit Wolters Kluwer als Antragsteller). Beim Aktivieren der Freischaltbuttons für die Familienmitglieder geschah folgendes:
    Ehemann: "Es ist ein Fehler aufgetreten."
    Kind 1: "Es ist ein Fehler aufgetreten."
    Kind 2: "Freischaltung war erfolgreich."


    Nach Schließung der SSE und erneutem Aufruf des Steuerfalls sind aber trotzdem alle vier Familienmitglieder als "Freigeschaltet" gekennzeichnet.


    Der Abruf der VaSt-Bescheinigungen funktioniert nun für die Ehefrau, nicht aber für den Ehemann. ("Die Daten konnten vom VaSt der AAG nicht abgeholt werden. Es wurden keine Belege abgeholt.")


    Daraufhin habe ich probeweise Kind 1 aus der Freischaltliste gelöscht, erneut eingetragen und wieder freizuschalten versucht. "Es ist ein Fehler aufgetreten." Wiederholt: dto. Nochmal wiederholt: "Der von Ihnen eingegebene Freischaltcode ist nicht korrekt. Sie können nur noch 1x versuchen ..." Dabei habe ich sorgfältigst darauf geachtet, den Code der richtigen Person zu wählen und diesen auch ganz korrekt einzugeben.


    Ich stehe auf dem Schlauch. Weiteres Rumprobieren verbietet sich, da bereits für 2 Personen die Anzahl der erlaubten Fehlversuche erschöpft ist.

    Von einem örtlichen Sportverein liegen mir zwei Bestätigungen über Zuwendungen nach §10b EStG vor, nämlich für den Verzicht auf Erstattungsansprüche als Übungsleiter (1000 €) und Ausschussmitglied (720 €). Wie trage ich dies korrekt in die SSE2020 ein? Ich vermute mal:
    * sämtliche Einnahmen (also 1720 €) unter nichtselbständige Einnahmen > Aufwandsentschädigungen Ehrenamt > Einnahmen (dort aber nicht den Verzicht als Ausgabe ansetzen?)
    * sämtliche gespendeten Ansprüche (also wieder 1720 €) nochmals unter Sonderausgaben > Spenden und Mitgliedsbeiträge > Spenden für steuerbegünstigte Zwecke als "Verzicht auf Erstattungsanspruch".


    Was auf den ersten Blick aussieht wie ein Nullsummenspiel, gerät offenbar erst dadurch zum Vorteil, dass von den Einnahmen der Freibetrag 720 € abgezogen wird, von der Spendensumme aber nicht. Das mindert unterm Strich das zu versteuernde Einkommen um den Freibetrag 720 €.


    Ist das so korrekt?

    Habe kürzlich für meine Steuererklärung 2018 die EÜR für meine Photovoltaikanlage mit SSE 2018 erstellt, in die mit SSE 2019 erstellte Einkommensteuererklärung integriert und erfolgreich ans FA abgeschickt. Scheint soweit geklappt zu haben. Anschließend habe ich die so erklärte Photovoltaik 2018 per Datenübernahme nach SSE 2019 importiert, dort also unter "Photovoltaik 2019".


    Nun habe ich ein massives Problem bei der Berechnung des Eigenverbrauchs. Unter "Betriebseinnahmen > Eigenverbrauch" erscheint ganz oben "Selbstverbrauchter Strom" mit der kWh-Angabe aus dem Vorjahr. So weit so klar. Diese Angabe kann ich aber nun ums Verrecken nicht verändern. Die Zahl ist grau hinterlegt und widersetzt sich standhaft allen Veränderungsversuchen. Zwar kann ich die "eingespeiste Strommenge" verändern, nicht aber die selbst verbrauchte.


    Was kann ich tun ?

    Quote

    Aber die AAV hat keine Berechtigung, von Ihnen Daten abzuholen.


    Hat sie aber trotzdem getan. Hilfe, Datenklau !!! :)


    Im Ernst - der Steuerfall enthält jetzt die Renteneinkünfte auch von meiner Frau, auf den ersten Blick halbwegs vollständig.

    Quote from Martin Jung

    Da Sie bereits alles in Elster eingerichtet hatten, hätten Sie einfach die Variante Elster wählen müssen und Sie hätten Ihre Daten abrufen können.


    OK, nun also die VASt-Konfiguration auf Variante "ELSTER" umgestellt und siehe da, plötzlich geht's.


    Vielen Dank!

    Der vorige Beitrag ist von mir - hatte mich eigentlich korrekt und dauerhaft angemeldet. Weiß auch nicht wieso ich da plötzlich nur noch als "Gast" erscheine. Wahrscheinlich galoppierender Elster-Wahnsinn.


    Hier noch eine Ergänzung: In ELSTER finden sich unter "Berechtigungen verwalten" korrekterweise zwei Einträge als "genehmigte Berechtigungen":

    • von anderen Personen erhaltene Berechtigungen: Name und IdNr meiner Frau
    • anderen erteilte Berechtigungen: Wolters Kluwer Germany Holding GmbH

    Hallo Herr Jung,


    vielen Dank für die Klarstellung.


    Hätten Sie auch noch eine Antwort parat auf meine obige Frage nach der maximalen Anlagengröße, die von SSE unterstützt wird ? Ausweislich der Produktbeschreibung angeblich nur 10 kW. Wenn das stimmt, bin ich nämlich raus hier, weil meine Anlage 15,36 kWp aufweist.

    Quote from talberg;26050

    Ist Ihnen schon aufgefallen. In dem Photovoltaik-Modul für das Steuerjahr 2018 unter Formulare heißt es: EÜR 2017. Würde jetzt sagen da kommt noch ein Update. Aber in der Gewinnermittlung für Steuerjahr 2018(Neueste SSE Version) steht bereits die EÜR 2018. Also doch ein Fehler ?


    Anlage G ist ebenfalls veraltet.


    Genau das hatte ich im Eröffnungsbeitrag dieses Fadens vor ziemlich genau einem Jahr auch schon moniert - zur selben Version Photovoltaik 2018 der SSE 2018, seitdem ist anscheinend nichts geschehen. Dieses totale Chaos bei den Formularen scheint bei SSE ein Running Gag zu sein.:rolleyes: Gut, damals war ich bezogen auf das Jahr 2018 zugegebenermaßen ziemlich früh dran, aber jetzt, im Januar 2019 ? Wäre zu schön, wenn hier mal jemand mitlesen und die alten Leichen des Programms endlich begraben könnte !

    Meine neuerlichen Fragen und Probleme aus diesem Jahr 2019 (ab Beitrag #18) beziehen sich übrigens aber allesamt noch auf die Vorgängerversion 2017. Da werden (inzwischen ?) die Anlagen für das korrekte Jahr verwendet. Nur hilft das niemandem, der seine Steuererklärung selbst abgibt, denn das hätte er bereits im Juli 2018 machen müssen. Ich befasse mich derzeit mit 2017 nur als Vergleichsbasis für die Steuererklärung 2018, die mir demnächst bevorsteht. Kann ich mir also sparen, wenn die Formularversionen nach einem Jahr Tiefschlaf immer noch falsch sind.