Da Arbeitslohn ausgewählt wurde, ist der Arbeitnehmerpauschbetrag anzusetzen, wenn keine Werbungskosten dazu geltend gemacht werden. Da "nur" 300 € Arbeitslohn vorliegen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag nur in Höhe von 300 € dagegen gerechnet.
Posts by wuschel68
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Hallo,
bitte schauen Sie mal hier:
Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung usw. -> Übrige Einkünfte -> Ausländische Einkünfte -> Steuerpflichtige Einkünfte
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Kinderbetreuungskosten sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretene Behinderung vorliegt.
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Sie können Gewinne/Verluste aus Land- und Forstwirtschaft in der Einkommensteuer nur manuell unter
"Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung usw. -> Übrige Einkünfte -> Land- und Fortswirtschaft"
eintragen. Diese setzen sich wegen des abweichenden Wirtschaftsjahres in der Regel aus zwei Gewinnermittlungen zusammen, daher ist ein Import nicht möglich.
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Hallo,
Sie müssen unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" ganz unten bei "enthalten in" auswählen, in welcher Fläche dieses Flurstück enthalten ist. In den allermeisten Fällen ist hier "erste Fläche" zu wählen.
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Hallo,
lt. Ihren Screenshots haben Sie "Berufsständisches Versorgungswerk" ausgewählt.
Bitte wählen Sie "Betriebliche Altersvorsorgung" aus und geben die erforderlichen Daten ein. Dann sollte im Formular alles korrekt erscheinen.
LG -
Hallo,
weil sich der Kürzungsbetrag immer auf die volle Verpflegungspauschale bezieht. Also die Verpflegungspauschale, die man erhalten würde, wenn man einen ganzen Tag (24h) abwesend wäre. Im Falle von Deutschland sind das 24 €, davon 40 % sind 9,60 €.