Beiträge von gek16

    Unter Windows7 lässt sich die SteuerSparErklärung 2022 zwar problemlos (von CD) installieren, läuft dann aber nicht, sondern bringt die Fehlermeldung

    "Das Programm kann nicht gestartet werden, da api-ms-win-crt-runtime-l1-1-0.dll auf dem Computer fehlt. Installieren Sie das Programm erneut, um das Problem zu beheben."

    Da eine erneute Installation des Programms voraussetzt, dass die alte Installation gelöscht ist, bringt dies nichts.

    Die Lösung besteht darin, dass die angemeckerte dll und 39 weitere ebenfalls mit api-ms-win beginnende dlls sowie (ganz wichtig!) die ucrtbase.dll in das Verzeichnis .....\Akademische Arbeitsgemeinschaft\SteuerSparErklaerung 2022 kopiert werden. Diese dlls sind auf der CD vorhanden. Dann läuft die SteuerSparErklärung 2022 auch unter Windows7.

    Für den Steuer-Ratgeber 2022 gilt ähnliches: die o.g. dlls müssen in das Verzeichnis ...\Akademische Arbeitsgemeinschaft\Steuer-Ratgeber 2022\starter kopiert werden.

    Unter Windows 10 läuft die von CD installierte SSE2022 problemlos ohne diese Klimmzüge. (Warum muss man als Nostalgiker auch Windows7 benutzen?!)

    Oh glückliche Akademische Arbeitsgemeinschaft, was hast Du doch für treue Benutzer/willige Schäfchen, die Deine Programmfehler finden und korrigieren!

    Die SteuerSparErklärung produziert u.a. auch Anlagen mit Zusammenstellungen und "Hinweisen fürs Finanzamt". In der Vergangenheit habe ich die meisten dieser Anlagen ausgedruckt und an das Finanzamt per Post geschickt. Über "Mein Elster" kann man seit Neuestem auch pdf-Files an das Finanzamt versenden. So wäre es naheliegend, die Anlagen der SteuerSparErklärung als pdf-File zu erstellen und zusammen mit Steuerbescheinigungen - diese werden mittlerweile von den meisten Banken auch als pdf-files geliefert - über "Mein Elster" als pdfs ans Finanzamt zu senden. Dies könnte über das Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" oder das Formular "Sonstiges" erfolgen.

    Andererseits möchte das Finanzamt von unaufgefordertem "Beleg-Müll" verschont werden und fordert notwendige Belege nach. Ich befürchte jedoch, dass die Fehlerwahrscheinlichkeit beim Finanzamt ohne die Anlagen mit Zusammenstellungen und "Hinweisen fürs Finanzamt" steigt und man dann über das Einspruchsverfahren doppelte Arbeit hat.

    Hat jemand schon Erfahrung mit der pdf-Einreichung von Anlagen der SteuerSparErklärung, und über welches "Formular" hat er diese eingereicht?

    Auch ich hatte das gleiche Problem: Der automatische online-update der USB-Stick-Installation funktionierte nicht und es zeigten sich die oben beschriebenen Fehlermeldungen.

    Ich habe dann dank ChrisW die Update-Datei "Win-SteuerSparErklaerung_26.26.67.exe" aus Support heruntergeladen, gestartet und sowohl auf die installierte Desktop- als auch auf die USB-Installation angewendet (mit obigen Worten "darüberinstalliert").
    Das Update der SteuerSparerklärung 2021 funktioniert sowohl für die Desktop- als auch die USB-Installation problemlos. Das Update des Steuer-Ratgebers 2020-2021auf der Desktop-Installation funktioniert ebenfalls problemlos, auf der USB-Installation bricht es jedoch ab: Es bemängelt den Zugriff auf die Datei "Laufwerk:\SteuerRatgeber2021Portable\App\CommonAp pData\AAV\SR\26\AppInfo.ini" und bricht dann ab.

    In der Vergangenheit funktionierten i.a. Online-Updates auf USB-Stick-Installationen problemlos. Herr Jung soll sich mal ein paar kluge Sätze ausdenken, warum diesmal das Online-Update nicht funktioniert und der Umweg über die heruntergeladene "update.exe" genommen werden muss.

    Im Zusammenhang mit der Anlage KAP-INV stellt sich folgende Frage:

    Die Erträgnisaufstellung der Bank -z.B.Deka - weist einen fiktiven Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 aus.Die aktuelle Version der SteuerSparErklärung 24.25 rechnet diesen fiktiven Veräußerungsgewinn den Kapitalerträgen zu und berechnet hieraus die Steuerschuld. Das Finanzamt wird wahrscheinlich ähnlich rechnen.

    Hat man als ordentlicher Steuerzahler in der Vergangenheit die thesaurierenden Erträge in seinen Steuererklärungen angegeben, so zahlt man jetzt die diesbezügliche Steuer ein 2.Mal.Da mittlerweile die Anlage KAP und die Anlage KAP-INV entkoppelt sind, gibt es auch keine Möglichkeit (keine 2.Spalte), den fiktiven Veräußerungsgewinn als "bereits versteuert" zu deklarieren. Wie kann man als ordentlicher Steuerzahler diese Doppelversteuerung vermeiden und wie kann die SteuerSparErklärung einem dabei helfen?

    Proper
    Ich habe seit Jahren das gleiche Problem (mit einem anderen ausl.Fond):
    Meine Bank stellt die Steuerbescheinigung zu einem bestimmten Zeitpunkt aus (Erstellung im Februar, Zusendung meist im März). Zu diesem Zeitpunkt sind aber - wie von Ihnen beschrieben - insbesondere von ausländischen Fonds die steuerlich relevanten Informationen nicht bekannt. Dementsprechend weist die Bank in ihrer Steuerbescheinigung alles korrekt aus und vermerkt zusätzlich, dass für ein bestimmtes Wertpapiere die Erträge nicht ermittelt werden konnten.Etwas später, meist Anfang April, sind diese Erträge dann dem elektr. Bundesanzeiger zu entnehmen.Ebenso wie ich kann meine Bank dann auf diese Werte zugreifen. Ich habe meine Bank (HypoVereinsbank)dann dazu gebracht, mir dann eine "Ergänzung zur Steuerbescheinigung" mit den für dieses Wertpapier entsprechend meiner Stückzahl angepassten Werten zu schicken. Mittlerweile funktioniert dies automatisch ohne zusätzliche Intervention von mir.
    Vielleicht versuchen Sie das Gleiche mit Ihrer Depotbank (oder wechseln Sie zur HypoVereinsbank).

    Bemerkung zu VirtualBox
    Aus der Sicht von SSE2 (eingeführt 2001) ist der Prozessor von "ulfhartwig" supermodern, denn er unterstüzt standardmäßig SSE2. Insofern ist es für mich nicht verwunderlich, dass die SteuerSparErklärung2016 auch in der VirtualBox zufriedenstellend läuft.Interessanter wäre (für mich) vielmehr, wenn "ulfhartwig" in der VirtualBox als virtuellen Prozessor einen einfachen Pentium III zugrundelegen würde, sodass auch der SSE2-Befehlserweiterungssatz emuliert werden muss. Ob dann die SteuerSparErklärung2016 noch hinreichen schnell läuft, wäre die Frage. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei dieser Lösung auf einem älterem Prozessor als dem von "ulfhartwig" die Emulation wesentlich langsamer läuft.
    Für den normalen Steuersoftware-Anwender ist diese Lösung nur mit viel Aufwand verbunden.Wenn man nicht unbedingt ein Windows-Feind ist, kann man sich für 200€ einen Windows10-Labtop zulegen; dann hat man bis ca. 2025 seine Ruhe (wenn man nur SteuerSparErklärungen ausführt).

    Nochmals SSE2
    Da das SSE2-Problem jetzt doch einige Wellen schlägt, darf ich nochmals aus meiner Sicht einige Bemerkungen hierzu machen:
    Technisch Interessierte können sich z.B. unter "https://en.wikipedia.org/wiki/SSE2" schlau machen. SSE2 ist letztlich eine Befehlssatzerweiterung des Prozessors (und hat nichts mit irgendeinem Betriebssystem zu tun), die man (Betriebssystem oder Anwendungsprogramm) halt benutzen kann oder auch nicht. Benutzt man SSE2 nicht, dann muss diese Befehlssatzerweiterung vom benutzenden Programm nachgebildet (emuliert) werden, und dieses Programm ist dann langsamer.Beim Compilieren eines Programms kann man dann wählen, ob man SSE2 benutzt oder nicht, s. z.B."https://msdn.microsoft.com/de-de/library/7t5yh4fd.aspx". So etwas lernt man im 1. Semester eines Informatikstudiums.
    AAV beruft sich bei der "Notwendigkeit" eines SSE2 unterstützenden Prozessors auf Elster. Auch hier gibt es einen interessanten Beitrag:
    "http://www.shz.de/nachrichten/de…-id9595726.html"
    Wir wissen von solchen Problemen“, berichtet Dr. Isabel Klocke, Justiziarin und Leiterin der Abteilung Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler Deutschland in Berlin. Von der federführenden Finanzverwaltung in Bayern sei mitgeteilt worden, dass die Software nur für relativ neue Rechner ausgelegt sei – und zudem Anwendungen mit der objektorientierten Programmiersprache Java ein Muss seien. Es seien nur „Standardsachen“ möglich, aus finanziellen und personellen Gründen sehe sich die Finanzverwaltung nicht in der Lage, eine Software für sämtliche Eventualitäten zu entwickeln.
    Mich persönlich ärgert diese Stellungnahme der Finanzverwaltung und auch das Alibi, das sie AAV damit liefert.Ich bin auch mit "Haferl" einer Meinung, dass man nicht gezwungen werden sollte, sich für eine Steuererklärung unbedingt einen neuen Rechner anschaffen zu müssen. Vor allem, wenn es möglich ist, mit einem einfachen Compilerswitch ein Programm zu erzeugen, das auch noch auf alten Rechnern läuft. Dies gilt sowohl für die Finanzverwaltung als auch für AAV.Natürlich haben diese dann ggf. die Programme doppelt, und es bedarf einer guten Erläuterung, dass der etwas sachfremde Benutzer sich die richtige Version lädt.Natürlich könnte man auch beide Versionen in einem Programm integrieren, aber dieses wäre dann unnötigerweise aufgebläht.
    Insofern kann ich mich auch "Hardi" anschließen: Was geht mich Elster an? Wenn also die Finanzverwaltung nicht auf SSE2 verzichten bzw.deren Nichtbenutzung/Benutzung als Option bereitstellen will, sollten wir als Steuerpflichtige vielleicht auf Elster verzichten. Mag das Finanzamt doch dann in der Papierflut ersticken!

    Gestern ist die SSE 2016 per Post gekommen.

    Ich habe (noch) 2 XP-Rechner (s.a. mein Beitrag v. 20.12.2014)
    - einen Desktop (noname, zusammengestückelt mit Intel-Pentium III-Prozessor, 697 MHz) mit XP3
    - ein Notebook Compac Evo N620c mit Intel PentiumM, 1400MHz und XP3 (upgedatet auf weitgehend neuesten Stand)

    Die Installation auf dem Notebook (Prozessor mit SSE2) klappt problemlos.
    Die Installation auf dem Desktop (Prozessor ohne SSE2) schlägt sofort fehl. Fehlermeldung
    "Die verwendete Hardware setzt einen Prozessor ein, der die gebräuchliche SSE2-Befehlsatzerweiterung nicht unterstüzt......".

    Facit: Ohne SSE2 läuft nichts (mehr). Benutzer der SteuerSparErklärung 2016 mit Prozessoren ohne SSE2-Befehlsatzerweiterung stellen den Rechner am besten in die Ecke oder benutzen ihn ggf. für Datensicherungen (wie ich). Auch viele ältere AMD-Prozessoren unterstützen SSE2 nicht; hier hilft auch kein Windows7. Andererseits: Die Benutzung der SSE2-Befehlsatzerweiterung ist eine Compilerfrage! Wenn man daher AAV ganz lieb bittet...... (aber das macht Arbeit).

    Es ist vollbracht
    Die neue Version 20.25.113 behebt die in meinem Beitrag vom 20.12.14 genannten Probleme. Die Installation geht jetzt problemlos und das Programm funktioniert (bis zum nächsten, noch nicht entdeckten Bug).
    Warum nicht gleich so? Vielleicht sollte derAAV den strapazierten Benutzern und (unfreiwillig-gezwungenen) Testern eine Erläuterung der diesjährigen Probleme gönnen.Bei einer hinreichend plausiblen Erklärung bleiben die genervten Altkunden dann auch dem AAV erhalten.
    Geärgert hat mich, wie auch mibema, -s.Beitrag vom 20.12.14 -, dass der AAV am 2.1.15 anstandslos (oder sollte man skrupellos sagen?) die Gebühren für die nicht installierbare Version abgebucht hat. Etwas mehr Sensibilität hätte ich hier schon erwartet. Nur mein Vertrauen darauf, dass der AAV es irgendwann doch schafft, eine lauffähige Version herauszubringen, hielt mich davon ab, den Murks zurückzuschicken und die Lastschrift zu storniernen.

    Installationsprobleme Steuertipps 2015 unter Windows XP, SP2 und SP3

    Die bisherigen Beiträge kann ich durch meine bisherigen (Fehl-)Versuche bestätigen und ergänzen:
    Ich habe (noch) 2 XP-Rechner
    - einen Desktop (noname, zusammengestückelt mit Intel-Pentium III-Prozessor, 697 MHz) mit XP2 (später XP3, s.u.)
    - ein Notebook Compac Evo N620c mit Intel PentiumM, 1400MHz und XP3 (upgedatet auf weitgehend neuesten Stand)
    Der Desktop ist bewußt nicht ans Internet angeschlossen, da bekantermaßen laufende Updates einen Windows-Rechner nur langsam machen und die Boot-Zeit gegen Unendlich gehen läßt. Auf diesem Desktop erledige ich augrund der kurzen Boot-Zeit einen Teil meines Büro-Krams und auch meine Steuererklärung. Diese wird dann von einem USB-Stick auf einem neueren Rechner an das Finanzamt überspielt.
    Die Installation der Steuertipps 2015 unter Windows XP, SP2 auf diesem Rechner schlug fehl. Es ergab sich eine Fehlermeldung "Der Prozeduraufruf "GetLogicalProcessInformation wurde in der DLL "Kernel32.dll" nicht gefunden" und "die LicenceManager.dll konnte nicht gefunden werden".
    Dagegen ging die Installation auf dem Notebook problemlos; es wurde jedoch nur die USB-Stick-Installation vorgenommen.
    Daher wurde der Desktop auf SP3 upgedatet (mit der von Microsoft bereitgestellten SP3-Update-Datei). Die Installation der Steuertipps 2015 schlägt jedoch nach wie vor fehl, aber mit einer anderen Fehlermeldung "AAV Installer hat ein Problem festgestellt und muss beendet werden". Der Versuch, die USB-Stick-Installation auf dem Desktop laufen zu lassen wird mit der Fehlermeldung aus StartCenter.exe "Die Anwendung konnte nicht richtig initialisiert werden (0xc000001d). Klicken Sie auf "OK", um die Anwendung zu beenden" quittiert.
    Unter Bercksichtigung der bisherigen Forum-Beiträge zu dem Problem ergeben sich aus meiner Sicht 2 mögliche Ursachen:
    - SP3 muss durch weitere Upgedates erweitert werden und/oder
    - Es liegt an den verwendeten Prozessoren.

    Trifft die 2.Möglichkeit zu, muss man dem AAV allerdings den Vorwurf machen, irgendwo zu hardwarenah programmiert zu haben. Was das Testen anbelangt, kann ich mich der Meinung von mibema nur anschließen. Nur, wir sollten an dieser Stelle nicht allzusehr maulen, sonst gibt es nächstes Jahr keine XP-Version mehr. Wir -die Benutzer-Gemeinschaft- sind ja sooo willig und opfern unsere Freizeit gerne zum Programmtesten.