Posts by AndreasReichert

    Hallo,


    mit der SSE 2005 drucken Sie die Formulare für 2004. Diese können Sie natürlich nicht für 2005 verwenden. Aber auch sonst hat sich im Steuerrecht letztes Jahr - wie jedes Jahr - viel getan (z. B. Alterseinkünftegesetz).

    Hallo,


    in der Hilfe steht:

    Quote

    Zitat:Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen, egal wann sie zugeflossen oder gutgeschrieben worden sind.

    Aber vom Grundsatz gibt es natürlich Ausnahmen; daher die Frage von Herrn Jung. Beispiel:


    Ihr Sohn wurde am 1.4.2005 Gesellschafter einer GmbH und erhielt noch im selben Jahr eine Gewinnausschüttung. Die Kapitaleinkünfte können nun eindeutig dem Zeitraum nach der Ausbildung zugeordnet werden, so dass hier von der gleichmässigen Aufteilung abgewichen werden kann.

    Hallo DL,


    bei den Sonderausgaben finden Sie den Dialog "Verlustabzug". Dort können Sie entscheiden, ob und wieviel des Verlustes vor- oder zurückgetragen werden soll.


    Beachten Sie aber, dass Sie nur nicht ausgeglichene negative Einkünfte vor- oder zurücktragen können. Ein negatives Einkommen kann auch z. B. durch hohe Sonderausgaben entstehen, die nicht in ein anderes Steuerjahr übertragen werden können.

    Hallo,


    aus dem Steuer-Kompass:

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    Zitat:Mit dem Ausbildungsfreibetrag sind alle Aufwendungen für die Berufsausbildung abgegolten - auch wenn Ihr Kind ein teures Auslandsstudium absolviert.

    Den Ausbildungsfreibetrag beantragen Sie zusammen mit dem Kinderfreibetrag auf der Anlage Kind bzw. in der Steuer-Spar-Erklärung im Dialog "Angaben zu Kindern".

    Entschuldigen Sie bitte, da habe ich mich im Zeitrahmen geirrt. Die Änderungen wurden schon vorgenommen, allerdings erst kurz nachdem die Version 11.12 zur Verfügung stand. Mit der Version 11.13 ist der Fehler dann behoben.

    Hallo Herr Heinzler,


    Sie müssen nur eine Anlage KAP und SO erstellen, auch wenn nur Ihr Name in den Anlagen erscheint. Die Angabe Ihres Namens und der Steuernummer auf den Anlagen dient ja lediglich dazu, die Anlagen der richtigen Steuererklärung zuzordnen. Bei der Anlage N steht oben ein Hinweis, dass jeder Ehegatte eine eigene Anlage N abzugeben hat. Fehlt der Hinweis auf einer Anlage, ist auch nur eine Anlage für beide Ehegatten abzugeben.


    Da man auf den BMF-Formularen genügend Platz für beide Steuerpflichtige hat, werden auch beide Ehegatten in die Anlagen eingetragen. Bei den neuen Formularen für Baden-Württemberg ist das aber nicht vorgesehen und eigentlich auch nicht nötig.


    Frohe Ostern und

    Hallo,


    ja, die Fünftelregelung wird auch gerechnet. In der Steuerberechnung sehen Sie die einzelnen Details.


    Geht es Ihnen um die richtige Spalte? Wenn Sie getrennt veranlagt werden, gibt jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung ab. Und somit stimmt auch die Spaltenüberschrift Steuerpfl. Person/Ehemann wieder. Die Daten der Ehefrau müssen bei der getrennten Veranlagung in die erste Spalte. ;)

    Hallo,


    im Dialog Selbstständige/Freiberufliche Tätigkeit gibt es einen Unterpunkt Im Gewinn/Verlust enthaltene mehrjährige Einkünfte. Dort können Sie den Betrag eintragen.


    Das Feld ist scheinbar mit dem falschen Dialog verknüpft; ich werde das ändern.


    Da der Betrag außerhalb Ihrer Gewinnermittlung eingegeben wird, ist er auch noch in Ihrem Gewinn enthalten, wenn Sie ihn als Betriebseinnahme gebucht haben. Sie müssten die Buchung also stornieren.

    Hallo Herr Maier,


    wenn Sie ELSTER-Basis verwenden wollen, brauchen Sie das ELSTER-Zertifikat der Finanzverwaltung (s. EPortal der Finanzverwaltung). Wenn Sie das Zertifikat vorliegen haben, müssen Sie der Steuer-Spar-Erklärung natürlich noch sagen, wo sich die Datei befindet. In der Regel wird man die Datei unter Eigene Dateien abspeichern. Der Speicherort ist aber frei wählbar, so dass Ihnen keiner sagen kann, wo sich Ihr Zertifikat befindet.


    Zur Bescheidabholung schauen Sie bitte hier.

    Hallo,


    geht es um Kinderfreibeträge oder um Kinderbetreuungskosten (lt. Überschrift)? Die Kinderfreibeträge werden automatisch beantragt, wenn Sie die Anlage Kind, also den Dialog Angaben zu Kindern ausfüllen. Ob und in welcher Höhe die Freibeträge angerechnet werden, können Sie anschließend aus der Steuerberechnung ersehen. Die Freibeträge werden aber nicht in der Steuererklärung ausgegeben.

    Hallo Frau Schmidberger,


    die "1" auf Seite 3 des Mantelbogens ist z. B. dann einzutragen, wenn man einen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung hat - dazu gehören insbesondere die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung. Unter diese Regelung fällt so ziemlich jeder Arbeitnehmer. Die SSE füllt das Feld abhängig davon, welche Berufsgruppe Sie bei Eingabe der Lohnsteuerkarte gewählt haben. Sie können die Eingabe somit nicht direkt ändern.


    Zur Kirchensteuer: Es gibt Bundesländer (z.B. Bayern), die einen gesonderten Bescheid für die Kirchensteuer erlassen. Sollten Sie also in Bayern wohnen, werden Sie einen zweiten Bescheid erhalten, der nur die Kirchensteuer betrifft.


    Ansonsten kann ich zu Ihren Angaben im Bescheid natürlich nicht viel sagen. Da aber die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag mit der Vorausberechnung überein stimmt, würde ich mal vermuten, dass auch die anderen Beträge stimmen.

    Hallo,


    noch zur Ergänzung: Falls es sich um Arbeitslosengeld II handeln sollte, brauchen Sie die Beträge nirgendwo eingeben. Arbeitslosengeld II ist nicht nur steuerfrei, sondern unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

    Sie können entweder den Pauschbetrag geltend machen, oder alle Kosten als sonstige außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Beides zusammen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Fahrtkosten können zusätzlich zum Pauschbetrag abgezogen werden.


    Wenn Sie also alle Kosten bei den sonstigen außergewöhnlichen Belastungen angeben und den Haken nicht setzen, ist es richtig, dass in der Zeile 97 nichts ausgegeben wird. In der Programmhilfe und im Steuer-Kompass stehen übrigens noch weitere nützliche Tipps.

    [size="1"][ 14. Februar 2006, 21:49: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Hallo,


    schauen Sie doch mal bitte im Dialog "Pauschbeträge für Behinderte" im Abschnitt Außergewöhnliche Belastungen nach, ob dort bei Antrag ein Haken gesetzt ist (dieser sollte standardmässig gesetzt sein). Wenn der Haken gesetzt ist und die Beträge trotzdem nicht erscheinen, schlage ich vor, dass Sie Ihren Fall an "[email protected]"[/email] senden. Dann können wir direkt nachschauen, wo das Problem liegt.

    [size="1"][ 14. Februar 2006, 20:16: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Hallo,


    eine Photovoltaikanlage gehört meines Erachtens zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, die Abschreibung somit in Zeile 21 der Anlage EÜR. Sie können die Abschreibung somit bei den Betriebsausgaben im Dialog Abschreibungen erfassen.


    Das Wort "beweglich" ist sicherlich sehr irreführend, denn bewegliche Wirtschaftsgüter können unter Umständen auch mit dem Gebäude fest verbunden sein. So gehören z. B. Lastenaufzüge, Eisenbahngleise und sogar die Rasenfläche im Fussballstadion zu den beweglichen Wirtschaftsgütern. Grundsätzlich ist ein Wirtschaftsgut dann unbeweglich, wenn es in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude steht. Und das ist bei Photovoltaikanlagen in der Regel nicht der Fall.

    Das Finanzamt meint, dass es kein "steuerliches Kind" ist. Trotzdem bleibt es Ihr Stiefkind. Stiefkind ist ja kein steuerlicher Begriff, sondern ganz allgemein ein Kind des Ehegatten, aber nicht das eigene Kind. Das liest man z. B. aus dem § 32 Abs. 6 Satz 7 EStG:

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    Zitat:Die [...] Freibeträge können [...] auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

    Stiefeltern, die das Kind nicht in den Haushalt aufgenommen haben, bekommen zwar den Freibetrag nicht, bleiben aber immer noch die Stiefeltern (bei den Großeltern ist es wohl offensichtlich).


    Das Kreuz in Zeile 8 informiert das Finanzamt auch nur darüber, dass das Kind Ihr Stiefkind ist. Für die Übertragung von Freibeträgen muss man die Zeilen 30-36 sowie die Anlage K ausfüllen.