Hallo MacMabu,
das Thema ist steuerrechtlich "nicht ohne" und Sie sollten das von einem Spezialisten prüfen lassen. Die Fragen, ob und wie Ihre Einkünfte aus den Niederlanden in Deutschland zu besteuern sind, bekommen Sie auch bei frag-steuertipps.de beantwortet. Aber vielleicht haben Sie ja eine Kollegin/einen Kollegen, der in genau derselben steuerlichen Situation steckt und dies schon mal geprüft hat.
Ansonsten kann ich Ihnen sagen, wo in den meisten Fällen die Beträge einzutragen sind: Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Einkünfte aus den Niederlanden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erfassen Sie den ausländischen Bruttoarbeitslohn in Zeile 16a einer Lohnsteuerbescheinigung. Erfassen Sie im Unterdialog noch den Staat "Niederlande". Mehr müssten Sie dann nicht eingeben.