Posts by AndreasReichert

    Hallo,


    der Abgeltungsteuer-Experte weiß hier offensichtlich mehr als die Eingabe. Ausländische thesaurierende Fonds werden mit auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Mitte der Woche wird es ein Update geben. Dann können Sie Beträge zu Zeile 15 auch innerhalb der Steuerbescheinigung erfassen. Sie können aber auch einen weiteren Datensatz anlegen und "Andere Bescheinigung" auswählen. Im Formular und per ELSTER werden sowieso nur Summenwerte übertragen.

    Hallo,


    Sie müssen weder klären, ob der Verlust geltend gemacht werden kann, noch das Finanzamt fragen. Schauen Sie mal bitte in der Steuerprognose 2010 in den Bereich "Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung / Private Veräußerungsgeschäfte". Wenn Sie die Felder beantworten, wird Ihnen die Steuer-Spar-Erklärung sagen, dass die Veräußerung steuerfrei ist und Sie diese nicht erfassen müssen. Möglicherweise ist das auch gut so. Denn die in Anspruch genommene AfA wirkt sich gewinnerhöhend aus. Dann wird aus einem Verlust schnell ein Gewinn.

    Hallo,


    Sie können sich sicher sein, dass wir uns nicht mit einem 2-Zeiler abspeisen lassen und mit der Finanzverwaltung über dieses Thema in Diskussion stehen. Ich verstehe auch, dass Sie verärgert sind - wir sind es ebenfalls. Wir sitzen aber leider nicht am längeren Hebel.


    Auf Elster mit Signatur zu verzichten, ist keine Lösung. Das Finanzamt wird Voranmeldungen ohne Signatur nicht einfach so akzeptieren, sondern sich beim Steuerpflichtigen melden. Außerdem bietet die Signatur beim Anmeldeverfahren eine höhere Sicherheit. Ohne Signatur kann praktisch jeder eine Voranmeldung in Ihrem Namen versenden. Ich empfehle daher den Versand mit Signatur und die Zahlungen im Blick zu haben, was man sowieso tun sollte.


    Übrigens: Wer gerne mit der Tastatur arbeitet, kann auch mit Tastaturkürzeln arbeiten, die Sie auch in anderen Programmen verwenden können: Strg+z für Rückgängig und Strg+y für Wiederherstellen.

    [size="1"][ 02. Februar 2010, 17:00: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Hallo,


    das verstehe ich nicht. Wenn Sie die Kosten zu 100% Ihrer selbständigen Tätigkeit zuordnen, gehören diese Kosten nicht in den Bereich Werbungskosten. Und die Gewinnermittlung lässt sich genauso einfach bedienen wie die Steuererklärung. Sie müssen dort nicht buchen, sondern können die Kosten ganz einfach einer Kategorie zuordnen.

    Hallo,


    ja das ist korrekt. Sie erhalten für 1 Monat die vollen Kinder- und Erziehungsfreibeträge, die aber um die Hälfte gekürzt werden, da Russland in die Ländergruppe II eingeteilt wird.


    Wenn Sie in Russland keine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erhalten, vergessen Sie bitte nicht, das Feld "Abweichender Anspruch" zu markieren. Die Warnmeldung können Sie ignorieren.

    Hallo,


    es kann vorkommen, dass die elektronischen Bescheiddaten nicht mit dem Papier-Steuerbescheid überein stimmen. Es ist auch möglich, dass die Steuer-Spar-Erklärung die Daten nicht korrekt auswertet.


    Im Zweifel gilt hier: Verlassen Sie sich ausschließlich auf den Papier-Steuerbescheid. Fehler in den elektronischen Bescheiddaten können Sie ignorieren. Sie haben keine rechtliche Auswirkung.

    Hallo,


    wenn die fiktive Steuerpflicht nicht beantragt werden kann (s. Bereich "Weitere Angaben/Wohnsitz im Ausland") und Ihre Frau nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist, ist es am einfachsten und auch in Ordnung, "ledig" auszuwählen.


    Schauen Sie dann aber auch in den Bereich "Außergewöhnliche Belastungen/Unterhalt für bedürftige Personen". Vielleicht können Sie dort den Unterhalt an Ihre Frau geltend machen.

    Hallo,


    die ausländischen Dividenden gehören in die Zeile 15, die Quellensteuer gehört in die Zeilen 52 bis 54 der Anlage KAP. In der Anlage AUS ist nichts einzutragen. Grund dafür ist eine Rechtsänderung in der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags (die sog. "per-country-limitation" ist weggefallen).


    Sie müssten für die ausländischen Dividenden "Andere Bescheinigung" wählen, wenn Sie keine deutsche Steuerbescheinigung erhalten. Erfassen Sie dort in Zeile 15 Ihre Erträge. Zurzeit lässt sich bei dieser Bescheinigung noch keine ausländische Quellensteuer erfassen. Eine Erweiterung ist für nächste Woche geplant. Bis dahin können Sie sich behelfen, indem Sie eine weitere Bescheinigung anlegen, dort "Steuerbescheinigung für Kapitalerträge" auswählen und die Quellensteuer in den Zeilen 52 bis 54 erfassen.


    Die ausländischen Dividenden sind nach zu versteuern und deswegen fällt auch Abgeltungsteuer an. Aber natürlich gilt auch hier der Sparer-Pauschbetrag und die ausländische Quellensteuer ist wie in den Vorjahren anrechenbar.

    Hallo,


    ich habe das nicht als Anregung gemeint und wollte lediglich darlegen, dass es technisch möglich wäre, die Rechnung zu splitten.


    In der Tat haben reisende Unternehmer Nachteile, vor allem aber wegen des geringeren Vorsteuerabzugs.

    Hallo,


    Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen lassen sich nicht beliebig verrechnen. Verluste aus Aktienveräußerungen können z.B. nicht mit Zinseinnahmen verrechnet werden. Deswegen haben die Zeilen 16ff. eine direkte Auswirkung auf die Berechnung.


    Nochmal zu Ihren Beispielen:


    Beispiel 1


    Depot 1 = 100.000 Gewinn
    Depot 2 = 100.000 Verlust


    Wenn sich beide Werte nur auf Aktienveräußerungen beziehen, müssten Sie den Sachverhalt wie folgt erfassen:


    Depot 1, Zeile 15: 100.000
    Depot 1, Zeile 16: 100.000
    Depot 1, Zeile 17: 100.000
    Depot 2, Zeile 15: -100.000
    Depot 2, Zeile 19: 100.000


    Steuerliche Folge: Die Aktienverluste werden mit den Gewinnen voll verrechnet. Die Kapitaleinkünfte betragen 0 Euro.


    Beispiel 2


    Gewinne aus Zinseinnahmen = 100.000
    Verluste aus Aktien = 50.000


    Der Sachverhalt wird wie folgt erfasst:


    Zeile 15: 50.000
    Zeile 19: 50.000


    Steuerliche Folge: In Zeile 15 sind 50.000 Verlust enthalten und es verbleiben 100.000 zu versteuernde Kapitalerträge. Der Verlust in Zeile 19 kann nicht verrechnet werden und wird vorgetragen.


    Das Problem ist, dass sich die Zeilen 7 und 15 der Anlage KAP nicht gleich verhalten. In Zeile 7 sind keine Verluste einzutragen. Zeile 15 enthält dagegen auch die (möglicherweise nicht verrechenbaren) Verluste.


    Haben Sie dasselbe Ergebnis?

    [size="1"][ 18. Januar 2010, 18:20: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Hallo,


    wo möchten Sie die Kosten denn erfassen? Wenn Sie im Modus "Gewinnermittlung" sind, erfassen Sie die Hotelkosten im Bereich "Reisekosten --> Verpflegung/Übernachtung". Dort könnten Sie die Rechnung splitten. Allerdings steht zum Frühstück Folgendes in der Hilfe:


    s. Link "Kürzung wegen enthaltener Mahlzeiten":
    Als Kosten der Übernachtung sind nur die reinen Unterbringungskosten abzugsfähig. Kosten der Verpflegung (z.B. für Frühstück, Halb- oder Vollpension) sind keine Übernachtungskosten.