Das ist lohnsteuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich ein Problem. Da würde ich die Finger von lassen.
Posts by AndreasReichert
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Hallo,
nur eine Anmerkung: Die Steuerklassenwahl hat auch Auswirkung auf Arbeitslosen- und Elterngeld. Die optimale Steuerklassenwahl hängt daher immer vom Einzelfall ab - je nachdem was man erreichen möchte.
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Hallo,
reichen Sie zwei einzelne Erklärungen ein und legen Sie gegen beide Bescheide Einspruch ein. Sie können jeder Steuererklärung eine Erläuterung beifügen, müssen Sie aber nicht.
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Hallo,
das steht so im Gesetz (§2 EStG). Wenn es anders wäre, könnte man kaum noch von einer Abgeltungsteuer sprechen.
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Hallo,
es ist genauso, wie MarcusAntonius es beschrieben hat: Die Datenübernahme funktioniert nur von einer Version zur nächsten.
Aber selbstverständlich möchten wir niemanden bestrafen, sondern freuen uns über jeden zurückgewonnenen Kunden. Sie können uns gerne Ihre Steuerfall-Datei zusenden und wir übernehmen die Daten für Sie ([email protected]).
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Hallo,
die Steuer-Spar-Erklärung kann das Steuerrecht nicht außer Kraft setzen. Trotzdem bekommt man in der Regel mit unserer Software mehr zurück als ohne.
Ihre erste Frage lässt sich so nicht beantworten, weil für eine korrekte Antwort zu viele Informationen fehlen.
Die zweite Frage lässt sich relativ einfach beantworten: Gegen Ihren Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Die Frist dazu beträgt ca. 1 Monat.
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Hallo,
schauen Sie doch mal bitte im Bereich "Kinder" in den Unterbereich "Kinderbetreuungskosten". Dort erfassen Sie die Aufwendungen und können direkt die (Arbeitgeber-)Erstattungen abziehen.
Bei der Lohnsteuerbescheinigung ist die Erfassung deswegen nicht vorgesehen, weil man die Erstattung den Kindern zuordnen muss.
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Hallo,
es gibt amtliche Umsatzsteuerumrechnungskurse, die aber nur monatlich ausgegeben werden, also für Sie wenig geeignet sind. Es ist ok, wenn Sie die Umrechnungskurse selbst heraussuchen, z.B. auch unter http://www.oanda.com/.
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Hallo,
wenn auf der Steuerbescheinigung etwas fehlt, sollte man diese von der Bank korrigieren lassen. Es gibt natürlich Ausnahmefälle, in denen man die Bescheinigung selbst korrigieren muss. Hier kann ich aber keinen Ausnahmefall erkennen.
Ich kann es wirklich nicht empfehlen, aber wenn Sie Ihren Fall unbedingt so eingeben möchten, können Sie wie folgt vorgehen: Legen Sie eine neue leere Steuerbescheinigung an und korrigieren Sie diese. Erfassen Sie in den Unterdialogen nur die fehlenden Transaktionen. Alternative: Sie erstellen eine eigene Anlage und erfassen nur das Ergebnis in der Steuer-Spar-Erklärung.
Es gibt mehrere Gründe, warum wir unsere Kunden die Steuerbescheinigung erfassen lassen und keine alternative Erfassungsmöglichkeit anbieten, auch wenn ich Ihren Wunsch natürlich nachzollziehen kann.
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Hallo,
da müssten Sie etwas konkreter werden. Nebeneinkünfte kann sehr viele Bedeutungen haben.
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Hallo,
ausländische Einkünfte und Bezüge sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. In der Summe ergibt sich allerdings kein großer Unterschied, weil steuerfreie Einkünfte als Bezüge in die Berechnung einbezogen werden.
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Hallo,
haben Sie im Bereich "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" die Option "Erstellung von Umsatzsteuererklärung/-Voranmeldungen" und darunter "Besteuerung als Kleinunternehmer" aktiviert?
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Hallo,
hier habe ich einen Mustereinspruch dazu hinterlegt.
In der Steuerberechnung wird die Verrechnung der Altverluste dargestellt. Anlagen für das Finanzamt werden von der Steuer-Spar-Erklärung erstellt, wenn ein Sachverhalt näher erläutert werden muss. Hier ist es so, dass die Daten dem Finanzamt zum Teil schon bekannt sind oder im Formular abgebildet werden. Das Finanzamt muss also "nur noch" die Berechnung durchführen. Da die Berechnung rein rechtlich eindeutig ist, braucht das Finanzamt keine zusätzliche Anlage.
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Hallo,
wenn Sie bei dem ersten Kind nichts erfassen, wird auch kein Kind in die Steuererklärung eingetragen. Sie können den Bereich einfach überspringen.
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Hallo,
a) ja, richtigerweise schon. Aber es macht in der Summe keinen Unterschied.
b) Das Finanzamt wird keine Angabe in der Spalte "korrigierte Beträge" erwarten. Man setzt die "1" in Zeile 5 auch, wenn man nur einen Teil der Kapitalerträge erfasst und der Sparer-Pauschbetrag ungünstig bei den Banken verteilt wurde.
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Hallo,
ich erkläre es mal anhand eines Beispiels:
Angenommen, Sie haben Kapitalerträge in Höhe von 3.000 Euro. Darin enthalten sind Gewinne aus Aktienveräußerungen in Höhe von 1.000 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro wurde voll ausgeschöpft. Über diese 1.000 Euro haben Sie eine Steuerbescheinigung. Aus 2008 haben Sie Spekulationsverluste in Höhe von 500 Euro.
Sie erfassen: "1" in Zeile 5, 1.000 Euro in Zeile 7 und Zeile 8, 801 Euro in Zeile 14a, die "1" in Zeile 59 und natürlich die einbehaltene KESt und SolZ, die auf die 1.000 Euro Aktiengewinne entfallen.
Das passiert: Das Finanzamt überprüft den Steuereinbehalt auf Ihre Aktiengewinne. Da die Sparer-Pauschbeträge schon komplett ausgeschöpft wurden, bekommen Sie diesen nicht noch einmal. Die Verluste werden aber mit den Gewinnen verrechnet. Ihnen wurden folglich auf 500 Euro Gewinne zu viel Steuern einbehalten, die Sie nun erstattet bekommen.
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Hallo,
hier war der Fokus wohl auf den Durchschnittssteuersatz. Dieser sinkt, wenn man die Kapitaleinkünfte nicht einberechnet.
Was man in jedem Fall sagen kann: Die Abgeltungsteuer kann sich auf zusätzliche Einkünfte positiv auswirken. Haben Sie beispielsweise ein festes Einkommen und überlegen, eine weitere selbstständige Tätigkeit auszuüben, ist die Einkommensteuer auf diese neuen Einkünfte in Zeiten der neuen Abgeltungsteuer (wahrscheinlich) geringer als in den Jahren zuvor.
Im Endeffekt kommt es immer auf die Betrachtungsweise an: Behandelt man alle Einkünfte als gleichberechtigt und nimmt den Durchschnittssteuersatz als Anhaltspunkt, wirkt die Einführung der Abgeltungsteuer so, als ob die Steuer auf alle Einkünfte gemindert würde. Betrachtet man aber nur die Einkünfte, die einen Steuer-Effekt auslösen, wirkt sich die Steuer nur auf diese Einkünfte aus. Beide Betrachtungsweisen sind legitim. Die erste Betrachtungsweise ist sinnvoll, wenn man die Höhe der Einkünfte nicht mehr groß ändern kann (z.B. bei Rentner). Die zweite Betrachtungsweise ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, wenn man die steuerliche Auswirkung von Mehr- oder Mindereinkünften benötigt.
[size="1"][ 21. Februar 2010, 16:46: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size] -
Hallo,
die erhöhte Steuer kommt nur von den 3.000 €. Auf die "ersten" 45.000 € zahlt er also immer noch "nur" 10.870 €.
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Hallo,
die zusammenfassende Meldung (ZM) lässt sich zwar per ELSTER versenden, allerdings nur über das Elster-Online-Portal und nicht über eine andere Software. Informationen zur ZM finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern:
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Hallo,
Mitte nächster Woche wird es ein Update geben. Dann sollte dieser Fehler nicht mehr auftreten.