Natürlich.
Dadurch bin ich auch auf die Füntelregelung gestoßen.
Ich habe in 2009 nicht nur eine Abfindung erhalten, sondern erhielt noch Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Die Abfindungssumme landet jedoch mit 100% bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und wird nicht geteilt.