Posts by Rautka


    Abschließend noch ein Punkt, zu dem ich bisher noch keinen Eintrag gefunden habe:
    Nach der kompletten Datenübernahme aus der Steuererklärung des Vorjahres werden nicht alle übernommenen Daten mit der Markierung Datenübernahme versehen. Das ist mir aus früheren Versionen anders in Erinnerung geblieben. Aktuell wird das Kennzeichen nur in den Tabs Vorbereitung, Persönliche Angaben und Weitere Angaben vollständig gesetzt. In allen weiteren Tabs ist das nur vereinzelt korrekt markiert (z.B. Werbungskosten/Arbeitsmittel), die Masse der übernommenen Daten ist aber falsch als 'Fertig' markiert. Da ist ein Fehler schnell passiert.


    Dazu gibt es schon Anmerkungen (siehe hier).
    Leider gibt es aber keine befriedigenden Antworten von Herrn Jung.

    Sehr geehrter Herr Jung,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sind Sie der für mich wichtigeren Frage erneut ausgewichen!



    welches Auswahlmenü meinen Sie.


    Ich meine die Übersicht der Steuerordner. Dort steht in jedem Steuerordner der Name des Ehemannes für die Steuererklärung. Aber auch im Steuerordner wird die Steuererklärung über den Namen des Ehemannes zugeordnet.


    Ich kann nicht glauben, dass Ihnen das noch nicht aufgefallen ist ...


    Viele Grüße
    Rautka


    Für mich ist die Dateneingabe und das Ergebnis wichtig.
    UNd damit bin ich seit über 20 Jahren zufrieden.


    Gerade die Dateneingabe bzw. die diesbezüglichen Verschlechterungen seit letztem Jahr sind der Grund dafür, dass ich meine Steuererklärung 2020 erstmals seit 25 Jahren nicht mit der SteuerSparerklärung machen werde. Auf die Frage, wann die Fehler bereinigt sind, hat Herr Jung nicht oder ausweichend geantwortet. Offenbar ist das unausgereifte neue Startcenter wichtiger.


    Übrigens finde ich es höchst interessant, dass in einer Zeit, in der die Gleichberechtigung eine große Rolle spielt, die Ehefrau im neuen Auswahlmenü der SSE gar nicht auftaucht.

    Da bin ich aber mal gespannt. Welche anderen Anbieter bieten Ihnen denn die Möglichkeit, die Daten aus der SSE aav zu übernehmen?


    Das würde mich auch Interessieren. Allerdings ist die Antwort ziemlich nebensächlich, da man die Datenübernahme auch in der SSE derzeit nicht sinnvoll nutzen kann.

    Hallo Herr Jung,


    die Übernahmemarkierung wird aktuell von anderen Markierungen überschrieben. Das wird geändert.


    Wann wird das passieren? Ein ähnlicher Fehler beim 'Roten Faden' in der Vorjahresversion, der im Februar gemeldet wurde, war noch im August nicht behoben (https://forum.steuertipps.de/forum/s...-am-ende/page3).


    Der Vollständigkeit halber hier noch einmal die schon bemerkten Fehler in der neuen Version zur Datenübernahme.

    • Eine Übernahme der Daten eines vorjährigen Steuerfalls wird standardmäßig nur noch mit vollständiger Datenübernahme angeboten. Die Übernahme der Stammdaten ist nur mit Trick möglich. (Neuen leeren Steuerfall anlegen und erst danach die Daten übernehmen.) Was soll das?
    • Wenn man die Daten des Vorjahres übernommen hat, sind die entsprechenden Dialoge, wie im übernommenen Steuerfall, als bearbeitet abgehakt. Das würde bedeuten, vor Beginn der Arbeit mit der Steuererklärung muss ich erst einmal alle Haken löschen, Ein gesammeltes Löschen geht nur für die Markierung übernommener Daten.
    • Das Löschen der Haken ist nicht einmal uneingeschränkt möglich. Die Haken an den Dialogen 'VaSt-Konfiguration' und 'VaSt-Bescheinigungen abrufen' sind offenbar verbunden. Wird einer gelöscht oder gesetzt, betrifft das auch den anderen.

    Viele Grüße
    Rautka

    Hallo Herr Jung,


    da hier im Forum einiges an Durcheinander bezuglich der Lizenz herrscht, können Sie eventuell für Aufklärung sorgen. In den Lizenzbedingungen, die m.E. schon seit Jahren gelten, heißt es für die Basisversion der SteuerSparErklärung 2021: "1 Nutzer, max. 3 Installationen, Abgabe von max. 3 Steuererklärungen ist inkludiert".


    Was bedeutet das genauer

    • Ist die Steuererklärung eines Paares mit Zusammenveranlagung eine Steuererklärung?
    • Sind die Steuererklärungen eines Paares mit getrennter Veranlagung eine oder zwei Steuererklärungen.
    • Wenn ich also für uns als Ehepaar und für meine verheirateten Eltern die Steuererklärungen machen will, muss dann laut Lizenzbedingungen mindestens eine Zusammenveranlagung dabei sein?

    Staufer: in den Lizenzbedingungen steht nichts von Personen!


    Viele Grüße
    Rautka


    PS.: Die Lizenzbedingungen sind aus meiner Sicht kein Problem, sie sind nur nicht ganz verständlich. Die Art der Umsetzung der Dateiablage - vor allem der Ordner /2021 - und Fehler bei der Datenübernahme sind für mich das NoGo!

    Hallo zusammen,


    mir geht es ähnlich. In dem Bestreben, die Einhaltung der Lizenzbedingungen besser überwachen zu können, hat man das Speicherkonzept so überarbeitet, dass altgediente Nutzer alle bisherigen Gewohnheiten zum Speichern der Steuerfälle über den Haufen werfen müssen, Ich kann mich dazu nicht durchringen, Weder die kryptischen Datei- und Steuerordnernamen noch der Ordner 2021 für die 2020er Steuererklärung sind für mich akzeptabel.


    Liebe Leute von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, man kann ja akzeptieren, dass Sie Ihrem Programm die Jahresversion 2021 geben. Aus Marketinggründen ist das vielleicht gut und bringt ein paar neue Kunden, Es bleibt aber die Steuererklärung von 2020 und soll bei mir in einem so benannten Verzeichnis abgelegt werden.


    Ich sende im Jahr mit dem Programm zwei Steuererklärungen ab, habe aber mehr Steuerdateien abgespeichert - Zwischenstände und Ähnliches. Ob das jetzt noch funktioniert, habe ich nicht ausprobiert.


    Aber offenbar lohnt sich das gar nicht mehr. Das neue Speicherkonzept ist leider nicht das einzige Ärgernis. Hier weitere aus meinen ersten Versuchen mit der neuen Jahresversion.

    • Eine Übernahme der Daten eines vorjährigen Steuerfalls wird standardmäßig nur noch mit vollständiger Datenübernahme angeboten. Die Übernahme der Stammdaten ist nur mit Trick möglich. (Neuen leeren Steuerfall anlegen und erst danach die Daten übernehmen.) Was soll das?
    • Wenn man die Daten des Vorjahres übernommen hat, sind die entsprechenden Dialoge, wie im übernommenen Steuerfall, als bearbeitet abgehakt. Das würde bedeuten, vor Beginn der Arbeit mit der Steuererklärung muss ich erst einmal alle Haken löschen, Ein gesammeltes Löschen geht nur für die Markierung übernommener Daten. Einen ähnlichen Fehler gab es im Vorjahr mit dem roten Faden. Diesen hat man über Monate nicht behoben. Dauert das jetzt auch so lange, oder sind die Haken aus der Übernahme kein Bug sondern ein Feature?
    • Das Löschen der Haken ist nicht einmal uneingeschränkt möglich. Die Haken an den Dialogen 'VaSt-Konfiguration' und 'VaSt-Bescheinigungen abrufen' sind offenbar verbunden. Wird einer gelöscht oder gesetzt, betrifft das auch den anderen.
    • Die von mir und anderen Nutzern im Vorjahr kritisierte verschlechterte Möglichkeit Daialoge zu kopieren oder verschieben, wurde nicht geändert.


    Alles in Allem ist das Programm für mich in dieser Form unbrauchbar. Das Abo wird gekündigt. Eigentlich wäre es angebracht, den Preis für die 2021er Version zurückzufordern.


    Sehr geehrter Herr Jung, vielleicht finden Sie mit dieser Version neue Kunden. Mich als langjährigen Kunden haben sie mit dieser Zumutung verloren.


    Viele Grüße
    Rautka

    Es ist immer sinnvoll, die Information des Anbieters abzuwarten.


    Wenn die Einmalzahlung steuerunschädlich war, gibt es zwar keine Rückforderung der Förderung, aber der Auszahlungsbetrag ist voll zu versteuern. Das sollte in Zeile 48 der Anlage R einzutragen sein.

    Naja, die Wikipedia kann, wie dieses Forum auch, nur Denkanstöße geben. Dann sollte man sich schon in Primärquellen informieren (z.B. BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014) oder Hilfe beim Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein holen.


    Vielleicht hilft aber auch der Assistent der Steuersparerklärung. Letztlich geht es darum, hat der TE eine erste Tätigkeitsstätte oder nicht. Und wen ja, welche ist es. Wenn diese im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gibt es keinen Zweifel.


    Im Übrigen hat der TE nirgens geschrieben, dass zwischen seiner Doktorentenstelle und der Arbeit im Labor der Uni kein Zusammenhang besteht. Es wäre schon eher ungewöhnlich, wenn die Dissertation keinen Zusammenhang mit der aktuellen Forschungsarbeit hat.


    Mein Tipp: Assistent der SSE. Wenn das nicht eindeutig ist, gibt es immer noch Lohnsteuerhilfevereine. Die sollen kostengünstiger als Steuerberater sein.

    Zwei Fragen dazu:

    • Hast du eine ‚erste Arbeitsstelle‘? (Das muss nicht unbedingt ein Standort des Arbeitgebers sein.)
    • Wie gibst du die Wege zur Arbeit an der Uni Y an?


    Am Einfachsten wäre es, wenn deine erste Arbeitsstelle an der Uni Y wäre. Dann sind die Arbeitstage dort für den Weg zur Arbeit zu zählen - Entfernung Wohnung - Uni-Labor. Die Reisen zur Hochschule X, auch wenn das dein eigentlicher Arbeitgeber ist, wären Dienstreisen.
    Diese Vorgehensweise würde mir sehr plausibel erscheinen. Die SSE bietet bei den Werbungskosten/Weg zur Arbeit einen Assistenten, mit dem du prüfen kannst, welches deine erste Arbeitsstelle ist.


    Ist die Hochschule X als erster Arbeitsplatz festgelegt, sind die Fahrten in Y Dienstreisen (oder -gänge). Wie du die Reisen, genauer die Aufenthalte, in X angibst müsstest du dann weiter recherchieren. In jedem Fall kannst du die 500 km nur 5x als Weg zur Arbeit angeben.


    Viele Grüße
    Rautka

    Hier hilft ein einfacher Blick ins Handbuch des Programms - auf Seite 48.


    <rechte Maustaste><Zeile ausschneiden>
    <rechte Maustaste><Zeile einfügen>


    Für Anti-Maus-Fans gibt es im Handbuch auch die Tastenkombination.

    Was steht denn in der ELSTER-Konfiguration? Einen eigenen Abrufcode kann man nur eingeben, wenn in der ELSTER-Konfiguration "Eigene ELSTER-Versandart verwenden" eingetragen ist. Dazu ist dann noch die Zertifikatsdatei des Ehepartners anzugeben.

    Hallo Michael,


    ich verweise auf meine Antwort #10. Im Dialog zu den Gesetzlichen Versicherungen sind i.A. die Zeilen 16, 17 und 18 zu füllen. Es sind nämlich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu trennen (Zeilen 16 und 18). Außerdem ist anzugeben, ob die Beiträge in Zeile 16 einen Anspruch auf Krankengeld begründen (Zeile 17).


    Die TK hat Ende Januar an die Selbstzahler Schreiben ("Bestätigung für Ihre Steuererklärung") versendet. Auf der zweiten Seite ist genau angegeben, welche Beträge wo in der Steuererklärung anzugeben sind. Nur der Eintrag der gesamten Beiträge in Zeile 16 ist mit Sicherheit nicht sachgerecht.


    Viele Grüße
    Rautka

    Warum änderst Du die Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung? Erstens hilft das nicht, da das Finanzamt die Daten elektronisch erhält und diese verwendet. Zweitens solltest Du, wenn Du im Forum schon um Rat fragst, die Antworten auch lesen und beherzigen.


    Also noch einmal:
    Die (gesamten) an die Krankenversicherung selbst gezahlten Beiträge erfasst am unter
    Sonderausgaben/Versicherungen und Altersvorsorge/Kranken- und Pflegeversicherung/Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung/
    klickst du auf <weitere Versicherung erfassen> und kannst in dem aufgegangenen Dialog die Daten erfassen.


    Wo Du Dein Feld mit "Versicherung" suchst, weiß ich nicht. Ans Ziel kommst Du, wenn Du wie beschrieben vorgehst.


    Viele Grüße
    Rautka