Hallo claurud,
gezahlter Kindesunterhalt gehört leider nicht in die Steuererklärung. Bei Ehegattenunterhalt sähe es etwas anders aus.
Hallo claurud,
gezahlter Kindesunterhalt gehört leider nicht in die Steuererklärung. Bei Ehegattenunterhalt sähe es etwas anders aus.
Der Finanzbeamte kommt garn nicht dazu zuzweifeln.
Die Lohnsteuerbescheinigung wurde bereits vom Arbeitgeber elektronisch an das FA übermittelt. Die Daten liegen dem FA also schon vor. Wenn man jetzt die steuerfreien Erstattungen nicht mit entsprechenden Belegen nachweisen kann (wofür und wann usw.), wird das FA mit Sicherheit die Erstattung den BAL zurechnen und nachversteuern.
Wenn es im Jahr sehr viele Reisen gab, dürften doch auch entsprechend hohe WK entstanden sein. Dazu benötigt man jedoch eine gute Nachweisführung über die Reisen.
Wenn die nicht vorliegen sieht das nicht gut aus und man verzichtet womöglich auf entsprechend hohe WK und demzufolge auch auf eine eventuell höhere Steuererstattung.
Die Programmierer egal welcher Programme sind hier nach meiner Auffassung die falschen Ansprechpartner.
Hier ist das BFM gefordert, entsprechende Änderungen in die amtlichen Formulare einzuarbeiten.
Für ELSTER gilr das gleiche.
Ich bezweifle,das für 2012 Änderungen an den Formularen vorgenommen werden ( Kostengründe ).
Auf die neuen dann für 2013 darf man gespannt sein, wie die Umsetzung erfolgt.
Was heißt nicht anerkannt? Steht das so in den Erläuterungen? Im Bescheid unter Werbungskosten sollten die Aufwendungen aufgeführt sein. Davon sind die steuerfreien Erstattungen abzuziehen. Dann bleiben Null Euro übrig. Somit wirken sich die Kosten tatsächlich nicht steuerlich aus, wenn alles vom AG stfr. erstattet wurde.
Bitte prüfen, ob Steuerfestsetzung schon 0,00 €.
Dann kann sich auch nichts ändern.
Ich würde bei der Mutter keine Kosten angeben und beim Vater die ganzen Kosten. Das geht ja auch nur bei nicht verheirateten Eltern.
Der Erklärung des Vaters ein kurzes Schreiben von der Mutter beifügen, dass sie die Kosten zu 100 % überträgt.
Steuer und SV-Frei darf der Arbeitgeber nur die steuerlichen Höchstbeträge erstatten. Der darüber hinaus gehende Betrag wird entweder voll versteuert oder der Arbeitgeber pauschaliert die Beträge.
Bei Dienstreisen sind nur für die ersten 3 Monate Verpflegungspauschalen möglich.
Reisekosten und die steuerfreien Erstattungen sollten immer in der Erklärung angegeben werden.
Dafür gibt es doch die Reisekostenabrechnungen. Dort ist im allgemeinen ausgewiesen, was steuerfrei und was versteuert ausgezahlt wurde.
Nur die steuerfreien Erstattungen werden den Werbungskosten gegengerechnet.
Kann mich Adi nur anschließen.
Beamter - Vorsorgepauschale - genügend Versicherungen angegeben? Sonst kann es tatsächlich eng werden.
Hallo,
habe erst jetzt diesen Thred gefunden.
Hier wird wohl einiges verschenkt. Bei einer Fahrtätigkeit gibt es keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr. Das hat zur Folge, dass es keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt. Die Fahrten sind aber dafür im Rahmen der auswärtigen Tätigkeit zu berücksichtigen. Dort aber dann nach Dienstreisegrundsätzen ( Hin und Rückfahrt = gefahrene Kilometer ). Entweder die Tage verdoppeln oder die km anpassen und dem FA entsprechend erläutern.
Das würde ich auf jeden Fall als Korrektur meiner Erklärung hinterher reichen.
Hallo,
ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nur entsprechend der AO geändert werden ( neue Tatsachen. Fehler etc.). Zu Gunsten des Steuerpflichtigen kann man vergessene Belege nicht nachreichen. Sollte sich dadurch die Steuerfestsetzung erhöhen ginge es wohl ( fast wie Selbstanzeige ). Sonst könnte man schnell in den Bereich der Steuerhinterziehung kommen.
Hallo,
wenn man einen pauschalen Ansatz der Kosten vornimmt, dann kann man keine tasächlichen Kosten geltend machen. Eins von beiden geht nur.
"Gurgeln" hilft in vielen Fällen: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.as…=31187&ccheck=1
Habe allerdings noch keinen so pingeligen Finanzabeamten erlebt, der Herd und Spüle rausrechnet und der Gebäude AfA hinzurechnet.
Hallo,
in der Regel ( wenn nicht gerade in Berlin Platz der Freiheit )erkennt das FA 20 % der gesamten Anschaffungskosten als Kosten für den Grund und Boden an.
Hallo,
hier kommt man m.E. nur durch eine prozentuale Aufteilung weieter.
Fläche der Garage x 100 / gesamte Fläche ( mit Wohnung+ Garage ).
Mit diesem Prozentsatz kann man dann die Kosten für die Garage ermitteln.
So kann man m.E. keinen Bescheid prüfen.
Man müsste neben den Steuerbescheid den Ausdruck der Steuerberechnung des jeweiligen Programms legen. Dann vergleicht man erst einmal die Eckdaten, wie Einkommen, zu verst. Einkommen etc.
Da müsste dann schon eine Abweichung erkennbar sein. Die kann man dann ggf. weiter eingrenzen.
Hallo Alicia,
bitte nichts durcheinander bringen.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn bzw. Verlust
Der Gewinn bzw. Verlust gehen in die Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein.
Vom Gewinn wird dann ein eventueller Härteausgleich berechnet. Bei einem Verlust gib es keinen Härteausgleich.
Tuchenhagen war schneller als ich.
Wenn die Rechnung aufgeteilt in Arbeitslohn, Fahrtkosten und Material ist, ja.
Es könnten auch nur Montagekosten auf der RE stehen. Das geht auch.
Ersteinmal müssten die Begriffe Einahmen, Ausgaben, Gewinn und Verlust genau bestimmt werden.
Der steuerliche Gewinn / Verlust ( Einnahmen Minus Ausgaben ) wird der Besteuerung unterworfen.
Wenn also der Gewinn unter 410 € im Jahr bleibt...
Glück gehabt. Ist der festgestellte Gewinn darüber, wird er der Besteuerung unterworfen.
Der Prüfer hat sogar recht.
Wenn es sich um ein Studio handelt, gehe ich davon aus, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Die anteiligen Kosten ( Afa, Finanzierung etc. ) sind dann in der EÜ Rechnung als Raumkosten zu erfassen. In die Einkommensteuererklärung wird dann nur der Gewinn übernommen.
Vorraussetzung ist natürlich eine Einkünfteerziehlungsabsicht.
[size="1"][ 18. April 2011, 14:27: Beitrag editiert von: Huepi2 ][/size]
Es soll sich doch hier um stfr. Schichtzuschläge usw. handeln. Da wird doch nix nachversteuert. Es soll sich nicht um stfr. Erstattungen ( z.B. DHFF oder auswärtige Tätigkeit handeln.
So hatte ich es jedenfalls verstanden.