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Zitat:Original erstellt von Martin Jung:
Sie müssen in der Steuererklärung Ihre Gewinnermittlung importieren. Handbuch Seite 37.
Das habe ich gemacht.
Es ist so:
Eine Person ist selbständig (ich), die andere Person ist abhängig beschäftigt. Wir werden gemeinsam veranlagt.
Die Gewinnermittlung habe ich mit der SSE über "Gewinnermittlung 2012" erstellt. Zugleich wird mir die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung 2012 erstellt. Soweit prima.
Die mit SSE erstellte Gewinnermittlung habe ich bei der Einkommensteuererklärung importiert.
Bei der Rubrik Gewinnermittlung werden mir beim Ausdruck für das Finanzamt folgende Dokumente erstellt:
- Gewinnermittlung
- Anlage EÜR
- Umsatzsteuererklärung
Diese drucke ich aus - so habe ich das bislang im mer gemacht - und sende diese Dokumente an das Finanzamt A.
Ist die Einkommensteuererklärung fertig - einschl. der importierten Gewinnermittlung - drucke ich diese ebenfalls aus und sende sie an das Finanzamt B.
Soweit der Status, wie ich es bislang gemacht habe.
Nun wollte ich aber, da ich beim Finanzamt A eine eigene Steuernummer habe und dafür auch das ELSTERBasis-Zertifikat besitze (mache damit meine Umsatzsteuervoranmeldungen), die Daten für das Finanzamt A nicht mehr per Post, sondern elektronisch per ELSTER übermitteln.
Das hat auch soweit geklappt. Wie beschrieben wurde aber nur die Umsatzsteuererklärung übertragen. Die Gewinnermittlung und die Anlage EÜR hingegen nicht.
Die Einkommensteuererklärung möchte ich hingegen ausdrucken und auf dem Postweg dem Finanzamt B zusenden. Hierfür fehlt mir/uns noch das ELSTERBasis-Zertifikat.
Hier scheint doch etwas nicht zu stimmen, wenn mir bei den Unterlagen zum Ausdrucken für das Finanzamt A die Gewinnermittlung, die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Wenn ich aber die Daten per ELSTER an das Finanzamt A sende, nur die Umsatzsteuererklärung übermittelt wird.
Oder bekommt das Finanzamt A nur die Umsatzsteuererklärung und holt sich die anderen Daten ggf. vom Finanzamt B?
Wobei, bei den Unterlagen für das Finanzamt B (Einkommensteuererklärung) ist die Gewinnermittlung gar nicht dabei (also die Übersichtsseite der Gewinnermittlung).
Dass nur die Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt A übermittelt wurde, scheint mir daher ein Fehler zu sein!?
Gruß
Mex817
Edit: Jetzt habe ich die Anlage EÜR an das Finanzamt A per ELSTERBasis versenden können. Das klappte über die Rubrik "Steuererklärung 2012" und nicht über "Gewinnermittlung" (vielleicht sollte das dort auch aufgenommen werden, sodass man die Umsatzsteuererklärung und die Anlage EÜR in einem Rutsch versenden kann.
Bleibt allerdings noch die Seite "Gewinnermittlung 2012" (dort, wo noch mal detailliert die Einnahmen bzw. Auftraggeber mit den einzelnen Positionen genannt werden), die nicht per ELSTER üertragen wird. Weder bei "Steuererklärung 2012" noch bei der "Gewinnermittlung".
Jetzt lege ich diese Seite der Einkommensteuererklärung bei, die das Finanzamt B erhält. Obwohl mir dieses Blatt beim Ausdruck (Dokumente für das FA) unter "Gewinnermittlung 2012" angezeigt wird. Diese einzelne Seite dem Finanzamt A zu senden, ist wohl nicht mehr sinnvoll, oder?
[size="1"][ 15.05.2013, 20:53: Beitrag editiert von: Mex817 ][/size]