Kinderbetreuungskosten sind es ja nicht, sondern ein Zuschuss vom Arbeitgeber, den ich von den Kinderbetreuungskosten abeziehen müsste, wenn ich die Kinderbetreuungskosten ab dem 3. Lebensjahr geltend machen kann.
Ich meine im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung.
Es ist ein Steuerfreier Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber. Und steht so auch im Freifeld auf der Lohnsteuerkarte.
Denn das kenne ich so noch garnicht.
Grüße,
Christian