Auch in der neuesten Version werden die Zeilen 68 bzw. 76 der "Anlage Kind" nicht befüllt. Es hat sich also insoweit nichts geändert.
Posts by Taxler
-
-
... durch Eintragung eines Betrages unter "Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung usw. > Kapitalerträge > Angaben zur Anlage KAP
Markierung oben "Ich erfasse nur einen Teil der Kapitalerträge ..." -
Ich habe zwischenzeitlich versucht, die Berechnung des Betrages von 136,00 € nachzuvollziehen. Es ist zusätzlich ein Betrag in Höhe von 93,00 € für "Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung(Arbeitnehmer, nicht Selbstzahler)" erfasst gewesen. Die beiden Beträge (3.316,00 € + 93,00 €) ergeben die Summe von 3.409,00 €; 4% hiervon sind 136,36 €, gerundet (die angezeigten) 136,00 €. Somit scheint rechnerisch alles richtig zu sein. Wobei die Frage offen ist, ob die Kürzung auch den Zusatzbeitrag zu umfassen hat.
-
Bei der "Aufstellung der Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen" wird auch die pauschale Kürzung für Krankengeld in Höhe von 4 % ermittelt.
Es wird folgender Ausdruck erzeugt:
"Basis-Kranken - und Pflegepflichtversicherungen laut Lohnsteuerbescheinigung
Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung 3.316,00 €
Pauschale Kürzung für Krankengeld von 4% zur gesetzl. Krankenversicherung (ggfs. abzgl. ./. anteiliger Erstattungen) 136,00 €"
Bei meinen Rechenkenntnissen ergeben 4% von 3.316.00 € einen Betrag von 132,64 €, gerundet 133,00 €. Der Betrag von 136,00 € ist nicht nachvollziehbar. -
Ganz einfach: >Werbungskosten >Berufskleidung
-
Das ist doch nicht schwer zu finden:
Sonderausgaben > Versicherungsbeiträge > Private Krankenversicherung -
Dann musst Du Dir vom Amt halt einen Nachweis ausstellen lassen.
-
Quote
Zitat:Hier wäre "Ich habe der elektronischen Übermittlung der Beiträge zugestimmt" durch die korrekte Auswahl "Ich habe der Datenübermittlung nicht widersprochen" zu ersetzen, um eine wahrheitsgemäße Angabe machen zu können.
Eine andere Alternative wäre wohl, ein Untermenü ähnlich wie bei "Gesetzliche Krankenversicherung" als "Zusatzversicherung" einzufügen, das zusätzliche Eingaben zur Zeile 35 zuläßt.Steuerteufel hat es auf den Punkt gebracht!
-
Quote
Zitat:Original erstellt von Martin Jung:
Bitte schauen Sie im amtlichen Formular über der Zeile 31. Dort steht eindeutig, dass in Zeile 35 nur Angaben erfasst werden sollen, bei denen der DÜ nicht widersprochen wurde.Aus diesem Grund müßte der Eingabepunkt im Programm nicht heißen "Ich habe der elektronischen Übermittlung der Beträge zugestimmt", sondern "Ich habe der Datenübermittlung nicht widersprochen". Dann gibt es zu keinen Zweifeln Anlaß.
-
Die Anzeige in Zeile 35 erfolgt aber nur, wenn man zusätzlich auch die andere Alternative ankreuzt ("Ich habe der elektronischen Übermittlung der Beiträge zugestimmt"). Dies ist so programmtechnisch nicht richtig.
-
Siehe Steuertipps - Der Steuerberater: "Als Werbungskosten nicht abzugsfähig sind Beiträge zu einer Risikolebensversicherung."
-
Und die Einkünfte als Tagesmutter fallen unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit (freiberufliche Tätigkeit) (Anlage S). Dabei den Abzug einer Betriebsausgabenpauschale nicht vergessen.
http://www.bundesfinanzministe…lege__Rechenbeispiel.html
[size="1"][ 11. Mai 2011, 03:18: Beitrag editiert von: Taxler ][/size]