Posts by jogi100

    Hallo,


    meine Meinung ist:


    Wenn das Finanzamt 20km streicht, dann sind das die ersten 20km der Fahrt und das sind in diesem Fall auch die 11km des Autos.


    Also tauchen die 11km auch nicht mehr auf.


    Insgesamt werden also nur 80km angesetzt.


    Es werden also 211 Tage mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt:
    211 x 80 x 0,3 = 5064€
    Da diese über dem Höchstbetrag von 4500€ (NUR FÜR ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL) liegen werden auch nur 4500€ berücksichtigt.


    Allerdings hat das FA die 25 Tage x 80 x 0,3 = 600€ für die reine Autofahrt vergessen:


    Also insgesamt 4500€ + 600€ = 5100€


    Gruß


    P.S. Herr Jung, Ihre Rechnung ist einfach nur falsch. Lesen Sie mal Ihre Steuertipps 4b 4(9).

    Ich vermute, die Antworten lauten:


    zu 1.) nirgends, denn der Verlustvortrag von 2003 nach 2004 wird vom Finanzamt in einer gesonderten Feststellung mitgeteilt (für Verluste in 2003 aus der Steuererklärung für 2003) und braucht nicht in der SSE für 2004 weitergeführt werden.


    zu 2.) wenn Du in der Verlustverrechnung "Vortrag in Folgejahre" erklärst, wird in der SO der Wert 0 in Zeile 62 eingetragen.


    Gruß


    JUST MY 2 CENTS

    [size="1"][ 10. Juni 2005, 12:23: Beitrag editiert von: jogi100 ][/size]

    Hallo Tim,


    der Weg ist richtig.


    Ob etwas in der Zeile 56 der KAP auftaucht oder nicht hängt noch zusätzlich davon ab, ob die ausländische Steuer ABZUZIEHEN oder ANZURECHNEN ist. Das kannst du selber bestimmen:


    -> Einkünfte: Zinsen ...
    -> Kapitalerträge (Übersicht)
    -> auf dieser Seite: Abzug ausländischer Steuern
    -> auf den blauen Pfeil drücken
    -> hier kannst du nun bestimmen ob ABZUG oder nicht.


    Werte mit Abzug gehen nach Zeile 56 der KAP und Zeile 11 der AUS.


    Werte ohne Abzug, also ANZURECHNENDE, gehen nach Zeile 17 der AUS.


    Lese mal genau die Texte in den verschiedenen Zeilen und mache dir den Unterschied zwischen Abzug und Anzurechnend klar.


    Gruss

    Hallo Tim,


    die Werte für die Zeile 56 werden bei mir erzeugt durch eingetragene Werte im Abschnitt:


    -> Jahresbescheinigungen/Erträgnisaufstellungen
    -> Anlage AUS - inländisches Sondervermögen
    -> Zeile 11/17 Ausländische Steuern.


    Die in Zeile 11/17 eingetragenen Werte gehen direkt nach Zeile 56 der KAP. Die Werte kannst du im Untermenü durch Drücken des Pfeil Knopfes eingeben (bei mehreren Fonds). Bei mir handelt es sich dabei um Fonds mit ausländischer Steuer, die man dort dann auflisten muss (mit den Einkünften daraus für Zeile 7/8)


    Gruss