Jetzt erst gesehen. Danke für den Hinweis. So habe ich es letztlich auch gemacht. Geänderter Bescheid liegt schon vor.
Posts by Hubert
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Trotz Anzeige in der SteuerSparErklärung 2021 wurden die Angaben zur Riester-Rente für meine Ehefrau beim Elster-Versand nicht übermittelt. Durch die Hinweise des FA im Steuerbescheid
"Es liegen vom Anbieter elektronisch übermittelte Beitragsdaten zu einer
zusätzlichen Altersvorsorge (sog. Riester-Rente) vor. Sollten Sie eine
Überprüfung durch das Finanzamt wünschen, ob hierfür ein
Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG günstiger ist als der Anspruch auf
Zulage, benötigt das Finanzamt weitere Angaben. Bitte geben Sie in diesem
Fall innerhalb der Einspruchsfrist eine Anlage AV ab."und die von der Erklärung abweichende Erstattung wurde ich darauf aufmerksam. Woran kann das liegen? Welches Häkchen habe ich evtl. vergessen?
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Daten wurden gestern erfolgreich per ELSTER versandt. Danke.
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Wird es hier auch nochmal ein Update geben?
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Danke für die schnelle Antwort. Es lag zwar nicht am Kindergeld, aber nach Eingabe von "Es liegt keine Lohnsteuerbescheinigung vor" funktionierte zumindest die Druckvorschau. Bei Senden & Drucken erhalte ich jetzt dafür folgende Fehlermeldung???
[Blocked Image: http://imageshack.us/scaled/medium/19/wolfgangheleneest2010fe.jpg]
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Bei Aufruf der Druckvorschau vor Versand per Elster erhalte ich folgende Meldung:
[Blocked Image: http://img831.imageshack.us/img831/869/wolfgangheleneest2010fe.jpg]
Bei der Ehefrau wurden in Anlage N keine Angaben gemacht. Als Grund der Nichtbeschäftigung wurde ganzjährige Krankheit angegeben.
Beim Versuch, ein Kreuz im Mantelbogen bei Anlage N Ehefrau anzubringen, werde ich wieder zu den Angaben aus nichtselbstständgier Arbeit Ehefrau geleitet, allerdings ohne Hinweis, wo Angaben stehen. Die Formularansicht zeigt eine leere Anlage N, in der lediglich die Grunddaten und die Steuerklasse eingetragen sind.
Muss ich im Zweifel die Steuererklärung in Papierform versenden? -
Hallo und erstmal Danke für die Antworten,
ich hatte meine Einnahmen und Ausgaben bisher unter Tätigkeiten mit Betriebsausgabenpauschalen erfasst (schriftstellerische Tätigkeit) und da fehlte mir einfach eine komfortable Möglichkeit die Reisekosten bei den Ausgaben zu ermitteln. über den Umweg Werbungskosten ging das ja auch.
Habe mich jetzt mal etwas näher mit der Gewinnermittlung befasst und den Datenimport entdeckt. Funktioniert der Datenimport auch bei der Rubrik "Tätigkeiten mit Betriebsausgabenpauschalen" oder muss ich hier eine eigene "Selbstständige Tätigkeit" anlegen?
Meine Betriebseinnahmen liegen außerdem unter der Grenze von € 17.500. Die Anlage "EÜR" ist daher nicht erforderlich, sondern nur eine formlose Gewinnermittlung. Erstellt der Modus »Gewinnermittlung« auch nur eine formlose Gewinnermittlung, also ohne die Übertragung der Daten der Anlage EÜR?
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Für eine kleinere selbstständige Tätigkeit und zwei bis drei Auswärtstätigkeiten im Jahr ist die Gewinnermittlung zu aufwändig.
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Gibt es eine Möglichkeit, neben den Angaben zu Arbeitszimmer, Arbeitsmitteln und Telefonkosten, auch Auswärtstätigkeit einer anderen Einkunftsart zuzuteilen (anteilig oder ganz)?
Konkret möchte ich Fahrtkosten und Verpflegung, die ich bisher über die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit ermittelt habe (ohne steuerliche Auswirkungen, da unter Pauschbetrag) den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zuordnen.
Wenn nicht, rege ich eine Programmänderung für künftige Jahre an.