Beiträge von Staufer

    Zitat

    Zitat:Original erstellt von MarkusFrieba:
    Bei mir kommt, wenn ich auf Bescheid abholen/importieren gehe die Nachricht: "Zu diesem Steuerfall sind keine archivierten Daten vorhanden". Es ist dann nur ein "Schließen"-Button vorhanden.

    Wird das dann auch mit der Version 11.10 behoben? Oder liegt da ein anderes Problem vor? Ich hatte nämlich bei einem Update ein Bluescreen und musste Steuertipps neu installieren.

    Wäre super, wenn da jemand antworten könnte, denn ich habe heute auch die Elster-Email erhalten und würde die Sachen gerne vergleichen.

    Gruß

    Markus

    Ab wann können in diesem Jahr die Steuererklärungen per ELSTER eingereicht werden? Wo kann man das generell abfragen? Bei Elster.de finde ich so schnell nichts...

    Erfahrung bei hessischen Finanzämtern: Bei der Steuererklärung mittels ELSTER wird zwar, wie generell propagiert, auf das Einreichen der Belege verzichtet, jedoch will man die von der SSE erstellten Berechnungsanlagen eingereicht bekommen.

    [size="1"][ 13. November 2005, 08:59: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Mein Finanzamt will sie sehen. Wenn Sie's ohne versuchen, wird u.U. eine Aufforderung kommen. Da muss aber dann alles stimmen! Besser ist es, wenn Sie die Unterlagen mitsenden, weil man - trotz Änderung der Bescheinigungen - als Laie Fehler machen kann. Da sieht das FinAmt dann, was richtig ist, und Sie sind aus dem Schneider.

    [size="1"][ 24. September 2005, 12:58: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Das sind Belege, die nicht im Zusammenhang mit Werbungkosten bspw. für nichtselbstständige Tätigkeiten stehen (Fahrtkosten etc.), sondern solche, die den bis dahin für Ihr Einkommen errechneten Steuerbetrag nachträglich um eine bestimmte festgelegte Möglichkeit mindern. Für Sie wahrscheinlich zum Beispiel: Spenden, Tätigkeiten von Haushaltshilfen. Dazu müssen Sie auch dann eine Bescheinigung vorlegen, wenn die Finanzverwaltung auf generelles Vorlegen von Belegen verzichtet. Erträgnisaufstellungen von Banken oder Fonds will das Finanzamt immer sehen.

    [size="1"][ 24. September 2005, 12:03: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Die Daten können Sie unter "Steuerbescheid vergleichen" auch ausdrucken. Der Bescheid selbst kommt per Post vom Finanzamt. Elster liefert nur die wichtigsten Zahlen. Die Beschreibung "Bescheid abholen" ist somit eigentlich nicht ganz treffend; müsste heißen: "Bescheiddaten abholen".

    [size="1"][ 07. August 2005, 20:44: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Einfach mal versuchen und bei jedem Ehepartner die Hälfte der Telefonkosten im Pauschalmodus eintragen. Die Abzugsvoraussetzungen müssen allerdings gegeben sein; entweder bei Nichtselbstständig oder bei sonstigen Einkunftsarten.Wenn man nur Privatmann oder -frau ist, geht das allerdings nicht.

    [size="1"][ 31. Juli 2005, 02:38: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Sachverhalt: Bislang wurden Ehemann und -frau gemeinsam veranlagt, Ehefrau hatte Anlage N und eigenen Gewerbebetrieb. Frage: Wie kann in der SSE bei künftiger getrennter Veranlagung bzw. mit eigener Erklärung eine komplette Datenübernahme aus der Vorjahreserklärung nur für die Ehefrau vorgenommen werden, und zwar mit allen entsprechenden Anlagen?

    [size="1"][ 17. Juni 2005, 16:10: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Bei diesen Reisekosten gibt es doch die Günstigerberechnung gar nicht. Sie geben die Kosten der Fahrkarten ein oder Ihre Kilometer und den Satz für das Kfz - entweder Reiskostenpauschale oder tatsächlich km-Kosten. Sie müssen eben eine Reise nach der anderen im Dialog eingeben. Es sind doch nicht die Wege zum Betrieb.

    Vielleicht ist die Eingabe bei Reisekosten für Sie praktikabler. Als Freiberufler sollten Sie prüfen, ob da nicht die Dienstreiseregelungen greifen (Dialog: Betriebsausgaben - Reisekosten; ggf. Button: Fahrtkosten mit eigenem Pkw) ...

    [size="1"][ 29. Mai 2005, 13:43: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Ich mache für die Umsatzsteuer eine eigene Aufstellung aus der entsprechenden/automatisch errechneten Summe der Telefonkosten Selbstständig und ziehe diese dann entsprechend in der Umsatzsteuererklärung ab. Ich mache dazu ein Extra-Blatt mit Excell. Über Werbungskosten - Nicht Nichtselbstständig geht das doch automatisch mit der Aufstellung, d.h. mit dem Gesamtbetrag. Man kann doch sogar die Werbungskosten 100%ig aus Selbstständig buchen. Es gibt doch auch für GSE Werbungskosten. Gehen Sie doch mal die Dialoge über Werbungskosten konsequent durch. Leider gibt es bei der SSE keine Verknüpfung zwischen der Einkommenssteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung.

    [size="1"][ 24. Mai 2005, 23:56: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Telefonkosten immer unter Werbungskosten eingeben, egal ob selbstständig oder sonstige Einkunftsarten. Dann gibt es unter Werbungskosten - Telefonkosten - einen Dialog -- Aufteilung der Kosten --. Vorher: "Voller Abzug bei nicht selbstständiger Arbeit" auf Nein stellen. Dann öffnet sich ein Fenster mit den verschiedenen Einkunftsarten. Hilft Ihnen dieser Dialog weiter? Er lässt eine prozentuale Aufteilung auf verschiedene Einkünftsarten zu. Vorher muss man die monatliche Eingabe durchgeführt haben.

    [size="1"][ 23. Mai 2005, 20:07: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Im Infonavigator (SSE plus) gibt es einen detaillierten Abschreibungsplan für Arbeitsmittel. In der SSE (Jahres-Steuererklärung) selbst habe ich auch nur die jeweilige Anlage Arbeitsmitttel gefunden, die sich schwerpunktmäßig auf das betreffende Steuerjahr bezieht.

    [size="1"][ 21. Mai 2005, 09:00: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Sie schreiben beim Update-Service:
    "Bitte beachten Sie, dass Sie ein Update nur dann benötigen, wenn Sie von den Verbesserungen auch wirklich betroffen sind."
    Heißt das, dass ich das Update ansonsten besser nicht abhole, weil ich dann Probleme hätte? Gilt das nur für die Version 10.9?
    Ich will meine SSE eigentlich immer auf dem neusten Stand haben...

    [size="1"][ 10. April 2005, 15:14: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Dienstreisepauschale 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer oder tatsächliche Kilometerkosten (so lange Pkw noch abgeschrieben werden kann; jetzt: in der Regel 6 Jahre; früher 5 Jahre) als Werbungskosten für die geschäftlichen Fahrten geltend machen. Bei Pauschale sind alle Kosten abgedeckt. Bei tatsächlichen Kosten können die beiden Kostenarten in die Aufstellung genommen werden. Über die SSE kommt man bei "Weitere Angaben" - Tatsächliche Kfz-Kosten zum entsprechenden Dialog. Wäre der Parkausweis z.B. nötig, um zum Geschäft zu kommen, ist der Ansatz als Werbungskosten beim Geschäft denkbar.

    [size="1"][ 01. April 2005, 21:09: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Das Finanzamt verwendet nur die elektronisch empfangene Erklärung, für die auch die unterschriebene schriftliche Erklärung eingegangen ist. Wird die elektronische Erklärung neu versandt, erhält sie - und damit der Ausdruck - eine neue/andere Telenummer. Also kann man eigentlich beliebig viele Versendungen vornehmen. Nur die am PC ausgedruckte, unterschriebene und übersandte Erklärung ist ausschlaggebend. Also: Wenn der Drucker wieder ok ist, den ganzen Vorgang wiederholen.

    [size="1"][ 08. März 2005, 21:38: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]