Und wenn Sie die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung per Elster - z.B. über die SteuerSparErklärung - einreichen, müssen Sie die Belege nicht beifügen (auch nicht in Kopie). Empfehlenswert ist allerdings, die Anlagen "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aus der SteuerSparErklärung beizufügen. Mein Finanzamt akzeptiert diese Vorgehensweise anstandslos. Es besteht allerdings ein Vorbehalt der nachträglichen Anforderung der Belege durch das Finanzamt.
Posts by Staufer
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In diesem Fall: Betriebsausgaben - Bürobedarf
[size="1"][ 28. September 2008, 11:13: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Bei mir hat es wie folgt geklappt: Einmal beim Fertigstellungstermin und beim Anschaffungstermin fiktiv "01.01." und das gleiche Jahr eingeben. So erhält man keine Fehlermeldung. Dann beide Tag-/Monatsdaten löschen und das Jahr stehen lassen. Fehlermeldung der beschriebenen Art bleibt aus. Probieren Sie es mal so...
[size="1"][ 03. August 2008, 10:21: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Das kommt auf Ihren persönlichen Steuersatz an.
2.500,-- Euro mehr Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bringen bei beispielsweise einem individuellen Steuersatz von 30 Prozent ca. 750,-- Euro weniger zu zahlende Steuern (z.B. 2.500/100 x Prozent individueller Steuersatz = steuerliche Auswirkung). Ihren individuellen Steuersatz können Sie in der SSE unter Ergebnis - Steuerberechnung nachlesen.
[size="1"][ 12. Juli 2008, 16:11: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Das Programm sieht auch "Mieten für andere Räume" vor.
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Bei mir hat das Finanzamt folgende Erfassung akzeptiert:
Die Mieteinnahme einschließlich Umsatzsteuer unter Vermietung/Verpachtung - Mieteinnahmen - Miete für andere Räume erfassen.
Die gezahlte Umsatzsteuer im betreffenden Steuerjahr (Abflussprinzip) unter Werbungskosten - Nebenkosten - Sonstige Nebenkosten erfassen.
Achtung: Vom Finanzamt zurückgezahlte Umsatzsteuer (auch für das Vorjahr) muss im Steuerjahr des Einganges auf der Einnahmenseite verbucht werden.
Noch ein Tipp: Die Umsatzsteuer aus fremden Rechnungen (Reparaturen, Stadtwerkerechnungen etc.) kann man sich bei der Jahreserklärung für alle das vermietete gewerbliche Objekt betreffenden Rechnungen zurückholen (komplett oder entsprechend dem Flächenanteil am Gesamtobjekt, falls nicht komplett gewerblich vermietet), das heißt die Zahlung entsprechend vermindern.
[size="1"][ 22. März 2008, 12:09: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Mit der fiktiven Erfassung von 1 Euro als Einnahme und einer entsprechenden Erläuterung für das FinAmt klappt es als Zwischenlösung bis zur nächsten Version; so auch geschehen. Vorher, bei null Einnahme, war trotz aktivierten Verlustvortrages der Versand nicht möglich. Die Fehlermeldung (Plausibilitätsprüfung) hatte allerdings nicht eindeutig auf den tatsächlichen Hintergrund hingewiesen, sonst wäre es vielleicht auch anwenderseits möglich gewesen, den Eingabefehler selbst zu beheben. Es stellt sich die Frage, ob die Fehlermeldungen beim Elster-Versand nicht in irgendeiner Art und Weise zusammengefasst werden können (FAQ), damit man selbst mehr ohne weitere Hilfe an die Sache ran gehen könnte; das würde auch den Support entlasten...
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Danke für den Hinweis auf die Sonstigen Leistungen und auch die Reaktion am Samstagnachmittag (wo ja die Steuerpflichtigen meist bei der Arbeit an der SSE sind).
Dieser Support gehört neben den herausragenden Testergebnissen auch zum "sehr guten" Bewertungsbild der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
Ich hatte bei Sonstigen Leistungen Werbungskosten erfasst, ohne dass schon Einnahmen entstanden waren. Der Prüfer in der SSE hatte keinen Fehler gemeldet.
Nach dem Löschen der genannten Werbungskosten, was sich ohnehin steuerlich nicht auswirkte, kam beim Elster-Versand keine Fehlermeldung mehr. -
Bei Elster-Versand erhalte ich einen Plausibilitätsfehler (Fehlercode:) "0305101/01/00001##########/Bei Leistungen wurde die Summe der Einnahmen angegeben, nicht aber die Beträge der einzelnen Einnahmen (Stpfl./Ehemann)." Alle eingegebenen Daten habe ich mehrfach überprüft und kann keine logische Fehleingabe feststellen. Die Elster-Hotline kann den Code nicht zuordnen und verweist auf den Programmanbieter der Steuersoftware. Woran liegt die Fehlermeldung?
Mein Betriebssystem: Vista Home Premium.
[size="1"][ 01. März 2008, 16:01: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Ich würde es so machen: Gesamte Wohnfläche des Hauses, gerechnet nach der Wohnflächenverordnung (siehe dort, es gibt in der WFlV genaue Festlegungen, wie die Fläche bei unterschiedlicher Raumhöhe, unter Treppen etc. gerechnet wird) - plus Lager - ergibt gesamte relevante Fläche des Objekts. Heizungskeller und sonstige Nebenräume unter der Erde nicht dazurechnen.
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In welchem Zusammenhang spielt denn der Keller als Lager eine Rolle? Eigenbedarf oder Vermietung/Verpachtung? Im Rahmen einer Wohnungsvermietung wird der Keller bei der vermieteten Fläche nicht mitgerechnet. Also werden nur die Wohnungs-Quadratmeter gezählt. Dann sind Keller Zubehörräume. Siehe Wohnflächenverordnung. Wenn Sie den Keller als Lager im Rahmen eines gesonderten Gewerbemietvertrages vermieten, wird die Fläche analog der Wohnflächenverordnung zu berechnen sein (alles über 2 Meter Höhe voll, 1 bis 2 Meter hälftig, unter 1 Meter Höhe null). Die Mieteinnahme wird für einen Keller- bzw. Lager-Quadratmeter eben niedriger. Aber die Fläche bleibt wie berechnet; es gibt keine andere Flächen-Berechnungsgrundlage. Das Kosten- bzw. Einnahmen-Regulativ ist der Quadratmeterpreis.
[size="1"][ 23. Februar 2008, 20:44: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Meine Idee:
Falls als Schauspieler nicht selbstständig: Werbungskosten - Sonstige Werbungskosten.
Falls selbstständig (dargestellter Fall spricht für diese Variante): Freiberufliche Tätigkeit - Gewinn/Verlust - Betriebsausgaben.
[size="1"][ 23. Februar 2008, 10:25: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Die sog. Kleinunternehmerregelung entbindet nur von der Zahlung der Umsatzsteuer, falls man unter diese Regelung fällt. Ansonsten zählt der Gewinn des Unternehmers (Gewinn-/Verlustrechnung) zum steuerpflichtigen Einkommen und wird im vorliegenden Fall zu den nichtselbstständigen Einnahmen als Gesamteinkommen aufaddiert. Also muss man mehr Steuern zahlen.
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Sowohl bei Eingabe des nominalen Zinssatzes als auch des effektiven Zinssatzes und der tatsächlichen monatlichen Zahlungsrate wirft der Tilgungsplan dennoch eine Tilgung und eine sich fortlaufend ändernde Restschuld aus.
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Wie gebe ich im Finanzplaner tilgungsfreie Darlehn ein?
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Es gibt doch sicherlich einen üblichen, regelmäßigen Tagesablauf für eine solche Reise. Ist doch wahrscheinlich immer das selbe - oder etwa nicht?. Warum soll der am betreffenden Tag davon abgewichen sein? Entsprechend darstellen: "Üblicher Reiseverlauf: ... "
[size="1"][ 09. November 2007, 00:33: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Wenn es zwei Lohnsteuerbescheinigungen gibt, in der SteuerSparErklärung einfach zwei Bescheinigungen anlegen und die entsprechenden Daten übernehmen. Das System addiert die Summen zu einem Jahreseinkommen auf, an dem sich die Jahres-Steuerlast entsprechend orientiert.
[size="1"][ 06. September 2007, 09:59: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Wer lädt denn ein? Sie oder der Kunde?
> Nichtselbstständig > Werbungskosten > Bewirtungskosten -
Dort stehen auch nähere Informationen, für den Fall, dass SIE die Kosten tragen. Wenn Sie eingeladen werden, kommt das Ihnen steuerlich nicht zugute.Dienstreise prüfen.
Einsatzwechseltätigkeit?
[size="1"][ 30. April 2007, 20:35: Beitrag editiert von: Staufer ][/size] -
Wenn gar nichts hilft, eine Eidesstattliche Versicherung nach § 95 Abgabenordnung abgeben, die selbstverständlich der Wahrheit entsprechen muss; sonst wäre das ein eigener Straftatbestand. In dieser Erklärung ausführlich den Sachverhalt schildern. Diese Erklärung zusammen mit dem termingerechten Einspruch einreichen.
[size="1"][ 19. April 2007, 18:34: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]