Das Ganze ist nicht leider so einfach, wie Sie es sich vielleicht vorgestellt haben. Sie brauchen auch mehr Daten als nur Einnahmen und Ausgaben. Für Laien ist es sinnvoll, sich anfangs eines Steuerberaters zu bedienen.
Einkommensteuererklärung. Vermietung; Sie erfassen umsatzsteuerpflichtige Einnahmen (airnbnb?) netto (!) unter „Mieteinnahmen für andere Räume“.
Dann erfassen Sie unter „Umlagen und sonstige Einnahmen“ die entsprechende, dazugehörende „vereinnahmte Umsatzsteuer“, d.h. der Umsatzsteueranteil der Mieteinnahme.
Die Werbungskosten einschl. der Abschreibungen erfassen Sie in den davor stehenden betreffenden Dialogen von Vermietung und Verpachtung.
Objektbeschreibung, Größe der Wohnung, Anteil am Gesamtobjekt, Einheitswertaktenzeichen etc. nicht vergessen. Grundsteuer, Versicherungen - alles anteilig absetzbar. Nutzen Sie die Hinweise bei den Dialogen.
In der Gewinnermittlung erfassen Sie die nur Einnahmensumme (Jahreseinnahme) brutto mit dem entsprechenden Ust.-Satz. Haben Sie Werbungskosten nur für die gewerbliche Vermietung gehabt, können Sie die entsprechende USt. im entsprechenden Dialog abziehen (Rechnungen). So errechnet sich Ihre USt.-Schuld.