Beiträge von Staufer

    Mit Erreichen bzw. Überschreiten der 15-Prozent-Grenze wird Ihr gesamter eigentlicher Erhaltungsaufwand per Definition zu Herstellungskosten. Wie sollen es dann weniger werden, wenn sie echte Herstellungskosten aus dieser Summe rausrechnen?

    Überprüfen Sie vorsorglich, ob Sie bei den Anschaffungskosten alle möglichen Positionen erfasst haben. Es fehlen ja nur 400 Euro. Fahrtkosten zum zu kaufenden Objekt bei Besichtigungen können Sie beispielsweise mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer anrechnen.

    Hallo Cira2005

    ich bin seit 2002 dabei und sehe das genauso wie Sie. Unsere Teilnahme am Forum hat sich bislang ausgezeichnet durch die streng anwendungsbezogene Hilfestellung für User der SSE.

    Man kann sich manchmal schon gar nicht mehr so schnell anmelden, da ist andererseits schon eine vom Umfang her kaum noch zu überblickende Antwort eingestellt.

    Unabhängig davon zeichnet sich unser Forum über die langen Jahre dadurch aus, dass die Antworten freundlich, sachlich und im Kern zielführend sind. Man soll soll nur mal beispielsweise auf dem Telekom-Forum umgucken, wo dann Antworten kommen wie „Ich kann Dir auch nicht helfen…“ oder „Versuch mal…“

    In diesem Sinne…

    Erfassen Sie in der Gewinnermittlung alle Daten zu Einnahmen/Ausgaben und auch alle Daten zur Umsatzsteuer (einschließlich eventueller Vorauszahlungen und Nachzahlungen/Rückzahlungen im Steuerjahr, die sich ja auf Ihre Einnahmen 2023 auswirken). Achten Sie bei Umsatzsteuerzahlungen darauf, das richtige Bezugsjahr anzuklicken.

    Sie geben aus der Gewinnermittlung jedoch nur noch die EÜR ab.

    Den Kaufpreis können Sie nur über eine AfA abschreiben, anzusetzen über 8 Jahre (Empfehlung). Auf einmal in einem Steuerjahr geht das nicht.

    Natürlich geht das nur anteilig, am besten über Zeitanteile im Verhältnis von Eigennutzung und Vermietungszeit. Sie müssen dies dem FA plausibel darlegen. Einfach ausführlich begründen. Am günstigsten ist, wenn die Zeit der Nichtvermietung auch entsprechend diesen Anteilen aufgeteilt wird.

    Laufende Kosten können Sie auch nur im Verhältnis von eigener Nutzung zu Vermietung absetzen.

    Mike085

    Mit Ihren Wünschen werden Sie keinen Erfolg haben. Ich erlebe als Forumsmitglied im 22. Jahr immer wieder Änderungen im Layout, die vor allem die optische Seite betreffen. An die neue Gestaltung gewöhnt man sich als erfahrener User stets recht schnell. Dass zum Beispiel jedoch Bearbeitungsbuttons wie „fertig“ oder „unfertig“ fast nicht mehr zu finden sind (selbst auf meinem 32-Zoll-Bildschirm), wird eher den seltenen Nutzer enttäuschen.

    Seit wohl mehr als zehn Jahren fordern die User ein zeilenmäßig größeres Eingabefeld in den Dialogen, ohne Erfolg. Die Mannleistungen werden halt eher in die Optik statt ins Praktische gesteckt.

    Trotzdem übertrifft im Vergleich mit anderen Produkten die SSE diese bei Weitem in der praktischen Anwendung, Usability - wie man das heute nennt.

    Eigentlich findet sich in der Einkommensteuererklärung nur der entsprechende Betrag der Selbstständigen Einkünfte. Überprüfen Sie den Import, wenn der Betrag nicht erscheint.

    Sie müssen die Anlage EÜR aus der Gewinnermittlung elektronisch übermitteln.

    Ernsthafte Vermietungsabsicht wird einer Vermietung gleichgestellt. Sie können die Werbungskosten ab dem betreffenden Datum geltendmachen. Wichtig ist, dass es tatsächlich zur Vermietung kommt.

    Zweite Wohnung als Objekt anlegen. Offenbar vermieten Sie dann ja das ganze Haus.

    Was will denn das FA zu einem späteren Zeitpunkt? Es will die Daten/Aufstellungen und die Belege (letztere habe ich in Ordnern abgelegt).

    Sämtliche Inhalte der einzelnen Aufstellungen kann man vorsorglich aus „Ergebnisse“ in Word bzw. PDF exportieren und speichern (siehe Beitrag #10). Um die aufzurufen braucht man keine SSE-Programmdatei mehr (Word oder PDF genügen).

    Denn mehr als diese Ergebnisse aufrufen kann man nach Jahren mit der SSE auch nicht.

    Mit diesem Verfahren habe ich eine Betriebsprüfung für drei Jahre überstanden, ohne die SSE für das betreffende Jahr neu zu installieren. Ich denke aber, unabhängig davon wird die Akademische die Downloaddateien für wohl zehn Jahre vorhalten. Und wenn man den betreffenden Jahrgang als CD gekauft hat, bekommt man die gewünschte alte Programmdatei als Download sicher auch umsonst, wie ich den Verlag kenne.

    Sie erstellen eine Gewinnermittlung (wie ein Selbstständiger) und geben eine EÜR ab, in der Sie die Übungsleiterpauschale anklicken.

    Sie müssen die Gewinnermittlung in Ihre Steuererklärung importieren. Unter Umständen verlangt das FA von Ihnen Bescheinigungen.

    Über den Kundenzugang bei Steuertipps.de komme ich an alle Download-Dateien für meine früheren SSE-Jahrgänge einschl. Code. [Wie WMenzel schreibt: bis 2017.]

    Zusätzlich speichere ich alle Word-Dateien aus „Ergebnisse“ unter dem von der Programmdatei gesonderten Dateienverzeichnis der jeweiligen SSE.

    Es ist empfehlenswert, die Programmdateien unter C: zu installieren und über „Optionen“ dauerhaft ein getrenntes Dateienverzeichnis auszuwählen.

    Aus meiner Erfahrung empfehle ich, die jahrgangsbezogenen Verzeichnisse (Daten) unter dem jeweilen SSE-Jahrgang (z.B „SSE 2023“) zu organisieren und in Unterverzeichnissen nach Steuererklärungen bzw. Gewinnermittlungen [vorheriger Steuerjahrgang] und Prognosen bzw. Gewinnerfassungen [laufender Steuerjahrgang] zu trennen. Auf Erklärungen und Prognosen greift jeweils dieselbe Programmdatei zu, deshalb die Empfehlung, diese in einem Verzeichnis zu speichern.

    Ja, Sie müssen in der Gewinnermittlung des Jahres 2023 die Zahlung noch einmal unter Ausgaben/Umsatzsteuerzahlungen mit Datum 3.2.2023 erfassen und dabei den Kasten „Für 2023“ NICHT anklicken. Damit werden Ihre Ausgaben 2023 erhöht.

    In diesem Dialog erfassen Sie im Jahr 2023 auch Umsatzsteuer-Nachzahlungen oder -Rückzahlungen für 2022 und kreuzen ebenfalls „Für 2023“ nicht an.

    Entsprechend haben Sie in der Gewinnermittlung des Vorjahres den Kasten „Für 2022“ angeklickt, obwohl das Datum der Zahlung erst im Folgejahr 2023 liegt. Dies wird auf Ihre Umsatzsteuerschuld 2022 verrechnet aber nicht auf Ihre Ausgaben 2022 (denn Sie zahlen ja erst 2023).