Posts by Cira2005

    ...das habe ich heute (27.5.2023) gefunden, das entspricht Ihrer Lösung (@Kinsgter):


    Wenn jedoch die Personenanzahl als Verteilerschlüssel gewählt wird, muss die durchschnittliche Belegung des gesamten Hauses berücksichtigt werden, damit die anderen Mieter nicht belastet werden. Die leerstehende Wohnung wird in diesem Fall mit einer Person pro betroffener Wohnung und Fläche berechnet.

    Die Kosten, die auf diesen fiktiven Mieter entfallen, müssen vom Vermieter gezahlt werden. Das stellt sicher, dass nicht alle Mieter unter der leerstehenden Wohnung. Eine Abrechnung mit null Mietern für die leerstehende Unterkunft würde alle aktuellen Mieter benachteiligen.

    Die Rechtsprechung sieht daher vor, dass die durchschnittliche Belegung des gesamten Wohnhauses für die Abrechnung der Leerstandskosten herangezogen werden muss, wenn der Verteilerschlüssel pro Anzahl der Personen vereinbart wurde.

    Vermietung einer Wohnung, Abrechnung des Wasserverbrauches über den Umlageschlüssel "Personen",
    A.) Vermietung Jan.-bis März: 2 Personen,
    B.) Leerstand im April: 0 (Null) Personen,
    C.) Vermietung von Mai bis Dez.: 3 Personen.
    Ich habe "ordnungsgemäß" für die 3 Verm.zeiträume die Personenzahl wie folgt angegeben:
    A: 2 Pers., B: 0 Personen, C: 3 Personen.


    Dazu gibt der Prüfer den Fehlerhinweis aus: ...."Personen werden bei den Nebenkosten als Umlageschlüssel erfasst ohne die Angabe zur Personenzahl auch bei allen Mietern erfasst zu haben"...


    Nach langen Versuchen habe ich mal testweise eingetippt:
    Zeitraum B: Leerstand, 1 Person (was ja falsch ist, im Leerstand wohnt dort ja keine Person)
    .... und siehe da: der Prüfer macht nun keinen Fehlerhinweis mehr, er schreibt: "Herzlichen Glückwunsch, keinen Fehler gefunden."

    Also der Programmfehler ist: wenn bei "Leerstand" die Personenzahl "0" eingetragen wird, meckert der Prüfer, es wird aber richtig gerechnet....

    Meine Bitte an die Software-Abteilung: mein Problem überprüfen und ggf. Programm überarbeiten.

    E-Mail vom FA am 28.3.2023...

    **********************************

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Nordrhein-Westfalen) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2022 zur Abholung bereitgestellt.
    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 29.03.2023
    auf Ihren PC herunterladen!

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    Das klappt leider nicht, Vers. 28.27.....schade.

    ELSTER Hotline laut Google:
    Die Hotline-Rufnummer ist die 0800 52 35 055. Beachten Sie, dass die Hotline von Elster immer Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar ist und Samstag, Sonntag und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Unter Umständen können sich die Zeiten jedoch je nach Bundesland unterscheiden.12.08.2022

    Möchte die SSE Vers. 28.25.51 (gewerbliche Vers.) auf einen USB Stick installieren, Installation bricht ab mit der Fehlermeldung: "Das System kann die angegebene Datei nicht finden (Fehler Code: 2). Die Installation wird abgebrochen."
    Der gleiche Fehler trat schon bei der Vers. 28.20 auf.
    Wer von der Support-Abteilung kann helfen??

    Ich nutze dieses Programm seit mehreren Jahren, mit Erfolg! Und ein Mieterwechsel im lfd. Jahr stellt kein Problem da, da musst du in der Eingabemaske das Mietende des alten Mieters erfassen, und beim neuen Mieter den Mietanfang erfassen, ob du das korrekt machst, tippst du auf den Prüfer, und er zeigt dir evtl. Fehler an. Nun rechnet das Programm die Jahresgesamt-Betriebskosten für jede Abr. position die Kosten zeitanteilig für den alten und für den neuen Mieter aus.
    PS: pardon für die späte Antwort, habe erst heute (3.2.23) deine Anfrage gesehen.

    Mir war klar, dass dieser Hinweis kommt! Ich mache KEINE Steuerberatung (Stichwort: Vorbehaltsaufgabe) sondern ich mache den Büro-Hilfs-Kollegen, um die vielen Zahlen, Daten aus den Immobilien-Unterlagen zusammen zu suchen, die dann an der richtigen Stelle in die 7 Seiten Formulare GW 1 und GW 2 einzutragen sind. Das ist reine Hilfskraft-Arbeit, keine Facharbeit.
    2 Freunde haben mit ihren St.beratern besprochen, da sie "kopfmäßig" nicht in der Lage sind, dieses Thema zu bewältigen. Der eine St.berater hat diese Arbeit (Erst. der Grundst.-Erklärung) gar nicht erst angenommen, wegen Arbeitsüberlastung, der andere St.berater sagte: "Ja, ich mache das! Bringen Sie mir Ihre Immobilien-Akten vorbei, ich suche alles heraus, Zeitaufwand geschätzt 3 bis 4 Stunden, Std.lohn 120 EUR netto plus die üblichen Steuerberater-Auslagen".

    zu #44: versch. Kollegen und Freunde haben angefragt, ob ich ihnen bei diesem Projekt helfen kann..na klar, habe denen gesagt, dass eine Grundst.-Steuererkl. per ELSTER komplex und unübersichtlich ist; die Erklärung in Papierform ist da viel besser. Ich helfe jetzt diesen Kollegen/Freunden beim Ausfüllen der Papiervordrucke, und das geht prima! Nur zu empfehlen!

    zu #41: ich habe am 20.7. 2022 eine "Mahnung" an diesen Digital-Services des Bundes gesandt, es kam sofort!! eine Antwortmail mit dem Hinweis und der Erklärung: "Wir benachrichtigen Sie später, sobald unsere Online-Dienste für weitere Sachverhalte (ELSTER, Garagen usw.) zur Verfügung steht. Wir haben Sie NICHT vergessen!" - Also: abwarten, da kommt noch was!!