Beiträge von Cira2005

    Ich als langjähriges Forums-Mitglied (und Steuertipps Anwender seit ca. 30 Jahren ) finde es NICHT gut, dass andere Forums-Mitglieder hier Auskunft geben und einem Steuerzahler helfen, der ein fremdes Produkt "WisoSteuern" benutzt!!
    Warum kauft er dann nicht das SSE Steuererklärungsprogramm? Denn sie dürfen nicht vergessen, dass hier im SSE Verlag eine Menge an Mitarbeitenden sitzt, die von dieser Arbeit leben und Familien ernähren. Dann sollte "man" doch bitte so korrekt sein und auch das SSE Programm kaufen!

    Heute abend - 16.2.2024, 19.00 Uhr....19.30 Uhr quält Ihr DownloadServer ....Übertragungsrate nur 80 ...100 kB/s....gewohnt bin ich 5 bis 6 MB/s!! Was ist los???

    Jetzt - 20:15 Uhr: Download abgebrochen ..........

    Jetzt - 20:35 Uhr - hat der Download geklappt, 5,4 bis 5,7 MB/s !!

    ...das habe ich heute (27.5.2023) gefunden, das entspricht Ihrer Lösung (@Kinsgter):

    Wenn jedoch die Personenanzahl als Verteilerschlüssel gewählt wird, muss die durchschnittliche Belegung des gesamten Hauses berücksichtigt werden, damit die anderen Mieter nicht belastet werden. Die leerstehende Wohnung wird in diesem Fall mit einer Person pro betroffener Wohnung und Fläche berechnet.

    Die Kosten, die auf diesen fiktiven Mieter entfallen, müssen vom Vermieter gezahlt werden. Das stellt sicher, dass nicht alle Mieter unter der leerstehenden Wohnung. Eine Abrechnung mit null Mietern für die leerstehende Unterkunft würde alle aktuellen Mieter benachteiligen.

    Die Rechtsprechung sieht daher vor, dass die durchschnittliche Belegung des gesamten Wohnhauses für die Abrechnung der Leerstandskosten herangezogen werden muss, wenn der Verteilerschlüssel pro Anzahl der Personen vereinbart wurde.

    Vermietung einer Wohnung, Abrechnung des Wasserverbrauches über den Umlageschlüssel "Personen",
    A.) Vermietung Jan.-bis März: 2 Personen,
    B.) Leerstand im April: 0 (Null) Personen,
    C.) Vermietung von Mai bis Dez.: 3 Personen.
    Ich habe "ordnungsgemäß" für die 3 Verm.zeiträume die Personenzahl wie folgt angegeben:
    A: 2 Pers., B: 0 Personen, C: 3 Personen.

    Dazu gibt der Prüfer den Fehlerhinweis aus: ...."Personen werden bei den Nebenkosten als Umlageschlüssel erfasst ohne die Angabe zur Personenzahl auch bei allen Mietern erfasst zu haben"...

    Nach langen Versuchen habe ich mal testweise eingetippt:
    Zeitraum B: Leerstand, 1 Person (was ja falsch ist, im Leerstand wohnt dort ja keine Person)
    .... und siehe da: der Prüfer macht nun keinen Fehlerhinweis mehr, er schreibt: "Herzlichen Glückwunsch, keinen Fehler gefunden."

    Also der Programmfehler ist: wenn bei "Leerstand" die Personenzahl "0" eingetragen wird, meckert der Prüfer, es wird aber richtig gerechnet....

    Meine Bitte an die Software-Abteilung: mein Problem überprüfen und ggf. Programm überarbeiten.

    E-Mail vom FA am 28.3.2023...

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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Nordrhein-Westfalen) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2022 zur Abholung bereitgestellt.
    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 29.03.2023
    auf Ihren PC herunterladen!

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    Das klappt leider nicht, Vers. 28.27.....schade.

    ELSTER Hotline laut Google:
    Die Hotline-Rufnummer ist die 0800 52 35 055. Beachten Sie, dass die Hotline von Elster immer Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar ist und Samstag, Sonntag und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Unter Umständen können sich die Zeiten jedoch je nach Bundesland unterscheiden.12.08.2022

    Möchte die SSE Vers. 28.25.51 (gewerbliche Vers.) auf einen USB Stick installieren, Installation bricht ab mit der Fehlermeldung: "Das System kann die angegebene Datei nicht finden (Fehler Code: 2). Die Installation wird abgebrochen."
    Der gleiche Fehler trat schon bei der Vers. 28.20 auf.
    Wer von der Support-Abteilung kann helfen??