Ich als langjähriges Forums-Mitglied (und Steuertipps Anwender seit ca. 30 Jahren ) finde es NICHT gut, dass andere Forums-Mitglieder hier Auskunft geben und einem Steuerzahler helfen, der ein fremdes Produkt "WisoSteuern" benutzt!!
Warum kauft er dann nicht das SSE Steuererklärungsprogramm? Denn sie dürfen nicht vergessen, dass hier im SSE Verlag eine Menge an Mitarbeitenden sitzt, die von dieser Arbeit leben und Familien ernähren. Dann sollte "man" doch bitte so korrekt sein und auch das SSE Programm kaufen!
Beiträge von Cira2005
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Heute abend - 16.2.2024, 19.00 Uhr....19.30 Uhr quält Ihr DownloadServer ....Übertragungsrate nur 80 ...100 kB/s....gewohnt bin ich 5 bis 6 MB/s!! Was ist los???
Jetzt - 20:15 Uhr: Download abgebrochen ..........
Jetzt - 20:35 Uhr - hat der Download geklappt, 5,4 bis 5,7 MB/s !!
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Danke für die Hilfe, nach Umschalten auf den Vollbild-Modus waren die Button "Neuanlage" und "Datenübernahme" sichtbar und auswählbar, Problem also gelöst!!
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Mit der neuen SSE 2024, 29.22 kann ich keine St.erklärung starten. Auf der Begrüßungsseite steht: "Herzlichen willkommen..Hier starten Sie Ihren ersten Steuerfall", mit grauem Pfeil nach unten. Da ist aber nix, ich kann auf dieser Seite nirgendwo etwas starten....was mache ich falsch??
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Guten Tag Herr Vroomen, ich denke da z.B. an die SSE-Version 2023 flex, mit der ich (ohne ELSTER Zertifikat) 3 St.erkl. an das FA senden kann, und bei Bedarf zusätzliche Abgaben nachkaufen kann....
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Ich bin Abonnent der gewerblichen Version, gibt es die ab dem Steuerjahr 2023 auch als "flex-Version" ??? Das wäre ein echter Fortschritt!
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...das habe ich heute (27.5.2023) gefunden, das entspricht Ihrer Lösung (@Kinsgter):
Wenn jedoch die Personenanzahl als Verteilerschlüssel gewählt wird, muss die durchschnittliche Belegung des gesamten Hauses berücksichtigt werden, damit die anderen Mieter nicht belastet werden. Die leerstehende Wohnung wird in diesem Fall mit einer Person pro betroffener Wohnung und Fläche berechnet.
Die Kosten, die auf diesen fiktiven Mieter entfallen, müssen vom Vermieter gezahlt werden. Das stellt sicher, dass nicht alle Mieter unter der leerstehenden Wohnung. Eine Abrechnung mit null Mietern für die leerstehende Unterkunft würde alle aktuellen Mieter benachteiligen.
Die Rechtsprechung sieht daher vor, dass die durchschnittliche Belegung des gesamten Wohnhauses für die Abrechnung der Leerstandskosten herangezogen werden muss, wenn der Verteilerschlüssel pro Anzahl der Personen vereinbart wurde.
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an Herrn/Frau "Kingster"...danke erst einmal für die Antwort und Ihren Hinweis...ich werde darüber nachdenken.
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Vermietung einer Wohnung, Abrechnung des Wasserverbrauches über den Umlageschlüssel "Personen",
A.) Vermietung Jan.-bis März: 2 Personen,
B.) Leerstand im April: 0 (Null) Personen,
C.) Vermietung von Mai bis Dez.: 3 Personen.
Ich habe "ordnungsgemäß" für die 3 Verm.zeiträume die Personenzahl wie folgt angegeben:
A: 2 Pers., B: 0 Personen, C: 3 Personen.Dazu gibt der Prüfer den Fehlerhinweis aus: ...."Personen werden bei den Nebenkosten als Umlageschlüssel erfasst ohne die Angabe zur Personenzahl auch bei allen Mietern erfasst zu haben"...
Nach langen Versuchen habe ich mal testweise eingetippt:
Zeitraum B: Leerstand, 1 Person (was ja falsch ist, im Leerstand wohnt dort ja keine Person)
.... und siehe da: der Prüfer macht nun keinen Fehlerhinweis mehr, er schreibt: "Herzlichen Glückwunsch, keinen Fehler gefunden."Also der Programmfehler ist: wenn bei "Leerstand" die Personenzahl "0" eingetragen wird, meckert der Prüfer, es wird aber richtig gerechnet....
Meine Bitte an die Software-Abteilung: mein Problem überprüfen und ggf. Programm überarbeiten.
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E-Mail vom FA am 28.3.2023...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Nordrhein-Westfalen) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2022 zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 29.03.2023
auf Ihren PC herunterladen!**********************************
Das klappt leider nicht, Vers. 28.27.....schade.
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Haben denn die FA überhaupt schon damit begonnen, die St.Erkl. für 2022 zu bearbeiten??
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ELSTER Hotline laut Google:
Die Hotline-Rufnummer ist die 0800 52 35 055. Beachten Sie, dass die Hotline von Elster immer Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar ist und Samstag, Sonntag und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Unter Umständen können sich die Zeiten jedoch je nach Bundesland unterscheiden.12.08.2022 -
Dazu mein Hinweis: habe heute morgen (Mo., 27.2.2023, ca. 9:00 Uhr) meine StErkl. für 2022 per ELSTER versandt, keine Probleme.
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Bei Windows hift es manchmal einen Neustart vom Betriebssystem zu machen.
Ja, das hat geholfen! Gestern (14.2.23) war wieder der 2. Dienstag im Monat mit WINDOWS Update, der PC hat neu gestartet, und nun hat auch die USB-Inst. auf einer USB-SSD-Platte geklappt!!
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Hatten Sie unmittelbar nach der Installation auf Ihrem Rechner mit der USB-Installation begonnen?
Nee, habe die USB-Installation erst nach einigen Wochen nach der PC-Inst. gestartet.
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Nochmal die Frage:
Wieso kann ich eine bereits abgerufene Lohnsteuerbescheinigung nicht erneut einspielen
Das ist doch schnell gemacht, die wenigen Eintragungen aus der Lohnsteuerbescheinigung händisch in die SSE zu übertragen...da brauche ich doch keinen Datenabruf, von dem ich eh nicht weiß, ob alles korrekt übernommen wird.
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Habe ich gemacht, auch die neueste Version auf dem PC installiert!
Was nun??
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Möchte die SSE Vers. 28.25.51 (gewerbliche Vers.) auf einen USB Stick installieren, Installation bricht ab mit der Fehlermeldung: "Das System kann die angegebene Datei nicht finden (Fehler Code: 2). Die Installation wird abgebrochen."
Der gleiche Fehler trat schon bei der Vers. 28.20 auf.
Wer von der Support-Abteilung kann helfen?? -
Noch ein Tipp: da sind doch im Programm mehrere Musterfälle dargestellt, und es wird auch der Fall "Mieterwechsel im lfd. Jahr" abgebildet...so musst Du es machen!
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Noch etwas: wenn du das Jahr 2022 abrechnest, benötigst du die Vers. *NK11...