Danke für die Anworten. Ich hab's schon befürchtet. Es geht um einen ziemlich großen Posten und der steht halt bei der Gewinnermittlung an der falschen Stelle, wenn man es als bewegliches Wirtschaftgut einträgt. Richtig blöd ist allerdings, dass die Software nicht einmal die Möglichkeit bietet mehrere immaterielle Güter aufzunehmen sondern nur eine Sammel-Afa hierfür zulässt.
Sehr lästig das
Viele Grüße
Jan Böttcher
[size="1"][ 22. Mai 2012, 20:37: Beitrag editiert von: zebrapunkt ][/size]