Frage
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Sieht der Finanzbeamte bei der Bearbeitung eines Sachverhaltes in einem Steuerfall,
dass (von ihm oder seinen Kollegen) nicht aufgeforderte Belege
über die ELSTER Schnittstelle gesendet wurden (da sind)?
"Sehen" heißt konkret,
dass dem Finanzbeamten am Bildschirm vom Programm zwangsläufig angezeigt wird,
dass Belege zum aktuellen Sachverhalt (z.B. Kapitalerträge) da sind
ohne dass der Finanzbeamten nach dem Vorhandensein von Belegen "fragt" / suchen muss!
Hintergrund meiner Frage:
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Seit mehreren Jahren soll man zusammen mit der Einkommensteuererklärung
keine Belege und Aufstellungen (mehr) einreichen.
Es gibt Belege, die erwartungsgemäß vom Finanzamt angefordert werden,
wie z.B. erstmaliger/geänderter Behindertenbescheid.
Um die Bearbeitung des Steuerfalles (bei erwarteter Steuerrückzahlung)
zu beschleunigen stellt sich die Frage
ob man derartige Belege dem Finanzamt unaufgefordert zusendet.
Ich kenne einige Fälle in denen zusammen mit der
Einkommensteuererklärung Belege abgegeben wurden.
Alle Belege kamen zurück mit der Bemerkung man möge
keine Belege mit der Einkommensteuererklärung abgeben.
Einige Zeit später wurden (genau diese Belege <- Meine Anmerkung!)
vom Finanzamt angefordert.
Der gegenteilige Fall aus eigener Erfahrung:
In einem Einkommensteuerbescheid fehlten völlig kommentarlos
die in der Einkommensteuererklärung (per ELSTER gesendet)
angegebene (betragsmäßig völlig plausible <- Meine Anmerkung!)
Kapitalsteuer und Solidaritätszuschlag (Abzüge).
Auf telefonische Anfrage antwortete der Finanzbeamte:
Sie haben keine Belege dazu eingereicht.
Auf meinen Hinweis: Man soll doch unaufgefordert keine Belege
zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben
UND
das Finanzamt hat keine Belege angefordert
gab der Finanzbeamte keine Antwort.
Daher musst ich einen Antrag auf schlichte Änderung abgeben.