Guten Morgen Charlie24,
das Grundbuchblatt muss in Bayern nicht angegeben werden.
Wenn die Grundbuchblatt-Nummer nicht digital von Behörden und Ämtern kommt, ist das nicht "kriegsentscheidend" für das Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuererklärung.
Das Einheitswertaktenzeichen steht in dem Schreiben vom Lagefinanzamt an die Grundstückseigentümer mit dem in Bayern zur Abgabe der Grundsteuererkärung aufgefordert wird.
D..h. das Einheitswertaktenzeichen steht sehr wohl digital beim Lagefinanzamt zur Verfügung
und das drüber hinaus in datentechnischer Verknüpfung
mit Name und Postanschrift der Grundstückseigentümer.
Verkäufe usw. sind immer dem Lagefinanzamt bekannt.
Wie das mit Adressänderungen der Grundstückseigentümer ist, kann ich nicht beurteilen.
Über http://www.elster.de -> Formuare und Leistungen -> Alle Formulare -> Grundsteuer -> Grundsteuer für Bayern
kommt man ohne Anmedung (am ELSTER Konto) zum Link BayernAtlas-Grundsteuer
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Produkte - Grundsteuer
Hier Link zum BayernAtlas-Grundsteuer
Nutzungsbedingungen BayernAtlas-Grundsteuer
Nach dem Abnicken der Nutzungesbedingungen
und Eingabe der Adresse und Klick auf das Zutreffende unter Orte
kommt eine Art von Luftbild mit gelb eingezeichneten Flurstücksgrenzen.
Die eingegebenen UND ausgewählte Adresse ist mit einem blauen Kreis markiert.
Nach Doppel-Klick auf den blauen Kreis kommt am linken Rand die "Objekt-Info":
- Gemeinde (Name)
- Gemarkung (Name)
- Gemarkungsnummer <- Bisher konnte ich keinen Nutzen für die Grundsteuererklärung feststellen
- Flurstückszähler = Flurnummer vor dem Schrägstrich
- Flurstücksnenner = Flurnummer nach dem Schrägstrich
- Amtliche Fläche = Grundstücksfläche in Quardatmeter - gegebenenfalls nach Korrekturen / Änderungen!
- Tatsächliche Nutzung<- Bisher konnte ich keinen direkten und unmittelbaren Nutzen für die Grundsteuererklärung feststellen
Der Eigentumsanteil (wenn an nicht Alleineigentümer ist) wird nicht angezeigt.
Auch dann nicht, wenn man sich "am Anfang" bei ELSTER angemeldet hat!
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In vielen Fällen sind im Grundbuch neben dem Hausgrundstück
(zu dem man über die Anschrift die oben genannte Daten digital erhält)
weitere Flurnummern eingetragen.
z.B.
- auf separater Flurnummer stehende eigene Garage, KFZ-Stellplatz
- gemeinshaftlicher Gargenhof oder Tiefgarage
- gemeinshaftlicher Mülltonnenstellplatz
- gemeinshaftliche Gehwege
Wie man im BayernAtlas ausgehend vom Hausgrundstück (genauer gesagt von dessen Anschríft)
zu den weiteren dazugehörigen Flurnummmern kommt, habe nicht herausgefunden.