Vielen Dank für die Anmerkung/Antwort.
Dass man das so machen muss, war natürlich inzwischen auch meine Erkenntnis bzw. Konsequenz, auch wenn man, so lange keine GewinnERMITTLUNG exisitert, noch keine Abschätzung der Einkommensteuer bekommen kann. (Ansonsten ist das ja ab Erscheinen der neuen Softwareversion im November immer schon möglich.)
QuoteDies ist auch überaus sinnvoll. Denn hinter einer Konsolidierten Umsatzsteuererklärung stecken ja einzelne Betriebe, in deren jeweiliger EÜR die betreffenden Umsatzsteuerzahlungen und - vorauszahlungen differenziert erfasst werden müssen.
Auch hinter GewinnERMITTLUNGEN stecken die einzelnen Betriebe mit ihrer differnezierten Erfassung der Beträge, oder?. Was ist da der Unterschied, der das Vorgehen sinnvoller macht?
Vielen Dank.