Guten Tag!
Ich habe Beiträge zur privaten Krankenversicherung eines Kindes unter Sonderausgaben>Kranken- und Pflegeversicherungen>Kinder:Übernommene Beiträge zur KV und PV eingegeben.
In meinem Fall ist der Ehemann privat und die Ehefrau gesetzlich krankenversichert, die Eheleute werden zusammenveranlagt.
Je nachdem, welche Wahl ich im o.g. Eingabedialog unter „Zuordnung“ (Mann/Frau/Beide) treffe, wird eine andere Steuerberechnung ermittelt. Dabei scheint nur die Eingabe „Mann“ korrekt zu sein, denn bei Eingabe von Frau oder Beide ergibt sich in der Anlage „Aufstellung der Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen“ eine falsche Addition der unbegrenzt abziehbaren Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen. Die Summe ist größer als die davor aufgelisteten Einzelpositionen, deshalb wird eine zu hohe Steuererstattung errechnet.
Dabei sollte doch bei der beschriebenen Konstellation der Ehegattenveranlagung die Auswahl Mann/Frau/Beide gar nicht zu einer Abweichung der Berechnung führen.
Habe ich jetzt einen Denkfehler oder an irgendeiner Stelle einen Eingabefehler gemacht?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Holger