Ganz herzlichen Dank für die prompte Bearbeitung auch ans Team.
MfG
Anton Kliegl
Ganz herzlichen Dank für die prompte Bearbeitung auch ans Team.
MfG
Anton Kliegl
Vielen Dank Charlie24
Mit Deinem Hinweis konnte ich besser googeln und habe mehrere gleich gelagerte Fälle und Diskussionen gefunden. Darunter war einer, der in sener Not die Summenwerte in das ELSTER Formular eingetragen hat. Und genau das habe ich dann auch umgesetzt. Und siehe da: es scheint so zu sein, dass das Problem NICHT vor dem Computer sitzt, sondern das Problem ist die Software (glaube ich).
Ich habe eine Home Office Pauschale angegeben, die in der Formularvorschau der EÜR in Zeile70 eingetragen wird und dort meine " ..... betrieblichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" um genau den Betrag erhöht. Bei ELSTER
ist diese Zeile 70 zweimal vorhanden: einmal als "nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" und einmal als "abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer". Ich kenne mich da jetzt nicht so gut aus wie Charlie24 und warum eine Zeile 70 zweimal da ist. Aber es hat mich zumindest zur Home Office Pauschale geführt.
Fakt ist nämlich, dass reproduzierbar (und unabhängig von ELSTER) meine EÜR ....
.... mit Home Office Pauschale vom Prüfer mit dem o.g. Fehler 600614 abgelehnt wird und
.... ohne Home Office Pauschale vom Prüfer akzeptiert wird.
Da in ELSTER zwei Zeilen 70 vorhanden sind (das verstehe ich leider nicht), bei denen ein Eintrag in die eine Zeile die Aufwendungen erhöht und ein Eintrag in die andere Zeile die Aufwendungen unverändert lässt, vermute ich schwer, dass unser Programm die Home Office Pauschale in die falsche Zeile 70 einträgt und deswegen der Summenwert abweicht. Ich bin gespannt, was da rauskommt.
Good night.
Fehlermeldung beim Prüfen der EÜR:
"Der bei der Summe der Betriebsausgaben eingetragene Wert entspricht nicht der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelwerten".
Da ich die Summe ja nicht selbst eingebe, stehe ich jetzt vor meinen Einzelwerten, die ich natürlich jetzt schon geprüft habe und händisch addiert habe.
Vielleicht weiß einer was.
Vielen Dank
Wir hatten ein ähnliches Problem: zwei (ur-)alte Grundsteuerbescheide, die nach diversen erbschaftsbedingten Aufteilungen einer ehemaligen Landwirstchaft erstellt wurden und inhaltlich einem Gewerbebetrieb zugeordnet waren, beinhalteten Immobilien, Wohnhäuser, ehem. weiden, Zufahrststraße, Fließgewässer, unkultivierte Flächen,etc.). Mit dem (ELSTER-)Formular zur bayerischen Grundsteuererklärung ist es nicht mögliche, die ehemals landwirtschaftlichen Grundstücke - (aktuell z.B. nur noch als Pferdekoppel genützt) und die sonstigen "Ungentzen" Flächen dem Gewerbebetrieb (der über das AZ identifiziert war) zuzuordnen, weil wir kein landwirtschaftlicher Betrieb sind und die (de facto) landwirtschaftliche Fläche dann als "Garten" o.ä. behandelt worden wären mit der Konsequenz einer höheren Grundsteuer. Das gleiche galt für "Gewässer", "unkultivierte Flächen" (wahrscheinlich das Ufer,...), etc.
Nach Rücksprache mit der Hotline in München ("das ist ein komplexer Fall") und dann mit der Bewertungsstelle beim Finanzamt wurde klar, dass solche (historischen) Landwirtschaftsflächen in der Software für die Grundsteuererklärung (in unserem Fall ELSTER, nicht Akad.) nicht abgebildet werden können. Sprich: eine landwirtschatliche Fläche kann nicht als Anlage einem Gewerbetrieb zugeordnet wären. Die Bewertungsstelle hat uns jetzt eine neues Aktenzeichen zugeteilt, unter dem wir jetzt die alten ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen als "Land-/Fortswirtschaftsbetrieb" erfassen. Wir haben uns auch vergewissert, dass daraus nicht ungewollte Folgekosten entstehen z.B. Zangsmitgliedschaft bei einer landwirtschaftlichen Organisation (wie Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenkasse o.ä..). Ich hoffe, das hilft.
Mittlerweile gibt es ein neues BMF-Schreiben vom 22.02..2022 IV C 3-S 2190/21/10002:025). Wenn ich das richtig verstehe, ist zwar die Abschreibunsgdauer für Computer auf 1 Jahr verkürzt worden, man kann aber nicht (fiktiv) die Anschaffung auf den 01.01. setzen, sondern beginnt linear ab dem Anschaffungsdatum abzuschreiben , also dann über 12 Mnate und - da seltenst am 01.01. beschafft wird, über zwei Steuerjahre.
Siehe dazu auch diesen Thread PV Modul für 2021
Ich beziehe mich auf den User TomK, der nach seinen Angaben im Thread Eigenverbrauch nach Verkaufspreis das Ticket 2201-1275 erzeugt hat.
Und Ihr einleitender Satz "Da die Software jeweils größtenteils identisch ist ...." bestätigt ja eher meine oben formulierte Vermutung zu den funktionalen (Nicht-)Unterschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ich erstelle alle Erklärungen (Umstzsteuer, Einkommenssteuer, Feststellungserklärung, monatlich, vierteljährlich, jährlich) sowohl für "Selbständige" als auch für "PV-Anlage" mit der "normalen" Version der Steuersparerklärung und benötige weder die Version "für Selbstsändige" noch die Version "Plus (für PV-Anlagen)". Und ich in überzeugt, dass ich in ein paar Jahren auch nicht die Version "für Rentner" benötige. Ich hatte in einem anderen Thread schon mal darauf hingewiesen, dass sich mir nicht erschließt, warum man eine extra Version (mit höherem Preis) kaufen muss. Es war so sogar so, das die extra Version einen Bug hatte. (auch in einem anderem Thread diskutiert). Und wahrscheinlich ist das auch der Grund, dass es keine funktionale Gegenüberstellung gibt, sondern (m.E.) das alles dem Marketingdenken (des Verlags) und dem Wohlbefinden (der Käufer) geschuldet ist.
In Deinem Fall kannst Du (m.E.) also Deine PV-Anlage mit jeder Version abschließen, die zeitlich dazu passt. Und im nächsten Jahr kannst Du wieder auf die "normale" Version zum "normalen" Preis zurückfallen.
Sie benötigen die SteuerSparerklärung Plus 2021
Hallo,
ich mach das mit der Standardausgabe der Steuersparerklärung. Es lässt sich alles korrekt erfassen. Man kann leider auch nicht wirklich gut nachlesen, worin die Unterschiede bestehen.
Ein kleiner Nachteil ist, dass für den Eigenverbrauch (durch Nutzung de erzeugten Stroms) nur ein Eintrag möglich ist, der sich dann logischerweise auf das komplette Jahr bezieht. Hier sollte man Monatszeilen einführen, um die monatliche Gewinnerfassung korrekt zu erstellen. Aber bielleicht ist genau das der Unterschied.
Hallo,
das ist ja wirklich eine interessante Diskussion. Vom Softwarehersteller wird einem nahe gelegt dass man die Spezialversion für PV-Anlagen (mit Preisaufschlag) kaufen soll und dann ist genau dieses Programm bei der gewünschten Funktion fehlerhaft. Ich habe mir den Sachverhalt anhand der "Hilfen zu PV-Anlagen" der bayerischen Steuerbehörden selbst erarbeitet. In der entsprechenden PDF-Datei sind die Rechenbeispiele angegeben (link siehe weiter oben im Thread). Man braucht und rechnet wie folgt:
1. Pauschale Einspeisevergütung pro kWh, die man mit der Anzahl der eigenverbrauchten kWh (=Anzahl erzeugt - Anzahl eingespeist) multiplizieren muss => Dieser Wert wird zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen.
2. Referenzpreis pro kWh eines (ggf. örtlichen) Energieversorgers, den man mit der Anzahl der eigenverbrauchten kWh multipliziert. Aus dem Ergebnis berechnet man die 19% "nicht bezahlte" Mehrwertsteuer, die man dann als nachträglich zu zahlende Umsatzsteuer (sud Erzeugersicht) bzw. Mehrwertsteuer (aus Eigenvebrauchersicht) abführen muss. Die zwei Werte kann man im Dreisatz ausrechnen und - zumindest in der Version für Selbständige- in die zwei vorgesehen Felder im Dialog "Betriebseinnahmen/Sonstige private Nutzungsanteile" und dann in der unteren Hälfte der Eingabemaske unter "Eigenvebrauch" eintragen. Da braucht es kein extra PV-Modul. Da reichen zwei Zeilen in der "Hilfe".
Hallo,
für den Kauf einer PV-Anlage mit Speicher bezuschusst mich das Land Bayern mit 1.200 €.
Muss dieser Betrag als (umsatzsteuerfreie) Einnahme verbucht werden (a) oder führt dies zu einer Reduktion der Anschaffungskosten(b)?
Im Fall a) bietet das Programm eine anzugebende Begründung (z.B. "übrige nicht steuerbare Umsätze" oder "Steuerfreie Umsätze ohne (oder auch mit ) Vorsteuerabzug?). Ich tendiere zu a), allerdings beziehen sich die im Internet gefundenen Beispiele auf andere Arten von Umsätzen und nicht auf öffentliche Zuschüsse.
Vielen Dak für Euere Hinweise
Was ist denn hierzu ("verschwundene Tage im Home Office") der aktuelle Stand? Ich bin heute bei der Abschlusskontrolle über die "fehlenden" Tage gestolpert. Das ist ja echt krass, Und keiner spricht darüber!
Bei mir liegt die gleiche geschäftliche Situation vor. Ich handhabe es seit Jahren so, dass ich alle anfallenden Ein-/Ausgabenbuchungen (inkl. Anlagevermögen für die PV-Anlage) für beide Betriebe in einer gemeinsamen Gewinnerfassung erfasse und daraus die monatliche Voranmeldung erstelle. Erst nach dem Jahreswechsel trenne ich die vorhandene (konsolidierte) Version in zwei Teilversionen auf. Das geht relativ simpel, da die Anzahl der PV-Buchungen relativ gering ist. Tatsächlich habe ich nach der Auftrennung dann drei Gewinnerfassungen vorliegen. Nachteil bei meiner Methode ist, dass keine programmgestützte Prüfung erfolgt. Dies mache ich, indem ich jeweils die BWA erzeuge und nebeneinander lege. Das ist zugleich eine gute Kontrolle.
Nachdem ich jetzt wieder den Monatsabschluss mit Umsatzsteuervoranmeldung gemacht habe: ich finde die Kacheln nicht nur überflüssig, sondern behindernd. Ich lege nach jedem Versand einer Voranmeldung eine neue (Zwischen-)Version an, die sich dann am Ende des Dateinamens unterscheidet ("_V01", "V02",...). Genau diese Dateinamensendung kann ich wegen der Größe der Kacheln nicht lesen. Wie oben von mir und anderen angeführt: einfach Windows-like machen. Dann kann man sich das alles sparen. Und die einzige "Nicht"-Windows Information ist das Versanddatum der Voranmeldung, aber das brauche ich eigentlich nicht, weil das Monat dann abgeschlossen ist. Ich könnte natürlich jeweils auch den Anfang des Dateinamens zur Unterscheidung ändern. Aber wieso macht man es so kompliziert und erfindet alles immer wieder neu? Viele Fragen, die hier gestellt werden (z.B. Löschen), ergeben sich daraus, dass die Leute die Oberfläche nicht verstehen, ... weil sie Windows gewohnt sind. Aber was soll's. Ich werd es überleben.
Das Problem ist manchmal nicht der Computer, sondern das Problem sitzt vor'm Computer.
die Begrenzung gibt es, weil nur die Eigenverbrauchsberechnung für Anlagen bis 10 KW enthalten ist. Letztlich können Sie jede Anlage mit unserem Modul abrechnen. Nur die Eigenverbrauchsberechnung wird nicht immer passend sein und müsste manuell erfasst werden.
Die 10 kW Grenze ist im EEG2021 auf 30 kW erhöht worden und ist damit m.E. auch in der SSE obsolet geworden bzw. müsste auch in der SSE entsprechend angepasst werden. Ist das bekannt und in Planung? Für welche Version bzw. wann?
Ich habe eine "Erste Arbeitsstätte" angelegt und aus "Wege zur Arbeit" die Home-Office Pauschale abgeleitet. (Etwas schwer zu finden). Da ich selbständig bin und weil es in der ESt-Erklärung unter "nicht selbständige" Einkünfte ausgewiesen wird, habe ich das rückgängig gemacht, indem ich die "Erste Arbeitsstätte" mit dem Papierkorb-Symbol gelöscht habe.
Dann habe ich die Pauschale in die Gewinnermittlung übernommen, die Gewinnermittlung neu in die ESt importiert und erwartet, dass das Ergebnis bei der ESt-Berechnung das gleiche ist. Der ausgewiesene Betriebsgewinn hatte sich um die Pauschale verringert (korrekt!), aber in der ESt zeigt sich ein anderes Ergebnis - sollte eigentlich gleich sein. Im Detailvergleich der Ergebnisberechnung stellt sich dann heraus, dass die Pauschale immer noch unter den Werbungskosten der ESt geführt wird und somit jetzt zweimal berücksichtigt wurde.
Dann wollte ich diese Werbunsgkosten (besser die Pauschale) löschen, aber man kann das nicht mehr löschen, da die "Erste Arbeitsstätte" schon gelöscht war, aber die Pauschale in den Werbungskosten nicht mitgelöscht worden ist.
Ich denke es ist ein Fehler, oder zumindest ein unschöner Bug.
Mein Work Around:
Ich habe spontan zwei Wünsche:
1. Den kompletten Dateinamen inkl. Dateityp in der linken Spalte anzeigen (GewErfass2020, Gew2020, ESt2020, GesondFest2020). Zurzeit muss man immer erst nch nach rechts gucken und den Dateityp verifizieren. Das kann schon mal schief gehen.
2. Beim Wechsel von Verzeichnissen muss man immer erst "öffnen" clicken, um damit die Inhalte des selektierten Verzeichnisses anzuzeigen. Es wäre besser, wenn es Windows-like gemacht wird und man bei der Auswahl des neuen Verzeichnisses auch gleich den Verzeichnisinhalt - also die Dateien- angezeigt bekäme. Ich bekomme immer noch einen kurzzeitigen Schreck (nach all dem in und Her mit den kryptifizierten Dateinamen), wenn ich das Verzeichnis angeclickt habe, aber keine Dateien zu sehen sind.
Man kann das eigentlich generell Windows-like machen. Warum muss alles neu erfunden werden?
VG
Bei mir musste die Kombination Straße / Hausnummer nachbearbeitet werden.